Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhtes Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.
Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenztem Raum oder Veranstaltungen mit erhöhtem Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.
Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhtem Gefährdungspotential planen, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.
Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle
Die Planung und Organisation von öffentlichen Veranstaltungen wie z. B. Straßen-, Sommer- und Vereinsfesten, Karnevalsveranstaltungen, Scheunenfeten oder Sportveranstaltungen erfordert sorgfältige Vorbereitung.
Hier sind einige Tipps für die Antragstellung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Es ist wichtig, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und Regeln zu beachten, um eine reibungslose Veranstaltungsdurchführung sicherzustellen.
Bitte reichen Sie die Anträge mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein.
1. Baurechtliche Genehmigung
Für Veranstaltungen in Scheunen oder Hallen kann eine baurechtliche Erlaubnis (Nutzungsänderungsgenehmigung) erforderlich sein.
2. Veranstaltungsgenehmigung
Für Veranstaltungen können zusätzliche Erlaubnisse nötig sein. Um den Antragsaufwand zu minimieren, wird für jede Form einer öffentlichen Veranstaltung das Formular Antrag auf (Groß-) Veranstaltungen gefordert. Ausgehend von dem Antrag wird je nach Veranstaltung eine entsprechende Genehmigung erteilt.
Das Onlineformular finden Sie rechts unter "Onlinedienstleistungen"
2.1 Abgabe von alkoholischen Getränken / einmalige Ausschankgenehmigung
Für den Verkauf von alkoholischen Getränken bei der Veranstaltung wird eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz, eine sogenannte Ausschankgenehmigung, benötigt. Diese erlaubt den vorübergehenden Betrieb einer Gaststätte unter erleichterten Bedingungen. Wenn Sie die Getränke selbst verkaufen, erhalten Sie diese Erlaubnis automatisch. Falls jemand anders den Ausschank übernimmt, muss eine separate Genehmigung beantragt werden. Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
2.2 Ausnahmegenehmigung Nachtruhe und Tonwiedergabe
Für Veranstaltungen, die während der gesetzlichen Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr stattfinden oder bei denen Musik auf öffentlichen Flächen abgespielt wird, ist eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutz erforderlich.
Hinweis für Schützenfeste:
Für die Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz bestehen für Schützenfeste besondere Regelungen nach dem Freizeitlärmerlass.
2.3 Verkehrsregelung
Der Veranstalter muss möglicherweise ein Verkehrsregelungskonzept vorlegen, um Verkehrsprobleme zu vermeiden. Sofern für die Veranstaltung notwendig, können über die Verkehrslenkung Halteverbote, Sperrungen, Umleitungen o.Ä. beantragt werden. Bei Rückfragen können Sie sich hier informieren.
2.4 Nutzung einer Fläche
Für die Nutzung einer öffentlichen oder städtischen Fläche benötigen Sie eine separate Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis). Sofern eine öffentliche Privatfläche genutzt wird, muss ein Pachtvertrag mit den Liegenschaften abgeschlossen werden. Die Benutzung von städtischen Sporthallen oder anderen Räumlichkeiten muss beim Amt für Schule, Kultur und Sport beantragt werden.
2.5 Aufstellen eines Zeltes
Für das Aufstellen eines Zeltes bei einer öffentlichen Veranstaltung muss eine Zeltgenehmigung beantragt werden. Hierfür werden Gebühren erhoben, die sich nach der Größe des Zeltes und der Standdauer berechnen.
Nach Aufbau des Zeltes findet eine Abnahme durch das Amt für Bauaufsicht statt.
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2.6 Nutzung Kanal
Für die Nutzung des öffentlichen Kanals durch z.B. das Einleiten von Spülwasser oder einem Toilettenwagen ist beim Amt für öffentliche Infrastruktur eine temporäre Einleitgenehmigung zu beantragen. Die Genehmigung ist kostenfrei, jedoch wird die Einleitung in den Kanal vor Ort überprüft.
3. Brauchtumsfeuer
Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind anzeigepflichtig. Sie stellen eine Ausnahmeregelung zum generellen Verbot von Feuern im Freien dar. Auf Antrag kann gestattet werden, ein Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege auszurichten. Für die Antragstellung ist eine volljährige verantwortliche Aufsichtsperson formell anzuzeigen.
Brauchtumsfeuer haben nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel. Es dürfen nur unbehandelte Hölzer, Baum- und Strauchschnitte sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Zu naheliegenden Gebäuden und leicht entzündlichen Stoffen ist der nötige Sicherheitsabstand einzuhalten. Diesen definiert die Kommune. Außerdem muss eine Gefährdung oder erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und Allgemeinheit ausgeschlossen werden.
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Hinweise für Schützenfest:
Das Böllern anlässlich einer traditionellen Veranstaltung zur Brauchtumspflege (Schützenfest) bedarf einer Anzeigebestätigung vom Ordnungsamt.
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Bei Veranstaltungen mit Lebensmittelabgabe beachten Sie bitte die Hinweise des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts des Rhein Kreis Neuss.
Online-Dienste
Veranstaltungen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Verkehrsregelnde Maßnahmen für Veranstaltungen
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Ansprechpartner
Ordnungsamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@juechen.de
Ordnungsamt
Beschreibung
Aufgabenbereiche
- Ordnungsangelegenheiten
- Gewerbewesen
- Märkte
- Verkehrsregelung und -lenkung
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Statistik und Wahlen
- Personenstandswesen
- Bürgerbüro
- Friedhofs- und Bestattungswesen
- Brandbekämpfung und Bevölkerungsschutz
- Brandschutz
- Soziale Einrichtungen für Wohnungslose, Aussiedler, Asylbewerber
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@juechen.de
erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:
- Sicherheitskonzept
- Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
- Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
- Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
- Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
- Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
- Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
- Nachweis einer Veranstalterversicherung
- Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
- Anlagenverzeichnis
Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
- Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.
Handlungsgrundlage(n)
§ 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S
Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.
- Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
- Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
- Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
- Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
- Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
- Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.
Fristen
Fristtyp: Antragsfrist
Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.
Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.
Kosten
Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022
Stichwörter
Geselligkeit, Festlichkeit, Schauspiel, Markt, Gesellschaft, Belustigung, Fest, Kirmes, Rummel, Feier, Hafenfest, Messe, Weihnachtsmarkt, Event, Unterhaltung, Vorstellung, Schützenfest, Benefiz, Jahrmarkt