Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang

    Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang

    Wenn Sie eine Erlaubnis nach § 27 SprengG wollen, benötigen Sie die entsprechende Fachkunde. Diese wird i. d. R. in einem staatlich anerkannten Lehrgang vermittelt. Um zu diesem Lehrgang zugelassen zu werden, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.

    Beschreibung

    Wer Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Schwarzpulver, Nitrocellulosepulver, Feuerwerk) haben möchte und/oder diese erwerben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG). Um eine solche Erlaubnis erwerben zu können, müssen Sie im Vorfeld einen Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen besuchen.

    Für die Zulassung zu diesem Fachkundelehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie auf Antrag.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ohne eine solche Erlaubnis kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Sprengstofferlaubnis wird in der Regel für 5 Jahre erteilt und ist im gesamten Bundesgebiet gültig. Für die Erteilung einer Erlaubnis ist der Nachweis eines ausreichenden Bedürfnisses erforderlich. Ein ausreichendes Bedürfnis ist z.B. das Wieder- und Vorderladen (Jäger und Sportschützen), das Böllerschießen im Verein, sowie das Abbrennen von Kat. F3 Feuerwerk im privaten Bereich. Wer die Erlaubnis zum Wieder- und Vorderladens oder zum Böllerschießen beantragt, muss zuvor einen Fachkundelehrgang erfolgreich abgeschlossen haben. Zur Teilnahme an einem solchen Lehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann beim Kreis Gütersloh beantragt werden. Nach Ausstellung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung ein halbes Jahr lang gültig. Wer die Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen von Kat. F3 Feuerwerk beantragt, muss im Vorfeld den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweisen. Die Haftpflichtversicherung muss 2.000.000 Euro für Personenschäden, 2.000.000 Euro für Sachschäden und 500.000 Euro für Vermögensschäden jährlich für jeden Versicherungsnehmer

    Online-Dienst

    Sprengstoffangelegenheiten für den privaten Bereich

    ID: L100002_121976974

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    6.1.1: Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-2233

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis / Reisepass
    • Bei Antragstellern, die das Verfahren der eID nicht nutzen können, muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich beantragt werden. Kontaktieren Sie hierzu bitte die für die Bearbeitung dieses Antrages zuständige Behörde.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie beantragen die Erlaubnis zum ersten Mal: Antragsvordruck Bedürfnisnachweis Fachkundezeugnis Sie wollen eine bestehende Erlaubnis ändern: Antragsvordruck Erlaubnisheft Sie wollen eine bestehende Erlaubnis verlängern: Antragsvordruck Bedürfnisnachweis Erlaubnisheft

    Voraussetzungen

    • persönliche Eignung gem. § 8b des Sprengstoffgesetzes
    • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 27 des Sprengstoffgesetzes

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihren Antrag auf die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ein. Dafür sind eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. die entsprechenden persönlichen Daten notwendig.

    Im Antrag müssen Sie angeben, welche explosionsgefährlichen Stoffen Sie aus welchem Grund später nutzen bzw. erwerben wollen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bis 8 Wochen

    Kosten

    Von EUR 100 bis EUR 1.000

    Weitere Informationen

    • Personalausweis / Reisepass
    • Bei Antragstellern, die das Verfahren der eID nicht nutzen können, muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich beantragt werden. Kontaktieren Sie hierzu bitte die für die Bearbeitung dieses Antrages zuständige Behörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2024

    Stichwörter

    Wiederlader, UB, Fachkunde, Erlaubnis, Zuverlässigkeit, § 27 SprengG, Feuerwerk

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de