Sekundarschule Aufnahme

    Sekundarschule Aufnahme

    Sie möchten Ihr Kind an einer Sekundarschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.

    Beschreibung

    Sie möchten Ihr Kind an einer Sekundarschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.

    Sie können Ihr Kind an der Sekundarschule anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat.

    Die Sekundarschule ist eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Aufgrund ihres besonderen pädagogischen Konzeptes sind Sekundarschulen fast immer gebundene Ganztagsschulen. Die Sekundarschule trägt unterschiedlichsten Lebens- und Berufsperspektiven Rechnung: Hier werden die Schülerinnen und Schüler sowohl auf eine berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vorbereitet. Der Unterricht in der Sekundarschule ist im besonderen Maße der individuellen Förderung verpflichtet.

    Die Sekundarschule umfasst die Klassen 5 bis 10 der Sekundarstufe I. Die Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe. Sie bietet aber über die verbindlich geregelte Zusammenarbeit mit der Oberstufe von Gymnasium, Gesamtschule oder Berufskolleg die Sicherheit einer planbaren Schullaufbahn bis zum Abitur.

    An der Sekundarschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule, der Gesamtschule und dem Gymnasium erworben werden:

    • der Hauptschulabschluss
    • der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
    • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10

    Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen respektive bei bestimmten erbrachten Leistungen auch zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs. Diese Voraussetzungen sind je nach Organisationsform der Sekundarschule leicht different.

    Über die Aufnahme an einer Sekundarschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulbewerbung.de ist eine Internet-Plattform zur Unterstützung von Schulaufnahmen und -übergängen und anderen damit verbundenen Verwaltungsvorgängen. Realisiert ist gegenwärtig der Übergang der Schülerinnen und Schüler von den weiterführenden Schulen (Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien) zu den berufsbildenden Schulen sowie zu einer Schule mit gymnasialer Oberstufe. Ebenso kann über schulbewerbung.de die Anmeldung an Berufsschulen (duale Ausbildung) erfolgen. Für die Anmeldung zum Schuljahr 2025/2026 wird auch die Anmeldung bzw. der Übergang zu allen weiteren Schulformen möglich sein. In einem weiteren Schritt wird dann auch die Anmeldung an einer Grundschule digitalisiert. Unabhängig zu dem elektronischen Verfahren können Sie sich oder Ihr Kind aber auch vor Ort anmelden Schüler und Schülerinnen, deren Erziehungsberechtigte oder Sie selbst haben für sich die Möglichkeit, ihre Bewerbungen für Schulformen und Bildungsgänge auf elektronischem Wege abzugeben. Der Vorteil des Systems liegt darin, dass die Nutzenden jederzeit den Status ihrer Bewerbung verfolgen können. Außerdem bietet es einen umfassenden Überblick aller Bildungsangebote der teilnehmenden aufnehmenden Schulen. Für Kommunen und Schulen ist schulbewerbung.de mehr als nur ein Informations- und Anmeldeportal. Die Plattform ist vielmehr auch als Steuerungs- und Planungsinstrument, eignet zur Überwachung der Schulpflicht und der Anschlusssicherung von Schüler*innen sowie als Statistik-Tool. Auch Ausbildungsbetriebe können am System partizipieren und ihre Auszubildenden an Berufsschulen anmelden.

    Online-Dienst

    Schulübergang Grundschule zur weiterführenden Schule/Sekundarstufe II

    ID: L100002_123331641

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sekundarschule Leverkusen - Sekundarstufe I -, Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Neukronenberger Straße 81

    51381 Leverkusen

    Kontakt

    Fax: 199527@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schulen - Fachbereich 40

    Beschreibung

    Der Fachbereich Schulen nimmt Aufgaben des Schulträgers Stadt Leverkusen wahr. Die Mitarbeiter beraten und unterstützen die Schulen und die Bürger.Darüber hinaus koordiniert er die Zusammenarbeit der Schulen mit den anderen Bereichen der Verwaltung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Goetheplatz 1-4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-4001

    Fax: 0214 406-4099

    E-Mail: 40@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
    • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
    • von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein
    • Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform
    • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
    • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
    • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

    Voraussetzungen

    Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulgesetz NRW Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit. 
    • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können die Anmeldung zu Schulen und Bildungsgängen über Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben. Die jeweilige Schule oder das jeweilige Berufs- oder Weiterbildungskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Fristen

    Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.

    Bearbeitungsdauer

    Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der Sekundarschule unmittelbar.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen

    Weitere Informationen

    - https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen/sekundarschule - http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1 - https://broschuerenservice.nrw.de/files/download/pdf/broschuere-die-sekundarstufe-i-2019-druckfassung-pdf_von_die-sekundarstufe-i-in-nordrhein-westfalen-informationen-fuer-eltern_vom_staatskanzlei_3158.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Realschule, Aufnahme, Realschulabschluss, Gesamtschule, Mittlere Reife, Schulanmeldung, Hauptschule, Gymnasiale Oberstufe, Hauptschulabschluss, Fachoberschulreife, Mittlerer Schulabschluss, Sekundarstufe I, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Gymnasium

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English