Veranstaltung Erlaubnis

    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhtes Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.

    Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenztem Raum oder Veranstaltungen mit erhöhtem Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.

    Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhtem Gefährdungspotential planen, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Genehmigungen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Stadtfesten, Weihnachtsmärkten sowie von Straßenfesten sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Flächen. Der Antrag zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung ist rechtzeitig (circa sechs Wochen vor der Veranstaltung) schriftlich mit Angaben über Standort, Art, Umfang und Dauer der Nutzung beim Fachbereich Öffentliche Ordnung zu beantragen. Je nach Art der jeweiligen Veranstaltung sind folgende ordnungsbehördliche Erlaubnisse erforderlich:- Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Plätze).- Sperrgenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung, wenn zur Durchführung der Veranstaltung bestimmte Bereiche gesperrt werden müssen.- Gestattung nach dem Gaststättengesetz, wenn aus Anlass der Veranstaltung alkoholische Getränke angeboten werden.- Ausnahme nach dem LlmschG, wenn Musikdarbietungen stattfinden oder Durchsagen im öffentlichen Verkehrsraum erfolgen, durch die andere belästigt werden können.- Festsetzung nach der Gewerbeordnung, wenn außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten ein Jahrmarkt oder Spezialmarkt mit Warenverkauf stattfindet.

    Online-Dienst

    Veranstaltungserlaubnis

    ID: L100002_123082766

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 44/2 - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Herne-Mitte

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:

    • Sicherheitskonzept
    • Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
    • Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
    • Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
    • Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
    • Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
    • Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
    • Nachweis einer Veranstalterversicherung
    • Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
    • Anlagenverzeichnis

    Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
    • Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anträge auf Erteilung der erforderlichen ordnungsbehördlichen Erlaubnisse müssen rechtzeitig, spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Fachbereich Öffentliche Ordnung eingereicht werden. Die Veranstaltung muss beschrieben werden. Der Gesamtzeitraum und die Öffnungszeiten der Veranstaltung, der Ort der Veranstaltung sowie das Angebot der Musikdarbietungen / Bühnenprogramm sind ebenso einzureichen wie eine Teilnehmerliste aller Beschicker der Veranstaltung und ein Lageplan. Hierbei sind Imbiss- und Getränkestände, Kinderfahrgeschäfte, Verkaufsstände, Bühnen, Toilettenwagen anzugeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S

    Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW), Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertagsG), Gaststättengesetz (GastG), Gewerbeordnung (GewO), Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen - Landes-Immissionsschutzgesetz - (LImschG), Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Herne (Sondernutzungssatzung), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.

    • Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
    • Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
    • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
    • Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
    • Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung ist rechtzeitig (circa sechs Wochen vor der Veranstaltung) schriftlich mit Angaben über Standort, Art, Umfang und Dauer der Nutzung beim Fachbereich Öffentliche Ordnung zu beantragen. Je nach Art der jeweiligen Veranstaltung sind folgende ordnungsbehördliche Erlaubnisse erforderlich: Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Plätze). Sperrgenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung, wenn zur Durchführung der Veranstaltung bestimmte Bereiche gesperrt werden müssen. Gestattung nach dem Gaststättengesetz, wenn aus Anlass der Veranstaltung alkoholische Getränke angeboten werden. Ausnahme nach dem LlmschG, wenn Musikdarbietungen stattfinden oder Durchsagen im öffentlichen Verkehrsraum erfolgen, durch die andere belästigt werden können. Festsetzung nach der Gewerbeordnung, wenn außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten ein Jahrmarkt oder Spezialmarkt mit Warenverkauf stattfindet.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist

    Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.

    Kosten

    Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kosten: Sie richten sich nach Art und Umfang der Veranstaltung. Für die jeweils erforderlichen Genehmigungen werden Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen erhoben. Für Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen werden Sondernutzungsgebühren nach dem jeweiligen Gebührentarif zu § 9 der Sondernutzungssatzung erhoben. Gebührenpflichtig sind auch solche Sondernutzungen, für die eine Erlaubnis erforderlich ist, aber nicht vorliegt.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kirmes, Gesellschaft, Feier, Messe, Vorstellung, Markt, Schützenfest, Event, Benefiz, Rummel, Unterhaltung, Jahrmarkt, Hafenfest, Schauspiel, Belustigung, Weihnachtsmarkt, Fest, Festlichkeit, Geselligkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English