Veranstaltung Erlaubnis

    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhtes Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.

    Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenztem Raum oder Veranstaltungen mit erhöhtem Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.

    Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhtem Gefährdungspotential planen, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es gibt verschiedene Arten von Veranstaltungen, für die eine Erlaubnis erforderlich sein kann: Öffentliche Veranstaltungen: Musikfeste wie Konzerte oder Festivals sowie Sportveranstaltungen wie Turniere oder Rennen bedürfen in bestimmten Fällen der Genehmigung. Für die vorübergehende Abgabe von alkoholischen Getränken ist beispielsweise die Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich. Märkte, Ausstellungen, Messen: Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste werden auf Antrag des Veranstalters festgesetzt. Sie können, sofern keine Gründe des öffentlichen Interesses entgegenstehen, auch für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden. Die Festsetzung eines Wochenmarktes, eines Jahrmarktes oder eines Spezialmarktes verpflichtet die Veranstaltenden zur Durchführung der Veranstaltung. Wird ein festgesetzter Großmarkt nicht oder nicht mehr durchgeführt, so hat die Veranstalterin/der Veranstalter dies der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Messen, Ausstellungen oder Märkte, die außerhalb der Ladenöffnungszeiten, insbesondere an Sonn- und Feiertagen, stattfinden, bedürfen der Erlaubnis des zuständigen Gewerbeamtes. Die Festsetzung legt dem Veranstalter aber auch besondere Pflichten auf, um einen geregelten Ablauf der Veranstaltung zu garantieren. Genauere Informationen zu den einzelnen Markttypen und den Voraussetzungen sind in den §§ 64 - 71 der Gewerbeordnung (GewO) definiert. Wanderlager: Wanderlager sind Verkaufsveranstaltungen, bei denen Gewerbetreibende im Reisegewerbe Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf anbieten oder Bestellungen annehmen. Die Gewerbetreibenden sind dabei außerhalb ihrer regulären gewerblichen Betriebsstätte oder ohne eine solche zu haben, aus einer vorübergehend festen Vertriebsstätte heraus, tätig. Dies ist z. B. bei einer Verkaufsveranstaltung in einer angemieteten Gaststätte oder in einem Veranstaltungsraum der Fall. Die Antragstellung für Veranstaltungserlaubnisse erfolgt online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Dort sind die einzelnen Voraussetzungen und nötigen Unterlagen auch genau beschrieben.

    Online-Dienst

    Veranstaltungserlaubnisse (Gewerberecht)

    ID: L100002_123510208

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Fax: 05702 822-298

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    E-Mail: info@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:

    • Sicherheitskonzept
    • Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
    • Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
    • Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
    • Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
    • Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
    • Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
    • Nachweis einer Veranstalterversicherung
    • Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
    • Anlagenverzeichnis

    Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
    • Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S

    Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeordnung (GewO) Gaststättengesetz (GastG) Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 12 (AVerwGebO NRW)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.

    • Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
    • Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
    • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
    • Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
    • Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist

    Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.

    Kosten

    Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Durch Veranstaltungen darf der Fahrzeugverkehr auf den öffentlichen Straßen nicht behindert werden. Andernfalls ist eine Sondernutzung von Straßen und öffentlichen Verkehrsflächen zu beantragen. Die Jugendschutzbestimmungen sind zu beachten. Personen, die mit dem Inverkehrbringen von Speisen beschäftigt werden, müssen durch ein Zeugnis des Gesundheitsamtes nachweisen können, dass bei ihnen Hinderungsgründe nach § 42 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) in der z.Z. geltenden Fassung nicht vorliegen. Die ggf. erteilte Erlaubnis ist den Beamtinnen und Beamten der Polizei oder den Beauftragten der Ordnungsbehörde auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen. Der Veranstalter eines Wanderlagers muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kirmes, Gesellschaft, Feier, Messe, Vorstellung, Markt, Schützenfest, Event, Benefiz, Rummel, Unterhaltung, Jahrmarkt, Hafenfest, Schauspiel, Belustigung, Weihnachtsmarkt, Fest, Festlichkeit, Geselligkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English