Veranstaltung Erlaubnis

    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhtes Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.

    Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenztem Raum oder Veranstaltungen mit erhöhtem Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.

    Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhtem Gefährdungspotential planen, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorübergehendes Gaststättengewerbe (Schankgenehmigung) Für Veranstaltungen, im Rahmen derer alkoholische Getränke gegen Entgelt ausgeschenkt werden, ist die Erteilung eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) notwendig. Diese Vorschrift gilt unabhängig davon, ob der Ausschank auf eigene Rechnung oder durch einen Gewerbetreibenden erfolgt. Die Gestattung wird für einen besonderen Anlass und ein zeitlich begrenztes Ereignis erteilt. Ein Vordruck zur Beantragung einer vorübergehenden Gestattung steht als Online-Formular zur Verfügung. Dieser ist zusammen mit dem Veranstaltungsdatenblatt auszufüllen und etwa 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung einzureichen. Weitere Informationen zu Festen erhalten Sie bei der StädteRegion Aachen. Endgültige Gaststättenerlaubnis (Gaststättenkonzession) Durch eine endgültige Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 GastG (Gaststättenkonzession) wird dem Antragsteller gestattet, eine Gaststätte mit Alkoholausschank dauerhaft zu betreiben. Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis ist nur dann notwendig, wenn im Rahmen des Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden. Sofern keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden, ist eine Gewerbeanmeldung ausreichend. Es stehen Ihnen ein Online-Formulare zur Verfügung. Marktwesen (Festsetzungen nach der GewO) Zur Erlangung von Marktprivilegien im Rahmen sonstiger Marktveranstaltungen (Volksfeste, Großmärkte, Jahrmärkte, Spezialmärkte etc.) ist eine Festsetzung der Veranstaltung gemäß § 69 GewO notwendig. Zu eben jenen Marktprivilegien gehören zum Beispiel die Befreiung von Vorschriften des II. Titels der GewO (keine Gewerbeanzeige nötig, kein Gewerbeuntersagungsverfahren möglich etc.), ggf. die Befreiung von Vorschriften des III. Titels (keine Reisegewerbekartenpflicht), keine Gebundenheit an Ladenschlusszeiten und andere Vergünstigungen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird anschließend gemäß § 69a Abs. 1 GewO geprüft, ob die Merkmale und Voraussetzungen der verschiedenen Veranstaltungs- bzw. Marktarten nach den Vorschriften der §§ 64, 65, 66, 67 oder 68 GewO erfüllt sind, ob der Veranstalter die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und ob bei der Durchführung der Schutz der Veranstaltungsteilnehmer vor Gefahren für Leib und Leben oder Gesundheit gewährleistet ist. Aufgrund dessen sind zusätzlich zu dem Antrag ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gewerbezentralregisterauszug und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, des Steueramtes und des Insolvenzgerichtes vorzulegen. Darüber hinaus ist dem Antrag eine Liste aller ausgewählten Marktbeschicker mitsamt der Angabe über das Warenangebot beizufügen. Sollte ein Wochenmarkt, ein Jahrmarkt oder ein Spezialmarkt von der örtlichen Ordnungsbehörde im Sinne des § 69 GewO festgesetzt worden sein, ist der Veranstalter gemäß § 69 Abs. 2 GewO zur Durchführung derer verpflichtet.

    Online-Dienst

    Gaststätten und Veranstaltungswesen

    ID: L100002_123165909

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:

    • Sicherheitskonzept
    • Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
    • Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
    • Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
    • Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
    • Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
    • Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
    • Nachweis einer Veranstalterversicherung
    • Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
    • Anlagenverzeichnis

    Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
    • Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S

    Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.

    • Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
    • Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
    • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
    • Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
    • Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist

    Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gaststättenkonzessionen sind ca. 8 Wochen vor der geplanten Eröffnung zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.

    Kosten

    Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kirmes, Gesellschaft, Feier, Messe, Vorstellung, Markt, Schützenfest, Event, Benefiz, Rummel, Unterhaltung, Jahrmarkt, Hafenfest, Schauspiel, Belustigung, Weihnachtsmarkt, Fest, Festlichkeit, Geselligkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English