Fundsachen melden und Nachfrage stellen

    Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.

    Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 Euro sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.

    Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finderin oder Finder haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn beziehungsweise eine Aufwendungsentschädigung.

    Bei einem Verlust können Sie sich vom Fundbüro eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit dem Fundbüro Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit dem Fundbüro können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Tipp: Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben etwas verloren oder Sie wurden bestohlen?Rufen Sie uns einfach an. Unter dem Punkt "Zuständige Kontaktperson" erreichen Sie die Kolleginnen und Kollegen des telefonischen Servicecenters, die prüfen können, ob Ihr verlorenener Gegenstand bereits im Fundbüro abgegeben wurde. Alternativ können Sie die Fundsuche im Fundbüro Deutschland unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" nutzen, um zu prüfen, ob der von Ihnen gesuchte Gegenstand wiedergefunden wurde. Sie haben etwas gefunden? In dem Fall geben Sie die Fundsache bitte an der Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) im Erdgeschoss im Fundbüro ab, oder besprechen das weitere Vorgehen telefonisch mit der den zuständigen Kontaktpersonen. Als Finder haben Sie das Recht, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten in Ihr Eigentum zu übernehmen, wenn der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Erklärung direkt bei der Abgabe der Fundsache.

    Online-Dienst

    Fundsachen

    ID: L100002_127504315

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Fundbüro bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung

    Zuständigkeit

    Fahrgast-Service der Deutschen Bahn und der Unternehmen des Öffentlichen Personenverkehrs

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt - Fundwesen

    Beschreibung

    Das Fundbüro können Sie weiterhin persönlich ohne Termin aufsuchen. Eine detaillierte Wegbeschreibung finden Sie unter der Rubrik "Kontakt". Weitere Informationen zu den einzelnen Themen finden Sie unter "Dienstleistungen der Einrichtung".

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke R

    33102 Paderborn

    EG

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Fund- oder Verlustanzeige
    • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel:
      • Personalausweis
      • Zweitschlüssel
      • IMEI-Nummer bei Smartphones und Laptops

    Ihre Ansprechperson beim Fundbüro teilt Ihnen mit, welche Nachweise für die weitere Bearbeitung beigefügt werden müssen.

    • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
    • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei

    Voraussetzungen

    • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR10,00 hat.
    • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige beim Fundbüro abgeben:

    • Die Anzeige können Sie per Online-Antrag, in Papierform oder auch persönlich vor Ort beim zuständigen Fundbüro abgeben.
    • Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zur Fundsache- oder Verlust abgeben.
    • In jedem Falle sollten Sie Ihre Kontaktdaten beim Fundbüro hinterlegen, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
    • Fundsachen werden mindestens 6 Monate für Sie verwahrt und anschließend verwertet.

    Hinweis: Einige Städte und Gemeinden nutzen für die Meldung einen Online-Dienst.

    Fristen

    • Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
    • Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige

    Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

    Bearbeitungsdauer

    wenige Stunden bis 2 Tage

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erfahrungsgemäß dauert es einige Tage, bis Fundsachen im Fundbüro abgegeben werden. Daher empfehlen wir Ihnen bei negativen Anfragen, sich in unregelmäßigen Abständen erneut zu erkundigen.

    Kosten

    • keine
    • gegebenenfalls Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe

    Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, z.B. bei Ausweisdokumenten, ergeht an den Besitzer eine schriftliche Nachricht, dass sich das Dokument im Fundbüro befindet. Bei verlorenen Gegenständen in öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine Nachfrage beim jeweiligen Verkehrsbetrieb. Einmal jährlich erfolgt eine Versteigerung von Fundfahrrädern im Rahmen des sog. "Paderborner Fahrradtages" unter der Regie der Tourist Information Paderborn. Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Weitere Informationen". Fund von Haustieren:Bitte melden Sie gefundene Tiere, die Sie zum Tierarzt gebracht haben, spätestens am nächsten Werktag dem Fundbüro. Verlorene Schlüssel:Im Fundbüro abgegebene Schlüssel und Schlüsselbunde werden nicht katalogisiert und veröffentlicht. Bei Verlust melden Sie sich bitte direkt im Fundbüro im Einwohneramt an der Bahnhofstr. 50.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsische Staatskanzlei am 05.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schlüssel, Verlustanzeige, Rucksack, Ausweis, Smartphone, Wertsachen, Suchanzeige, Fundbüro, Schirm, Mobiltetefon, Handy, Fundsache, Brille, Dokument, Finder, Tablet, Verlustsache, Gegenstände, Fahrrad

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de