Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 Zulassung

    Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen

    Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. 

    Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.

    Beschreibung

    Sie benötigen für das Abbrennen von Feuerwerken außerhalb des Jahreswechsels eine vorab beantragte Genehmigung.

    Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen Sie am 31.12. und 01.01. eines Jahres Pyrotechnik der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) ohne besondere behördliche Erlaubnis abbrennen.

    Den Rest des Jahres dürfen Sie ein Feuerwerk nur abbrennen, wenn Sie im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind.

    Außerhalb des Jahreswechsels können Sie aber als Privatperson, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, zu besonderen Anlässen (wie beispielsweise eine Hochzeit) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Die örtlich zuständige Sprengstoffbehörde prüft ihren Antrag darauf, ob eine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ob ein begründeter Anlass vorliegt und ob alle relevanten Dokumente vorliegen.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Außerhalb von Silvester (31.12. - 01.01. jeden Jahres) dürfen Feuerwerke in Lage nur noch von zugelassenen Feuerwerkern nach Übermittlung einer entsprechenden Anzeige abgebrannt werden. Ausnahmegenehmigungen für Privatpersonen werden von der Stadt Lage aus Sicherheits- und Emissionsgründen seit einigen Jahren nicht mehr erteilt. Sollten Sie also anlässlich einer besonderen Feier ein Feuerwerk planen, wenden Sie sich bitte an gewerbliche und zugelassene Feuerwerker; diese werden die vorgeschriebene Anzeige bei der Stadt Lage erhalten. Bedenken Sie jedoch, dass auch für ein derartiges Feuerwerk die Bestimmungen der Nachtruhe gelten, sodass es in der Regel bis 22.00 Uhr beendet sein muss.

    Online-Dienst

    Genehmigung zum Lagern und Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände

    ID: L100002_123255714

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • gegebenenfalls eine Einverständniserklärung der Grundstückeigentümerin oder des Grundstückseigentümers
    • Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
    • Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
    • die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit
       

    Voraussetzungen

    • Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Es muss ein spezieller Anlass vorliegen (zum Beispiel eine Goldene Hochzeit).

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Auf Antrag kann eine Genehmigung zum Lagern pyrotechnischer Gegenstände erteilt werden. Voraussetzung dafür ist eine Erlaubnis nach § 7 SprengG zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie ein sicherer Lagerort, der die Voraussetzungen der 2. Sprengstoffverordnung erfüllt. Je nach Lagergruppe und Menge sind Schutzabstände zu benachbarten Gebäuden und Verkehrswegen einzuhalten. Diese werden je nach Lagergruppe über eine Formel nach dem Anhang 1 der 2. Sprengstoffverordnung berechnet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 18 Sprengstoffgesetz (SprengG) Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 01.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Besondere Anlässe, Pyrotechnik, Runder Geburtstag, Brennbar, Knaller, Firmen Event, Kanonenschläge, Besonderer Anlass, Böller, Feuerwerk, Abbrennen, Schwärmer, Kleinfeuerwerk, Festlichkeit, Firmenevent, Explosionsgefährliche Stoffe, Raketen, Feuerwerksraketen, Vereinsfeier, Sprenggesetz, Hochzeit, Feuerwerksbatterien, Feuerwerkskörper

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English