Fundsachen melden und Nachfrage stellen

    Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.

    Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 Euro sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.

    Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finderin oder Finder haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn beziehungsweise eine Aufwendungsentschädigung.

    Bei einem Verlust können Sie sich vom Fundbüro eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit dem Fundbüro Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit dem Fundbüro können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Tipp: Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben einen Wertgegenstand wie zum Beispiel Personalausweis, Mobiltelefon oder Schlüssel verloren oder er wurde Ihnen gestohlen? Möglicherweise sind Ihre verlorengegangenen oder auch gestohlenen Gegenstände bei uns im Fundbüro abgegeben worden.Hier haben wir eine Übersicht von diversen Fundsachen zusammengestellt. Was Sie bei Verlust von Wertgegenständen konkret tun können und welche unterschiedlichen Abholmöglichkeiten angeboten werden, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Seiten für die unterschiedlichen Fundsachen.

    Online-Dienst

    Fundsachen melden und Nachfrage stellen

    ID: L100002_121797666

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Fundbüro bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung

    Zuständigkeit

    Fahrgast-Service der Deutschen Bahn und der Unternehmen des Öffentlichen Personenverkehrs

    Ansprechpartner

    Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Ottmar-Pohl-Platz 1

    51103 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr Dienstag, 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115 oder 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-32223

    E-Mail: fundbuero@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Fund- oder Verlustanzeige
    • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel:
      • Personalausweis
      • Zweitschlüssel
      • IMEI-Nummer bei Smartphones und Laptops

    Ihre Ansprechperson beim Fundbüro teilt Ihnen mit, welche Nachweise für die weitere Bearbeitung beigefügt werden müssen.

    • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
    • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei

    Voraussetzungen

    • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR10,00 hat.
    • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige beim Fundbüro abgeben:

    • Die Anzeige können Sie per Online-Antrag, in Papierform oder auch persönlich vor Ort beim zuständigen Fundbüro abgeben.
    • Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zur Fundsache- oder Verlust abgeben.
    • In jedem Falle sollten Sie Ihre Kontaktdaten beim Fundbüro hinterlegen, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
    • Fundsachen werden mindestens 6 Monate für Sie verwahrt und anschließend verwertet.

    Hinweis: Einige Städte und Gemeinden nutzen für die Meldung einen Online-Dienst.

    Fristen

    • Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
    • Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige

    Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

    Bearbeitungsdauer

    wenige Stunden bis 2 Tage

    Kosten

    • keine
    • gegebenenfalls Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe

    Abgabe kostenfrei

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beachten Sie bitte, dass Sie unter Umständen bei Abholung eine Aufbewahrungsgebühr zahlen müssen! Die Höhe der Gebühr orientiert sich am Wert des Gegenstandes.Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, können wir darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen. Für diese Bescheinigung erheben wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro zuzüglich Porto.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsische Staatskanzlei am 05.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schlüssel, Verlustanzeige, Rucksack, Ausweis, Smartphone, Wertsachen, Suchanzeige, Fundbüro, Schirm, Mobiltetefon, Handy, Fundsache, Brille, Dokument, Finder, Tablet, Verlustsache, Gegenstände, Fahrrad

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de