Veranstaltung Erlaubnis

    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhtes Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.

    Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenztem Raum oder Veranstaltungen mit erhöhtem Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.

    Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhtem Gefährdungspotential planen, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich sind Veranstaltungen im Freien vorab bei der zentralen Ansprechstelle der Stadt Düren anzumelden. Dies gilt nicht nur für Großveranstaltungen, sondern auch für kleinere Veranstaltungen und jährlich wiederkehrende Veranstaltungen, wie beispielsweise Umzüge, Brauchtumsveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Märkte, Musikveranstaltungen und viele weitere. Die zentrale Ansprechstelle für Veranstaltungen sorgt für die Beteiligung aller zuständigen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung und anderer Behörden, die für die ordnungsgemäße Genehmigung und Abwicklung einer Veranstaltung nötig sind. Auch prüft sie, ob ein Sicherheitskonzept für die Veranstaltung zu erstellen ist. Die Anmeldung der Veranstaltung erfolgt über ein Anmeldeformular. Dieses können Sie sich hier herunterladen und entweder postalisch oder digital bei der zentralen Ansprechstelle für Veranstaltungen einreichen. Bei Fragen rund um die Anmeldung und das Thema Veranstaltungen steht Ihnen die zentrale Ansprechstelle für Veranstaltungen gerne zur Seite.

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    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen für Rheinisch-Bergischer Kreis

    ID: L100002_121599015

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    Veranstaltungen

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Düren

    Adresse

    Postanschrift

    Bismarckstr. 16

    52351 Düren

    Kontakt

    Fax: 02421/22- 180320

    Telefon Festnetz: 02421/22-1032107

    E-Mail: amt32@kreis-dueren.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbe und Städtischer Ordnungsdienst

    Beschreibung

    In der Abteilung Gewerbe und städtischer Ordnungsdienst werden Gewerbeangelegenheiten, Veranstaltungen, Sondernutzungen und Maßnahmen nach dem PsychKG behandelt.Bei Gewerbeangelegenheiten handelt es sich u.a. um die An-, Ab- und Ummeldung von Gewerben und der Kontrolle von Gewerbebetrieben. Weiterhin werden gewerberechtliche Erlaubnisse z.B. für den Betrieb von Gaststätten, Spielhallen und zum Abrennen von Feuerwerken erteilt. Die Abteilung überwacht die Beachtung jugendschutz- und ladenschutzrechtlicher Bestimmungen und führt Gewerbeuntersagungsverfahren durch. Darüber hinaus ist die Gewerbeabteilung verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Dürener Wochenmarktes. In der Abteilung ist der Sitz der zentralen Ansprechpartnerin für Veranstaltungen, die die Veranstaltungen in der Stadt Düren koordiniert und beaufsichtigt. Sondernutzungen sind Nutzungen des öffentlichen Raumes (Straßen, Plätze usw.) über den Gemeingebrauch hinaus, für die eine Erlaubnis erforderlich ist. Maßnahmen nach dem PsychKG beinhalten u.a. die zwangsweise Unterbringung von psychisch Kranken in die Landesklinik. Der "städtische Ordnungsdienst" sorgt im gesamten Stadtgebiet Dürens für das Einhalten der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Der städtische Ordnungsdienst ist Ansprechpartner für die Bevölkerung und wehrt Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ab.

    Adresse

    Hausanschrift

    Wirteltorplatz 7

    52349 Düren

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:

    • Sicherheitskonzept
    • Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
    • Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
    • Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
    • Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
    • Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
    • Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
    • Nachweis einer Veranstalterversicherung
    • Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
    • Anlagenverzeichnis

    Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldeformular Veranstaltungsbeschreibung Weitere vorzulegende Dokumente/ Nachweise/ Anträge ergeben sich aus dem Anmeldeformular

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
    • Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vollständig ausgefüllter Anmeldebogen Frühzeitige Kontaktaufnahme

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S

    Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.

    • Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
    • Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
    • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
    • Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
    • Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist

    Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die folgenden Fristen beruhen auf Erfahrungswerten und haben sich in der Vorbereitungsphase von Veranstaltungen als praktikabel erwiesen. Eine Nichteinhaltung der Zeitvorgaben durch den Veranstalter kann die Ablehnung der Veranstaltung aufgrund mangelnder Vorbereitungszeit bewirken. 7-Monatsfrist: Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial 3-Monatsfrist: sonstige Veranstaltungen ohne erhöhtes Gefährdungspotenzial 1-Monatsfrist: Festumzüge, Straßenfeste, kleinere Sportveranstaltungen, die weder unter a. noch b. fallen, wie beispielsweise Maifeste, Spendenläufe, etc. Für a. und b. ist spätestens einen Monat nach Beginn oben genannter Frist ist eine Veranstaltungsbeschreibung bei dem zentralen Ansprechpartner einzureichen. Für Veranstaltungen mit Sicherheitskonzepten sind über die Anmeldefrist hinaus noch weitere Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.

    Kosten

    Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweise zum Sicherheitskonzept: Bei Veranstaltungen mit einem erhöhtem Gefährdungspotenzial ist ein Sicherheitskonzept zwingend erforderlich. Dies ist durch den Veranstalter zu erstellen. Die Erstfassung des Sicherheitskonzeptes ist der Behörde spätestens 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist der Behörde die Endfassung des Sicherheitskonzeptes zur Erklärung des Einvernehmens vorzulegen. Bei der Endfassung darf es sich höchstens um die dritte Fassung des Sicherheitskonzeptes handeln.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kirmes, Gesellschaft, Feier, Messe, Vorstellung, Markt, Schützenfest, Event, Benefiz, Rummel, Unterhaltung, Jahrmarkt, Hafenfest, Schauspiel, Belustigung, Weihnachtsmarkt, Fest, Festlichkeit, Geselligkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English