Veranstaltung Erlaubnis

    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhtes Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.

    Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenztem Raum oder Veranstaltungen mit erhöhtem Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.

    Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhtem Gefährdungspotential planen, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Genehmigung Ihrer Veranstaltung ist es unerheblich, ob diese unter freiem Himmel oder in einem Raum wie beispielsweise der Aula des Immanuel-Kant-Gymnasiums oder einer Gaststätte stattfindet. Ebenso ist die Anzahl der erwarteten Besucher nicht ausschlaggebend. Um die Genehmigung zu erhalten, müssen jedoch verschiedene Sicherheitsvorgaben erfüllt werden. Dazu gehören beispielsweise die Regelung der Lautstärke der Beschallung, die Breite der Fluchtwege auf der Veranstaltungsfläche, Vorschriften zur Ausgabe von Speisen und Getränken (alkoholisch und nichtalkoholisch) sowie die brandschutztechnische Ausstattung eines Grillstandes. Die Ordnungsbehörde unterstützt Sie gerne bereits in der frühen Planungsphase, um sicherzustellen, dass Ihre Veranstaltung sowohl für Sie als auch für Ihre Besucher sicher abläuft.

    Online-Dienst

    Veranstaltungsanmeldung

    ID: L100002_122997050

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    I.2.1 Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:

    • Sicherheitskonzept
    • Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
    • Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
    • Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
    • Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
    • Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
    • Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
    • Nachweis einer Veranstalterversicherung
    • Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
    • Anlagenverzeichnis

    Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
    • Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S

    Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.

    • Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
    • Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
    • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
    • Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
    • Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist

    Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es ist wichtig, dass Sie Ihre Veranstaltung rechtzeitig bei der Ordnungsbehörde anmelden, da sicherheitsrelevante Überlegungen und Abstimmungen in der Regel mehr Zeit erfordern. Für die Anmeldung der Veranstaltung beim Ordnungsamt sind folgende Fristen vor Beginn zu beachten: größere Veranstaltung = mindestens 12 Wochen kleinere veranstaltung = mindestens 8 Wochen Unabhängig von der erwarteten Besucherzahl kann es erforderlich sein, ein Sicherheitskonzept einzureichen, abhängig vom Inhalt, der Art und dem Umfang der Veranstaltung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.

    Kosten

    Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei manchen Veranstaltungen kann es erforderlich sein, weitere zuständige Ämter in die Planung mit einzubeziehen. Spätestens jetzt kontaktieren Sie Ihren Veranstaltungslotsen, der Sie an die richtigen Adressen vermittelt und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Beispiele: Sie möchten öffentliche Flächen nutzen Sie wollen ein Festzelt, eine Bühne, Sitz- und Stehtribünen oder ein Karussell in Ihre Veranstaltung einbeziehen Sie planen ein Volksfest, eine Messe oder eine Ausstellung Sie möchten eine Tombola oder eine Lotterie veranstalten Sie planen ein Feuerwerk Sie wollen alkoholische Getränke ausschenken Sie wollen Musik- und Beschallungsanlagen im Freien benutzen Sie planen eine Veranstaltung in einem Firmengebäude, Foyer oder einer Werkshalle Sie planen eine Veranstaltung nach 22 Uhr Ist dies der Fall, kann es sein, dass das Ordnungsamt, die Bauaufsicht, die Technischen Betriebe oder die Straßenverkehrsbehörde mit in die Planung einbezogen werden muss. Beschreiben Sie deshalb die Art und den Ort Ihrer Veranstaltung möglichst genau gegebenenfalls mit einem Beiblatt oder einem Plan.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kirmes, Gesellschaft, Feier, Messe, Vorstellung, Markt, Schützenfest, Event, Benefiz, Rummel, Unterhaltung, Jahrmarkt, Hafenfest, Schauspiel, Belustigung, Weihnachtsmarkt, Fest, Festlichkeit, Geselligkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English