Grundschule Aufnahme

    Aufnahme an einer Grundschule anmelden

    Informieren Sie sich hier über die Grundschule.

    Beschreibung

    In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.

    Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverantwortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.

    Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    SchulpflichtNach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sind alle Kinder ab dem 6. Lebensjahr und alle Jugendlichen, die in Nordrhein-Westfalen ihre Wohnung, ihren Ausbildungs- oder Arbeitsplatz haben, schulpflichtig.In besonderen Fällen besteht sowohl die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung von noch nicht schulpflichtigen Kindern als auch die Möglichkeit der einjährigen Zurückstellung von schulpflichtigen Kindern vom Schulbesuch.Nach dem Verlassen einer allgemeinbildenden Schule sind alle Jugendlichen bis zur Volljährigkeit bzw. alle Auszubildenden bis zum Abschluss des bestehenden Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.Wann wird mein Kind schulpflichtig?Der früher auf den 30. Juni festgelegte Stichtag wurde auf den 30. September verschoben. Alle Kinder, die an diesem Tag das 6. Lebensjahr vollenden, gelten in Nordrhein-Westfalen als schulpflichtig.Geburtsdatum Ihres Kindes Einschulung zum Schuljahr 01.10.2018 bis 30.09.2019 2025/2026 01.10.2019 bis 30.09.2020 2026/2027 01.10.2020 bis 30.09.2021 2027/2028 01.10.2021 bis 30.09.2022 2028/2029 01.10.2022 bis 30.09.2023 2029/2030 Jüngere Kinder, die von den Eltern für schulfähig gehalten werden, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Der Antrag kann bei der nächstgelegenen Grundschule oder jeder anderen Grundschule gestellt werden. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet dann die Schulleitung auf Grundlage der schulärztlichen Untersuchung.Wie werde ich über die Schulpflicht meines Kindes informiert?Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, erhalten Sie vom Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt Paderborn ein Schreiben zur Anmeldung zusammen mit einem Anmeldebogen.Die Information über die Schulpflicht wird ca. 4 Wochen vor den Anmeldeterminen versendet.Sollten Sie kein Schreiben über die Schulpflicht bekommen haben, können Sie Ihr Kind an der Grundschule im Anmeldezeitraum anmelden.Bei welcher Grundschule melde ich mein Kind an?In der Stadt Paderborn gibt es verschiedene Schularten. Gemeinschaftsgrundschulen, katholische und evangelische Bekenntnisschulen.In Bekenntnisschulen dürfen jedoch nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, wenn sie dem entsprechenden Bekenntnis angehören oder die Eltern ausdrücklich wünschen, dass Ihr Kind nach den Grundsätzen dieser Religion erzogen werden soll. Die Grundschulbezirke sind zum 01.08.2008 aufgehoben, d. h. Sie können Ihr Kind bei nur einer Grundschule Ihrer Wahl anmelden. Was habe ich bei der Schulwahl zu beachten?Einen rechtlichen Aufnahmeanspruch haben Sie nur bei der nächstgelegenen Grundschule der Schulart (katholische Grundschule, evangelische Grundschule oder Gemeinschaftsgrundschule).Übersteigt die Zahl der Kinder mit Aufnahmeanspruch die Kapazität der nächstgelegenen Grundschule, wird die Schulleitung eine Auswahlentscheidung treffen und Ihnen gegebenenfalls eine andere Grundschule mit freier Kapazität empfehlen. In diesem Fall haben Sie einen Anspruch auf Fahrkostenerstattung für Ihr Kind.Wählen Sie selbst eine andere als die nächstgelegene Grundschule, kann Ihr Kind dort ebenfalls nur im Rahmen der freien Plätze aufgenommen werden und hat zudem gegenüber den Kindern mit Rechtsanspruch Nachrang. Wird Ihre Anmeldung von der anderen als der nächstgelegenen Grundschule angenommen, müssen Sie für evtl. Beförderungskosten Ihres Kindes zu dieser Schule selbst aufkommen, wenn Ihre nächstgelegene Schule aufnahmebereit gewesen wäre.Weitere Informationen zu den Schülerfahrkosten finden Sie unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".Wann kann ich mein Kind an der Grundschule anmelden? Sie können Ihr Kind in der Zeit vom 28.10. bis 08.11.2024 bei einer Grundschule nach vorheriger Terminvereinbarung anmelden: Was muss ich zur Anmeldung mitbringen? 1. das einzuschulende Kind 2. Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch 3. den ausgefüllten Anmeldebogen Wann muss mein Kind zur Schuluntersuchung?Die Schuluntersuchung wird beim Gesundheitsamt (Kreis Paderborn) durchgeführt. Hierzu erhalten Sie nach der Anmeldung Ihres Kindes an der Grundschule vom Kreis Paderborn eine gesonderte Einladung.Kinder mit vermutetem sonderpädagogischem FörderbedarfDiese Kinder werden wie alle anderen Kinder auch bei der nächstgelegenen Grundschule angemeldet. Die erforderlichen Maßnahmen werden von der Schulleitung der zuständigen Grundschule eingeleitet. Sonderpädagogischer Förderbedarf kann beispielsweise in folgenden Bereichen bestehen: Lernhilfe, Körperbehinderung, Sprachbehinderung, Hörschädigung, Sehbehinderung.

    Online-Dienst

    Schulen (Schulpflicht und Einschulung)

    ID: L100002_127504309

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Schulträger (in der Regel die Kommune).

    Ansprechpartner

    Schulverwaltungs- und Sportamt - Allgemeine Schulverwaltung

    Beschreibung

    Die Abteilung "Schulverwaltung, Controlling" ist für die 35 städtischen Schulen im Paderborner Stadtgebiet zuständig. Zu den "äußeren Schulangelegenheiten" gehören u. a. die Errichtung, die Unterhaltung und die Ausstattung von Schulen mit Lehrmaterialien, die Vermietung von Schulräumen, die Abrechnung mit anderen Schulträgern und die Organisation der Schülerbeförderung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die Umsetzung schulpolitischer Konzepte wie die Umsetzung von Ganztagsangeboten. Die Abteilung "Schulverwaltung, Controlling" ist damit Ansprechpartner für Eltern, Lehrkräfte, Schulaufsicht und andere Ämter und koordiniert übergreifende Projekte. Das Schulamt für den Kreis Paderborn und die Bezirksregierung Detmold sind für die "inneren Schulangelegenheiten" zuständig, dazu gehören insbesondere Angelegenheiten, die sowohl das Lehrpersonal als auch die Schülerschaft der Schulen betreffen. Unsere Ansprechpartner/innen finden Sie bei den einzelnen "Dienstleistungen". Gern können Sie uns auch über die zentrale Telefonnummer 0 52 51 / 88-0 anrufen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
    • Nachweis Masern-Impfung

    Voraussetzungen

    • Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
    • Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
    • Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 02.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de