Veranstaltung Erlaubnis

    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhtes Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.

    Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenztem Raum oder Veranstaltungen mit erhöhtem Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.

    Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhtem Gefährdungspotential planen, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.

    Hinweise für Bad Oeynhausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten eine öffentliche Veranstaltung durchführen?Genehmigungen bzw. Erlaubnisse, die für die Durchführung erforderlich sind, richten sich nach Art und Umfang der jeweiligen Veranstaltung. Der Bereich Sicherheit und Ordnung prüft, ob und unter welchen Voraussetzungen Ihre Veranstaltung stattfinden kann. Die Anträge einschließlich aller erforderlichen Unterlagen sind bei größeren Veranstaltungen mindestens acht Wochen, für alle anderen Veranstaltungen mindestens vier Wochen im Voraus einzureichen! Veranstaltungen mit alkoholischem Ausschank Für den Ausschank von alkoholischen Getränken ist eine gaststättenrechtliche Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz (Gestattung) erforderlich.Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Märkten, Volksfesten Sofern keine Gründe des öffentlichen Interesses entgegenstehen, können Messen, Märkte, Ausstellungen oder Volksfeste festgesetzt werden. Hierfür ist eine Erlaubnis nach § 69 Gewerbeordnung (Marktfestsetzung) erforderlich. Aufführen von Musikdarbietungen Eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz ist erforderlichbei der Benutzung von Geräten, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen und/oderwenn die musikalische Darbietung auch nach 22.00 Uhr erfolgen soll. Mit einer Ausnahmegenehmigung kann die Erlaubnis zum Aufführen von Musikdarbietungen bis 24.00 Uhr verlängert werden. Veranstaltungen mit Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsraum Eine Sondernutzung liegt vor, wenn eine Gemeindestraße (einschließlich Wegen und Plätzen) über den Gemeingebrauch hinaus benutzt wird. Das gleiche gilt für Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen. Sofern Aufbauten im öffentlichen Verkehrsraum vorgesehen sind, ist eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich. Bei verkehrsorganisatorischen Maßnahmen wie z. B. Straßensperrungen, Halteverboten, Umleitungen etc. wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt- und Verkehrsplanung.Versammlungen unter freiem Himmel Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes (Kundgebungen, Mahnwachen u.a.) sind 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke anzumelden.

    Online-Dienst

    Veranstaltungen

    ID: L100002_122630658

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 5

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Fax: Fax: +49(0)5731 14-1901

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14-3300

    E-Mail: mi.brune@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:

    • Sicherheitskonzept
    • Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
    • Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
    • Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
    • Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
    • Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
    • Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
    • Nachweis einer Veranstalterversicherung
    • Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
    • Anlagenverzeichnis

    Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Hinweise für Bad Oeynhausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die vorzulegenden Unterlagen sind unterschiedlich. In jedem Fall ist vorher ein persönliches Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner erforderlich.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
    • Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S

    Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3

    Hinweise für Bad Oeynhausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sondernutzungssatzung der Stadt Bad OeynhausenStraßen- und Wegegesetz NRWVersammlungsgesetzGaststättengesetzGewerbeordnungLandesimmissionsschutzgesetz NRW

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.

    • Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
    • Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
    • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
    • Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
    • Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist

    Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.

    Kosten

    Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.

    Hinweise für Bad Oeynhausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Aufgrund des unterschiedlichen Verwaltungsaufwandes je nach Veranstaltung fallen die Gebühren unterschiedlich aus. Fragen Sie Ihren Ansprechpartner zu näheren Informationen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kirmes, Gesellschaft, Feier, Messe, Vorstellung, Markt, Schützenfest, Event, Benefiz, Rummel, Unterhaltung, Jahrmarkt, Hafenfest, Schauspiel, Belustigung, Weihnachtsmarkt, Fest, Festlichkeit, Geselligkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English