Veranstaltung Erlaubnis

    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhtes Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.

    Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenztem Raum oder Veranstaltungen mit erhöhtem Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.

    Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhtem Gefährdungspotential planen, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Büro für Zentrale Veranstaltungskoordination und Veranstaltungssicherheit (ZVK) begleitet Veranstaltungen in den Stadtbezirken Mitte, Schildesche, Stieghorst, Dornberg und Gadderbaum als einheitliche Anlaufstelle für Veranstalter. Die Bezirksämter sind für die jeweiligen Stadtbezirke zuständig. Dabei dienen ZVK und Bezirksämter als erster Ansprechpartner, bündeln Informationen und stimmen notwendige Anträge und Stellungnahmen mit weiteren städtischen und externen Dienststellen ab. Weitergehende Informationen finden Sie auf www.bielefeld.de/veranstaltungskoordination. Der Erfassungsbogen kann unabhängig vom Stadtbezirk genutzt werden.

    Online-Dienst

    Veranstaltung bei der Zentralen Veranstaltungskoordination und den Bezirksämtern anzeigen

    ID: L100002_122694170

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Brackwede Team Ordnung und Gewerbe

    Beschreibung

    Bezirksamt BrackwedeTeam Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Bezirksamt Brackwede

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-5214

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: bezirksamt.brackwede@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Heepen Team Ordnung und Gewerbe

    Beschreibung

    Bezirksamt HeepenTeam Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3438

    E-Mail: bezirksamt.heepen@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnungsamt Büro für Zentrale Veranstaltungskoordination und Veranstaltungssicherheit ZVK

    Beschreibung

    OrdnungsamtBüro für Zentrale Veranstaltungskoordination und Veranstaltungssicherheit ZVK

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-3315

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: zvk@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Bezirksamt Jöllenbeck

    Beschreibung

    Bezirksamt Jöllenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Bezirksamt Jöllenbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3453

    E-Mail: bezirksamt.joellenbeck@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bezirksamt Senne

    Beschreibung

    Bezirksamt Senne

    Adresse

    Hausanschrift

    Windelsbleicher Straße 242

    33659 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-5577

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: bezirksamt.senne@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bezirksamt Sennestadt

    Beschreibung

    Bezirksamt Sennestadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindemann-Platz 3

    33689 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5651

    E-Mail: bezirksamt.sennestadt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:

    • Sicherheitskonzept
    • Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
    • Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
    • Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
    • Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
    • Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
    • Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
    • Nachweis einer Veranstalterversicherung
    • Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
    • Anlagenverzeichnis

    Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Folgende Informationen benötigen Sie, um das Online-Formular auszufüllen: Persönliche Daten des Veranstalters/ der Veranstalterin Allgemeine Angaben zur Veranstaltung- Kurze Beschreibung der Veranstaltung- Maximale Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen Angaben zum Veranstaltungsort- Adresse/ Platz- Art der Fläche (öffentlich/ privat)- Größe der Fläche- Straßensperrungen und sonstige Auswirkungen auf Straßen, Wegen und Plätzen Angaben zu Aufbauten und baulichen Anlagen- Art der Bauten/ Anlagen- Maße der Bauten/ Anlagen Ausstattung der Veranstaltung (z. B. Angaben zu Beschallungszeiten) Folgende Unterlagen benötigen Sie, um das Online-Formular auszufüllen (maximal 25 MB pro Anlage): Vorläufige Aufbaupläne (inkl. Größenangaben der Stände, Zelte oder Buden oder dergleichen), Abstände zu bestehenden Gebäuden sind darzustellen, Notausgänge, Standorte von Feuerlöschern sowie Fluchtwege, Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen sind kenntlich zu machen im Maßstab 1:500. Wenn Sie noch keine maßstabsgerechten Pläne vorliegen haben, nutzen Sie bitte den Online-Kartendienst der Stadt Bielefeld (www.stadtplan.bielefeld.de). Eine Erläuterung der Funktionen finden Sie unter dem Symbol "Werkzeuge" und "Hilfe starten".

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
    • Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vor der Detailplanung der Veranstaltung und Übermittlung der Informationen zur Veranstaltung sollte sichergestellt werden, dass die Veranstaltungsfläche für den geplanten Termin zur Verfügung steht. Eine Übersicht einiger üblicher Veranstaltungsflächen mit den dazugehörigen Ansprechpersonen finden Sie auf www.bielefeld.de/veranstaltungskoordination.Die Ansprechperson können Sie auch gerne bei der ZVK erfragen. Um den Erfassungsbogen ausfüllen zu können, benötigen Sie die Bund ID. Hier reicht die Anmeldefunktion über Benutzername und Passwort aus.Bitte nutzen Sie die Anmeldung über die Bund ID auch als Vertreter einer juristischen Person. Bei der Registrierung können die dienstlichen Kontaktdaten angegeben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S

    Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.

    • Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
    • Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
    • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
    • Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
    • Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als erste Informationsübermittlung steht ein Fragebogen zur Veranstaltung zur Verfügung. Nachdem Sie den Erfassungsbogen ausgefüllt haben, wird eine Gefahrenanalyse durchgeführt und Genehmigungserfordernisse ermittelt. Sie bekommen innerhalb der nächsten zwei Wochen eine Rückmeldung mit der Information über erforderliche Anträge und etwaiger weiterer Anforderungen für Ihre Veranstaltung. Die Informationen können auch schriftlich im Rahmen einer Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung oder per Post eingereicht werden. Wenn bereits eine gleichartige Veranstaltung (z.B. im Vorjahr) über den Erfassungsbogen eingereicht wurde, kann über einen Link im Postfach des Serviceportals auf die Daten des Vorjahres zurückgegriffen werden und der Erfassungsbogen ist bereits vorausgefüllt.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist

    Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Informationen zur geplanten Veranstaltung sollten ca. zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Ist bereits bekannt, dass ein Sicherheitskonzept erforderlich ist, sollten die Informationen ca. sechs Monate vorher vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie erhalten innerhalb von zwei Wochen eine Rückmeldung, welche Anträge zu stellen sind und welche weiteren Aspekte Sie bei der Planung der Veranstaltung beachten müssen.

    Kosten

    Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kirmes, Gesellschaft, Feier, Messe, Vorstellung, Markt, Schützenfest, Event, Benefiz, Rummel, Unterhaltung, Jahrmarkt, Hafenfest, Schauspiel, Belustigung, Weihnachtsmarkt, Fest, Festlichkeit, Geselligkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English