Veranstaltung Erlaubnis

    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhtes Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.

    Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenztem Raum oder Veranstaltungen mit erhöhtem Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.

    Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhtem Gefährdungspotential planen, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (z.B. Laufveranstaltungen, Schützen- und Karnevalsumzügen, Oldtimerfahrten, Straßenfeste, Rennsport) muss schriftlich eine Erlaubnis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden. Das gleiche gilt für Veranstaltungen, die auf Privatgelände stattfinden und sich auf den Straßenverkehr auswirken könnten. Bei sogenannten Großveranstaltungen sind besondere Vorkehrungen erforderlich, die häufig großen zeitlichen Vorlauf erfordern. Es ist sinnvoll, dazu frühzeitig vor der Veranstaltung den Kontakt mit der Straßenverkehrsbehörde zu suchen, um die Vorgehensweise abzuklären. Ortsübliche Prozessionen bzw. andere kirchliche Veranstaltungen und kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen, die im Rahmen des üblichen Verkehrs stattfinden, erfordern keine Erlaubnis und müssen der Straßenverkehrsbehörde gemeldet werden. Die Erlaubnis (Anordnung) ist schriftlich formlos oder mit beigefügtem Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu beantragen. Ausnahme:für Veranstaltungen, die in Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock oder Verl stattfinden, sind bei der jeweiligen Stadtverwaltung zu beantragen. Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde ist nicht erforderlich. Der Antrag kann per Post oder E-mail oder Fax oder Online gestellt werden.

    Online-Dienst

    Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen

    ID: L100002_121977974

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.2.4: Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Bauteil 7

    Kontakt

    Fax: 05241 85-31200

    Telefon Festnetz: 05241 85-1200

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Beschreibung

    Zum Aufgabenbereich des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung gehören das Standesamt sowie die umfangreichen Verwaltungstätigkeiten des Bürgerservice, der im Erdgeschoss im Eingangsbereich des Rathauses zu finden ist. Im ersten Obergeschoss stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Ordnungsamtes zu Fragen in Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, zur Hundehaltung oder zu Verkehrsangelegenheiten sowie bei Problemen mit Lärm oder anderen Immissionen zur Verfügung. Weiterhin umfasst der Fachbereich die Bereiche Feuerwehr und Rettungsdienst. Abgerundet wird das Aufgabenspektrum durch die über die reine Eigenverantwortung hinausgehenden Aufgaben der Vorbereitung und Durchführung von überörtlichen Wahlen und der Kommunalwahlen sowie durch die im Auftrag des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) durchzuführenden statistischen Erhebungen verschiedenster Art.Für den Eigenbetrieb Ostwestfalenhalle Kaunitz werden die Vermietung der Ostwestfalenhalle Kaunitz und die Organisation des Hobbymarktes, des Wochenmarktes sowie der Kirmes "Verler Leben" übernommen. Auch die Kontrollen im ruhenden Verkehr und auf öffentlichen Plätzen, die Überwachung und Durchsetzung zahlreicher Gesetze, die Organisation der Straßenreinigung und die Bewirtschaftung der Friedhofskapelle in Verl gehören zum Aufgabenkatalog.

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDienstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrMittwoch: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDonnerstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 UhrFreitag: 8 bis 12.30 UhrSamstag: geschlossenSonntag: geschlossen

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:

    • Sicherheitskonzept
    • Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
    • Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
    • Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
    • Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
    • Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
    • Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
    • Nachweis einer Veranstalterversicherung
    • Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
    • Anlagenverzeichnis

    Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag Ggf. Karten, Streckenplan bzw. -beschreibung zur Veranschaulichung

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
    • Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S

    Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.

    • Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
    • Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
    • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
    • Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
    • Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist

    Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.

    Kosten

    Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kirmes, Gesellschaft, Feier, Messe, Vorstellung, Markt, Schützenfest, Event, Benefiz, Rummel, Unterhaltung, Jahrmarkt, Hafenfest, Schauspiel, Belustigung, Weihnachtsmarkt, Fest, Festlichkeit, Geselligkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English