Veranstaltung Erlaubnis

    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhtes Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.

    Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenztem Raum oder Veranstaltungen mit erhöhtem Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.

    Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhtem Gefährdungspotential planen, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenAllgemeine InformationenWenn Sie planen, ein Straßenfest, einen Trödelmarkt oder eine größere Veranstaltung zu organisieren und nicht wissen, welche Genehmigungen notwendig sind, dann wenden Sie sich an den zentralen Ansprechpartner für die Genehmigung von Veranstaltungen. Dieser hilft Ihnen auf dem Weg durch die Verwaltung gerne weiter und verkürzt Wege und Abläufe in Ihrem Sinne. Bei manchen Veranstaltungen kann es nämlich erforderlich sein, weitere zuständige Dienststellen oder andere Behörden in die Planung mit einzubeziehen und deren Stellungnahmen einzufordern.Aufgrund der vielfältigen Arten der Veranstaltungen können unterschiedliche Genehmigungen in diversen Rechtsgebieten (Gaststättengesetz, Gewerbeordnung, Baurecht, Straßenverkehrsordnung, Landesimmissionsschutzgesetz, etc.) erforderlich sein.Daneben kann die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes durch den Veranstalter erforderlich werden. Dabei sind vorrangig die baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen unter Zugrundelegung einer Gefährdungsanalyse zu benennen. Mit den für die Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden ist das Einvernehmen über das Sicherheitskonzept zu erzielen.Die Anzahl und die Art der notwendigen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse richtet sich nach dem jeweiligen Charakter der Veranstaltung. Hierzu zählen z.B.:Gewerberechtliche Veranstaltungen im Sinne des Titels IV Gewerbeordnung (GewO):Hierzu zählen u.a. Messen, Ausstellungen, Märkte und Volksfeste. Diese bedürfen einer gewerberechtlichen Erlaubnis (Marktfestsetzung) gemäß § 69 GewO.Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes (VersammlG):Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Mahnwachen, Aufzüge) sind 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden. Ein entsprechendes Anmeldeformular erhalten sie auf der Internetseite der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke (Versammlungen | Polizei Minden-Lübbecke).Veranstaltungen mit Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsraum (Straßen, Wege, Plätze):Sofern im Rahmen der Veranstaltung Aufbauten im öffentlichen Verkehrsraum vorgesehen sind, handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung (§ 18 Straßen-und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - StrWG NRW-). Sondernutzung stellt jegliche Nutzung von Straßen dar, die über den Gemeingebrauch nicht mehr abgedeckt ist. Dieser ist über den verkehrsüblichen Gebrauch entsprechend der Widmung und den straßenverkehrsrechtlichen Regelungen definiert.Sind bei Straßenfesten, Festumzügen oder anderen Veranstaltungen verkehrsorganisatorische Maßnahmen wie z.B. Straßensperrungen, Halteverbote oder Umleitungen erforderlich, so benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Erlaubnis.Oftmals reichen zum Auf- und Abbau die Ladezeiten der Fußgängerzonen nicht aus. Hier empfiehlt es sich, die Voraussetzungen für das Vorliegen zum Erteilen einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO prüfen zu lassen.Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle im Sinne des Gaststättengesetzes (GastG) verabreicht werden:Es bedarf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis gemäß §12 GastG.

    Online-Dienst

    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

    ID: L100002_123952333

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Minden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:

    • Sicherheitskonzept
    • Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
    • Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
    • Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
    • Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
    • Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
    • Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
    • Nachweis einer Veranstalterversicherung
    • Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
    • Anlagenverzeichnis

    Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
    • Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S

    Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenStrWG NRWStVOGastG/GewRVOLImschGGewOBauO NRW/SBauVO

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.

    • Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
    • Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
    • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
    • Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
    • Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenBitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zentralen Ansprechpartner für Veranstaltungen bei der Stadt Minden in Verbindung, um die genauen Verfahrensabläufe und benötigten Unterlagen abzustimmen.Je nach Art der Veranstaltung unterscheiden sich die erforderlichen Anträge und Unterlagen, aber auch die erforderlichen Fristen für die Bearbeitung ihres Antrages.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist

    Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.

    Kosten

    Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kirmes, Gesellschaft, Feier, Messe, Vorstellung, Markt, Schützenfest, Event, Benefiz, Rummel, Unterhaltung, Jahrmarkt, Hafenfest, Schauspiel, Belustigung, Weihnachtsmarkt, Fest, Festlichkeit, Geselligkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English