Veranstaltung Erlaubnis

    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhtes Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.

    Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenztem Raum oder Veranstaltungen mit erhöhtem Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.

    Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhtem Gefährdungspotential planen, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Informationen Sicherheit von Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotential (Großveranstaltungen) Die Durchführung von Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotential, im Folgenden Großveranstaltungen genannt, erfordert eine sorgfältige Planung und die Einhaltung vielfältiger rechtlicher Vorgaben. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Gewährleistung von Rettungswegen, dem Brandschutz sowie dem Schutz der Umwelt und der Anwohner/-innen. Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen für die Zulassung von Großveranstaltungen in NRW beschrieben. Genehmigungspflicht Großveranstaltungen unterliegen in der Regel einer Genehmigungspflicht. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet primär der Orientierungsrahmen des Ministeriums des Innern NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen im Freien miterhöhtem Gefährdungspotential von November 2021 sowie insbesondere das Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) und das Bauordnungsrecht NRW. Veranstalter müssen rechtzeitig vor dem geplanten Termin einen Antrag bei der Abteilung Ordnung, Straßenverkehr, Brandschutz und Rettungsdienst stellen. Sicherheits- und Ordnungsvorgaben Die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist eine zentrale Voraussetzung für die Genehmigung von Großveranstaltungen. Dies umfasst: Brandschutz: Vorgaben gemäß der Bauordnung NRW und der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung - SBauVO). Sanitätsdienste: Bereitstellung von ausreichend medizinischem Personal und Einrichtungen. Rettungswege: Freihaltung und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen. Sicherheitsdienste: Einsatz von Sicherheitspersonal zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Lärmschutz und Umweltauflagen Großveranstaltungen können erhebliche Lärmbelästigungen und Umweltauswirkungen mit sich bringen. Die Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG -) sowie der Lärmschutzrichtlinien des Landes NRW ist daher essenziell. Dies beinhaltet: Lärmschutzmaßnahmen: Begrenzung der Lautstärke, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Umweltauflagen: Maßnahmen zur Müllvermeidung, Entsorgungskonzepte, Schutz von Grünflächen. Verkehrsregelungen Großveranstaltungen ziehen oft ein erhöhtes Verkehrsaufkommen nach sich. Daher sind spezielle Verkehrsregelungen notwendig, um Staus und Gefährdungen sowie erhebliche Beeinträchtigungen des öffentlichen Straßenverkehrs zu vermeiden. Dies beinhaltet: Verkehrsleitsysteme: Ausschilderung und Lenkung der Besucherströme. Öffentlicher Nahverkehr: Abstimmung mit Verkehrsunternehmen zur Bereitstellung zusätzlicher Transportkapazitäten. Parkraummanagement: Schaffung temporärer Parkplätze und Shuttle-Services. Sicherheitskonzept Nach Prüfung des Antrags und der eingereichten Unterlagen ist vom Veranstalter ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Dieses enthält alle relevanten Bedingungen und Auflagen, die der Veranstalter einzuhalten hat. Das Sicherheitskonzept wird von den Beteiligten - Veranstalter, Kreispolizeibehörde Stadt Höxter als örtliche Ordnungsbehörde und ggf. Feuerwehr und Rettungsdienst- unterzeichnet und ist bindend für den Veranstalter. Die Nichtbeachtung dieser Auflagen kann zur Untersagung der Veranstaltung führen. Die Zulassung von Großveranstaltungen erfordert eine rechtzeitige Kontaktaufnahme zur Stadt Höxter und eine enge Zusammenarbeit zwischen Veranstaltern und Behörden sowie die sorgfältige Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben. Nur durch die Einhaltung dieser Vorschriften können Sicherheit, Ordnung und ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden. Nachbereitung und Berichtspflicht Nach der Durchführung der Veranstaltung kann eine Nachbereitung und Berichterstattung verlangt werden. Dies umfasst die Evaluierung des Ablaufes, die Dokumentation von Zwischenfällen und die Bewertung der Einhaltung aller Auflagen.

    Online-Dienst

    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen für Rheinisch-Bergischer Kreis

    ID: L100002_121599015

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Höxter

    Adresse

    Postanschrift

    Moltkestr. 12

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271/ 965 1208

    Fax: 05271/ 965 1298

    E-Mail: ordnungsabteilung@kreis-hoexter.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    31 Ordnung, Straßenverkehr, Brandschutz und Rettungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerbachstraße 45

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271 963-0

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Dezernent Stefan Fellmann - Dezernent für Schulen, Ordnung, Soziales und Recht / Verwaltungsjurist

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerbachstraße 45

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271 963-3000

    Fax: 05271 963-9 3000

    E-Mail: s.fellmann@hoexter.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:

    • Sicherheitskonzept
    • Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
    • Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
    • Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
    • Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
    • Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
    • Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
    • Nachweis einer Veranstalterversicherung
    • Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
    • Anlagenverzeichnis

    Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf Genehmigung einer Großveranstaltung muss umfassende Informationen und Unterlagenenthalten, darunter: Beschreibung der Veranstaltung: Art, Zweck, Datum, Uhrzeit und Dauer der Veranstaltung. Lageplan: Darstellung des Veranstaltungsortes, inklusive Flucht- und Rettungswege. Sicherheitskonzept: Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Teilnehmenden,Brandschutzkonzept, Sanitäts- und Notfallversorgung. Verkehrskonzept: Regelungen zur An- und Abreise der Besucherinnen und Besucher, Lenkungder Besucherströme, Parkmöglichkeiten und gegebenenfalls Sonderverkehrsregelungen. Lärmschutzkonzept: Maßnahmen zur Minimierung von Lärmbelästigungen für die Anwohner/-innen. Umweltverträglichkeitsprüfung: Prüfung und ggf. gesonderte Maßnahmen zum Schutz derUmwelt.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Genehmigung einer Großveranstaltung in Nordrhein-Westfalen erfordert die Einreichung verschiedener Anträge. Veranstalter sollten frühzeitig mit der Planung und Antragstellung beginnen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig vorliegen. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sind entscheidend für den erfolgreichen und sicheren Ablauf der Veranstaltung. Hier ist eine Übersicht der wesentlichen Anträge und Genehmigungen, die je nach Veranstaltungscharakter gestellt werden müssen: 1. Veranstaltungsgenehmigung/Sicherheitskonzept Erforderliche Unterlagen Antrag mit Angaben zur Art, Zweck, Datum, Uhrzeit und Dauer der Veranstaltung Lageplan des Veranstaltungsortes Verkehrskonzept Lärmschutzkonzept Sicherheitskonzept Sanitätsdienst Umweltverträglichkeitsprüfung (falls erforderlich) Vorgaben zum Lärmschutz im Rahmen des Freizeitlärmerlasses, des Landes-Immissionsschutzgesetzes und der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Höxter 1.1 Verkehrskonzept Erforderliche Unterlagen Plan für temporäre Verkehrsregelungen und Parkraumkonzept 1.2 Sicherheitskonzept und Brandschutzkonzept Erforderliche Unterlagen Detailliertes Sicherheitskonzept Brandschutzkonzept Notfall- und Evakuierungspläne Nachweis über die Bereitstellung eines Sicherheitsdienstes 1.3 Sanitätsdienst und medizinische Versorgung Erforderliche Unterlagen Konzept für die medizinische Versorgung Nachweis über die Bereitstellung von Sanitätsdiensten 2. Sondernutzungserlaubnis Erforderliche Unterlagen Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Flächen Lageplan und Beschreibung der Nutzung 3. Erlaubnis für den Ausschank von Alkohol Erforderliche Unterlagen Antrag auf Schankerlaubnis Nachweis der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen 4. Baugenehmigung für die Veranstaltungsfläche, Ausnahme Festplätzen, und temporären Bauten Zuständige Behörde: Stadt Höxter, Abteilung 91 Bauordnung Erforderliche Unterlagen Baupläne und Statiken für temporäre Bauten wie Bühnen, Tribünen und Zelte Lageplan der Veranstaltungsfläche 5. Erlaubnis für Feuerwerke oder pyrotechnische Effekte Erforderliche Unterlagen Antrag auf Genehmigung von Feuerwerken oder pyrotechnischen Effekten Sicherheitsvorkehrungen 6. GEMA-Genehmigung Zuständige Behörde: GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Erforderliche Unterlagen Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA

    Voraussetzungen

    • Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
    • Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S

    Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.

    • Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
    • Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
    • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
    • Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
    • Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist

    Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.

    Kosten

    Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kirmes, Gesellschaft, Feier, Messe, Vorstellung, Markt, Schützenfest, Event, Benefiz, Rummel, Unterhaltung, Jahrmarkt, Hafenfest, Schauspiel, Belustigung, Weihnachtsmarkt, Fest, Festlichkeit, Geselligkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English