Veranstaltung Erlaubnis

    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhtes Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.

    Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenztem Raum oder Veranstaltungen mit erhöhtem Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.

    Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhtem Gefährdungspotential planen, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten in Schwerte eine Veranstaltung organisieren und durchführen? Egal, ob es sich um ein Straßen- oder Vereinsfest handelt, ein Konzert, ein Firmenjubiläum oder eine andere Veranstaltung, sind die unterschiedlichsten Bereiche der Stadtverwaltung zu beteiligen. Damit Ihre Veranstaltung ein Erfolg wird, sollten Sie an die wichtigsten rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen denken, die im Vorfeld Ihres Projektes geklärt und geregelt sein sollten. Mit den folgenden Tipps und Hinweisen möchten wir Ihnen die Vorbereitungen erleichtern und einige bedeutende generelle Themen aufgreifen. Vielleicht sind dabei nicht alle Aspekte für Ihre konkrete Veranstaltung wichtig und notwendig, andere wiederrum sind möglicherweise so speziell, dass sie hier nicht aufgeführt sind. Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung hilft Ihnen und unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Planung aus ordnungsrechtlicher Sicht und dient als zentrale Koordinierungsstelle für die Vorbereitung von Veranstaltungen. Hier finden Sie Ansprechpartner, nicht nur für große Veranstaltungen mit einer Vielzahl von Besuchern, sondern auch für alle, die im kleineren Kreis mit Familie, Freunden, Nachbarn oder im Verein feiern möchten. Fragen Sie uns - wir informieren und beraten Sie gerne:Allgemeine Auskünfte, TerminplanungUm die Durchführung Ihrer Veranstaltung nicht zu gefährden und die Belange der Gefahrenabwehr so früh wie möglich zu wahren, sollten Veranstaltungen mit mehreren hundert zu erwarteten Besuchern spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich beim Ordnungsamt angezeigt und ausführlich beschrieben werden. Für kleinere Veranstaltungen sollten die Unterlagen vier Wochen vorher eingereicht werden.Erst durch die Anzeige und eine ausführliche Beschreibung der Veranstaltung wird die Behörde in die Lage versetzt, das konkrete Gefährdungspotenzial einzustufen. Je nach Bewertung kann dann Abstimmungen mit anderen Fachämtern der Stadtverwaltung (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) und weiteren Sicherheitsbehörden (z.B. Polizei) ein ausführliches Sicherheitskonzept notwendig werden.Das Ordnungsamt als Koordinierungsstelle nimmt eine erste Prüfung Ihres Antrages vor. Bei Unklarheiten oder fehlenden Unterlagen setzt sie sich mit Ihnen in Verbindung und leistet Unterstützung. Die Koordinierungsstelle leitet die eingereichten Unterlagen an die jeweils zuständige Einrichtung weiter. Die beteiligten Ämter der Stadtverwaltung prüfen daraufhin eigenständig und abschließend mit entsprechender Kontaktaufnahme zur anmeldenden verantwortlichen Person, welche Maßnahmen erforderlich sind.Die in der jeweiligen Erlaubnis enthaltenen Auflagen sollen dann gewährleisten, dass die Veranstaltung für Teilnehmer, Besucher und Anwohner in jeder Hinsicht gefahren- und störungsfrei abläuft.Für Ihre Anzeige verwenden Sie bitte das zum Download zur Verfügung gestelltes Formular (siehe unten: "Formulare").Inanspruchnahme öffentlicher VerkehrsflächenErforderlich ist eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz NW und der Sondernutzung der Stadt SchwerteWeitere Informationen erhalten Sie hierNutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Festumzüge, sportliche Veranstaltungen u. ä.Hier gibt es je nach Art der Veranstaltung Anzeige- oder Erlaubnispflichten nach der StraßenverkehrsordnungWeitere Informationen erhalten Sie hierBereitstellung eines SanitätsdienstesJe nach Veranstaltung ist die Bereitstellung eines Sanitätsdienstes empfehlenswert. Auskünfte über Art und Stärke des Sanitätsdienstes erhalten Sie bei den örtlichen Hilfsorganisationen.Ansprechpartner:Deutsches Rotes Kreuz, Lohbachstr. 4, 58239 Schwerte,Tel. 0 23 04 / 4 21 22 Malteser Hilfsdienst, Bethunestr. 15, 58239 Schwerte,Tel. 0 23 04/ 1 75 88Nutzung öffentlicher Grünflächen Sollen öffentliche Grünflächen genutzt werden, so ist das Immobilienmanagement der Stadt Schwerte zu beteiligen. Weitere Informationen erhalten Sie im Amt für ImmobilienmanagementMusikveranstaltungen, Betrieb von Lautsprecheranlagen Hier ist ggfl. eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz erforderlich.Hier beantragen Sie eine Veranstaltungserlaubnis (Wirtschaft-Service-Portal) (siehe unten, unter Service starten)Bühnen, Zelte und sonstige bauliche Anlagen Fliegende Bauten bedürfen einer Ausführungsgenehmigung (Prüfbuch), bevor sie in Gebrauch genommen werden. Die örtliche Bauaufsichtsbehörde wird unter Vorlage des Prüfbuches unterrichtet, um ggf. eine Gebrauchsabnahme durchzuführen. Bei den Fliegenden Bauten handelt es sich um bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden können, wie z.B. Zelte oder Karussells. Hier beantragen Sie eine Veranstaltungserlaubnis (Wirtschaft-Service-Portal) (siehe unten, unter Service starten) Bewirtung mit Speisen und GetränkenWerden Speisen und Getränke bei einer Veranstaltung angeboten, ist in der Regel eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz NW erforderlich. Diese ist im Ordnungsamt der Stadtverwaltung zu beantragen. Hier erhalten Sie auch Hinweise zu weiteren Regelungen, z.B. Hygienevorschriften, die ebenfalls zu beachten sind.Hier beantragen Sie eine Gaststätten-Gestattung (Wirtschafts-Service-Portal)Marktveranstaltungen (z.B. Ausstellungen, Trödelmärkte, Volksfeste)Eine Genehmigung und Festsetzung nach der Gewerbeordnung für solche Veranstaltungen erfolgt durch das Ordnungsamt der Stadtverwaltung.Hier beantragen Sie eine Veranstaltungserlaubnis (Wirtschaft-Service-Portal) (siehe unten, unter Service starten)Tanzveranstaltungen gewerblicher ArtTanzveranstaltungen gewerblicher Art sind nach der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Schwerte beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung anzumelden.Weitere Informationen erhalten Sie im OrdnungsamtEinhaltung des JugendschutzgesetzesGesetzestexte zur Einhaltung des Jugendschutzes, insbes. zur Beachten des Ausschankverbotes von Alkohol an Minderjährige, sind kostenlos im Ordnungsamt der Stadtverwaltung erhältlich:Weitere Informationen erhalten Sie im Ordnungsamt Abfallvermeidung und Abfallentsorgung vor, während und nach der VeranstaltungAbfall entsteht nicht erst bei der Veranstaltung. Auch im Vorfeld sollten Sie sich über die Entsorgung von Abfällen Gedanken machen. Sie sollten deshalb prüfen, ob z.B.. durch ein Pfand auf Mehrweggeschirr erhebliche Abfallmengen nicht vermieden werden können. Daneben ist die Aufstellung, Entleerung und Abholung von Restmüll- und Wertstoffbehältern zu bedenken. Auch die regelmäßige Reinigung des Festplatzgeländes muss geplant und organisiert werden.Weitere Informationen erhalten Sie beim BaubetriebshofStraßenreinigungBei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen oder Grünflächen ist das Reinigen durch Kehrmaschinen und/oder Handreinigung vor, währen und nach der Veranstaltung zu klären.Weitere Informationen erhalten Sie beim BaubetriebshofWerbungDie Abwicklung und Durchführung von Werbung auf öffentlichen Flächen erfolgt durch die Deutsche Städtemedien (DSM). Informationen zur Werbung auf Werbeträgern der DSM erhalten Sie beim Amt für Immobilienmanagement der Stadtverwaltung.Weitere Informationen erhalten Sie im Amt für Immobilienmanagement

    Online-Dienst

    Veranstaltungserlaubnis nach § 69 GewO (inkl. Wochen- und Spezialmärkte) (Wirtschafts-Service-Portal)

    ID: L100002_123671657

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Str. 10

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-352

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-614

    E-Mail: bauordnungsamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:

    • Sicherheitskonzept
    • Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
    • Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
    • Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
    • Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
    • Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
    • Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
    • Nachweis einer Veranstalterversicherung
    • Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
    • Anlagenverzeichnis

    Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Veranstaltungserlaubnis nach § 69 GewO (inkl. Wochen- und Spezialmärkte) (Wirtschafts-Service-Portal)

    Voraussetzungen

    • Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
    • Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S

    Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.

    • Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
    • Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
    • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
    • Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
    • Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist

    Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.

    Kosten

    Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kirmes, Gesellschaft, Feier, Messe, Vorstellung, Markt, Schützenfest, Event, Benefiz, Rummel, Unterhaltung, Jahrmarkt, Hafenfest, Schauspiel, Belustigung, Weihnachtsmarkt, Fest, Festlichkeit, Geselligkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English