Veranstaltung Erlaubnis

    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhtes Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.

    Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenztem Raum oder Veranstaltungen mit erhöhtem Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.

    Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhtem Gefährdungspotential planen, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Planung und Organisation von öffentlichen Veranstaltungen wie z. B. Straßen-, Sommer- und Vereinsfesten, Karnevalsveranstaltungen, Scheunenfeten oder Sportveranstaltungen erfordert sorgfältige Vorbereitung. Hier sind einige Tipps für die Antragstellung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner. Es ist wichtig, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und Regeln zu beachten, um eine reibungslose Veranstaltungsdurchführung sicherzustellen. 1. Baurechtliche Genehmigung Für Veranstaltungen in Scheunen oder Hallen kann eine baurechtliche Erlaubnis (Nutzungsänderungsgenehmigung) erforderlich sein. Erfahren Sie hier mehr 2. Veranstaltungsgenehmigung Für Veranstaltungen können zusätzliche Erlaubnisse nötig sein. Um den Antragsaufwand zu minimieren, wird für jede Form einer öffentlichen Veranstaltung das Formular Antrag auf (Groß-) Veranstaltungen gefordert. Ausgehend von dem Antrag wird je nach Veranstaltung eine entsprechende Genehmigung erteilt. Das Onlineformular finden Sie rechts unter "Onlinedienstleistungen" 2.1 Abgabe von alkoholischen Getränken Für den Verkauf von alkoholischen Getränken bei der Veranstaltung wird eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz, eine sogenannte Ausschankgenehmigung, benötigt. Diese erlaubt den vorübergehenden Betrieb einer Gaststätte unter erleichterten Bedingungen. Wenn Sie die Getränke selbst verkaufen, erhalten Sie diese Erlaubnis automatisch. Falls jemand anders den Ausschank übernimmt, muss eine separate Genehmigung beantragt werden. Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Erfahren Sie hier mehr 2.2 Darbietung von Musik Für Live-Musik oder Musik von Tonträgern kann eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz erforderlich sein. Erfahren Sie hier mehr 2.3 Verkehrsregelung Der Veranstalter muss möglicherweise ein Verkehrsregelungskonzept vorlegen, um Verkehrsprobleme zu vermeiden. Sofern für die Veranstaltung notwendig, können über die Verkehrslenkung Halteverbote, Sperrungen, Umleitungen o.Ä. beantragt werden. Bei Rückfragen können Sie sich hier informieren. Erfahren Sie hier mehr 2.4 Nutzung einer Fläche Für die Nutzung einer öffentlichen oder städtischen Fläche benötigen Sie eine separate Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis). Sofern eine öffentliche Privatfläche genutzt wird, muss ein Pachtvertrag mit den Liegenschaften abgeschlossen werden. Die Benutzung von städtischen Sporthallen oder anderen Räumlichkeiten muss beim Amt für Schule, Kultur und Sport beantragt werden. Erfahren Sie hier mehr 2.5 Aufstellen eines Zeltes Für das Aufstellen eines Zeltes bei einer öffentlichen Veranstaltung muss eine Zeltgenehmigung beantragt werden. Hierfür werden Gebühren erhoben, die sich nach der Größe des Zeltes und der Standdauer berechnen. Nach Aufbau des Zeltes findet eine Abnahme durch das Amt für Bauaufsicht statt. Das Onlineformular finden Sie rechts unter "Onlinedienstleistungen" 2.6 Nutzung Kanal Für die Nutzung des öffentlichen Kanals durch z.B. das Einleiten von Spülwasser oder einem Toilettenwagen ist beim Amt für öffentliche Infrastruktur eine temporäre Einleitgenehmigung zu beantragen. Die Genehmigung ist kostenfrei, jedoch wird die Einleitung in den Kanal vor Ort überprüft. Erfahren Sie hier mehr 3. Brauchtumsfeuer Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind anzeigepflichtig. Sie stellen eine Ausnahmeregelung zum generellen Verbot von Feuern im Freien dar. Auf Antrag kann gestattet werden, ein Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege auszurichten. Für die Antragstellung ist eine volljährige verantwortliche Aufsichtsperson formell anzuzeigen.Brauchtumsfeuer haben nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel. Es dürfen nur unbehandelte Hölzer, Baum- und Strauchschnitte sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Zu naheliegenden Gebäuden und leicht entzündlichen Stoffen ist der nötige Sicherheitsabstand einzuhalten. Diesen definiert die Kommune. Außerdem muss eine Gefährdung oder erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und Allgemeinheit ausgeschlossen werden. Das Onlineformular finden Sie rechts unter "Onlinedienstleistungen" 4. Feuerwerk Ein privat ausgerichtetes Feuerwerk, welches nicht an Silvester stattfindet, muss ebenfalls angezeigt werden. Hierzu benötigt das Ordnungsamt folgende Informationen von der antragsstellenden Person: Anlass des Feuerwerks Datum, Uhrzeit und Dauer Örtlichkeit mit Kartenauszug Sofern vorhanden eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz Für Erlaubnisinhaber 24 €, für Antragsteller ohne Erlaubnis 120 € Erfahren Sie hier mehr Hinweise für Schützenfest: Das Böllern anlässlich einer traditionellen Veranstaltung zur Brauchtumspflege (Schützenfest) bedarf einer Anzeigebestätigung vom Ordnungsamt. Der Antrag kann formlos per E-Mail geschickt werden und muss einen Verantwortlichen/ sachkundige Person sowie die Zeiträume und Anzahl der Böllerschüsse beinhalten. Bei Veranstaltungen mit Lebensmittelabgabe beachten Sie bitte die Hinweise des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts des Rhein Kreis Neuss.

    Online-Dienst

    Veranstaltungen

    ID: L100002_124494535

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche Ordnungsangelegenheiten Gewerbewesen Märkte Verkehrsregelung und -lenkung Überwachung des ruhenden Verkehrs Statistik und Wahlen Personenstandswesen Bürgerbüro Friedhofs- und Bestattungswesen Brandbekämpfung und Bevölkerungsschutz Brandschutz Soziale Einrichtungen für Wohnungslose, Aussiedler, Asylbewerber

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sachgebiet Verkehr

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    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:

    • Sicherheitskonzept
    • Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
    • Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
    • Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
    • Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
    • Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
    • Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
    • Nachweis einer Veranstalterversicherung
    • Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
    • Anlagenverzeichnis

    Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
    • Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S

    Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.

    • Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
    • Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
    • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
    • Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
    • Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist

    Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.

    Kosten

    Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kirmes, Gesellschaft, Feier, Messe, Vorstellung, Markt, Schützenfest, Event, Benefiz, Rummel, Unterhaltung, Jahrmarkt, Hafenfest, Schauspiel, Belustigung, Weihnachtsmarkt, Fest, Festlichkeit, Geselligkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English