• Paderborn (Landkreis Paderborn, Nordrhein-Westfalen)
Schulzeugnis Ersatz

Schulzeugnis Ersatz

Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Ein Ersatzzeugnis können Sie bei der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat, erhalten.

Beschreibung

Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Ein Ersatzzeugnis können Sie bei der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat, erhalten.

Schülerinnen und Schüler erhalten zum Ende des Schuljahres in der Regel auch zum Schulhalbjahr - sowie beim Verlassen der Schule ein Zeugnis.

Sofern Sie Ihr Abschluss- oder Abgangszeugnis von einer Schule verloren haben, können Sie sich innerhalb der bestehenden Aufbewahrungsfristen an Ihre Schule wenden, um ein Ersatzzeugnis zu beantragen. Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnissen werden dort 50 Jahre, bei anderen Zeugnissen 10 Jahre lang aufbewahrt.

Zeugnisse, die von Schulen im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen ausgestellt wurden und zerstört oder abhandengekommen sind, können im Ausnahmefall auch ersetzt werden durch eine Bescheinigung, welche die zuständige Schulaufsichtsbehörde ausstellt, wenn bei der Schule keine oder nur noch unvollständige Zeugnisunterlagen vorhanden sind.

Voraussetzung für die Ausstellung einer derartigen Bescheinigung ist gemäß § 49 Absatz 4 SchulG die glaubhafte Bestätigung

a) durch eine schriftliche, an Eides Statt abzugebende Erklärung einer Person, die auf Grund ihrer dienstlichen Stellung von der Ablegung der Prüfung oder dem Erwerb des Befähigungsnachweises Kenntnis hat,

oder

b) durch schriftliche, an Eides Statt abzugebende Erklärungen von zwei Personen, die von der Ablegung der Prüfung oder dem Erwerb des Befähigungsnachweises eigene Kenntnis haben.

Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

Im Stadt- und Kreisarchiv können Sie die Zeugnisse bzw. Schulbescheinigungen anfordern. Schulzeugnisse und Schulbescheinigungen noch bestehender Schulen werden zunächst in diesen selbst aufbewahrt. Im Stadt- und Kreisarchiv können beglaubigte Kopien des Abgangszeugnisses, Zeugnisersatzbescheinigungen oder Schulbescheinigungen angefordert werden. Schulzeugnisse und/oder Schulbescheinigungen können Sie ganz bequem über "Onlinedienstleistung" bestellen.

Online-Dienst

Schulzeugnis

ID: L100002_123476856

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Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Stadt- und Kreisarchiv

Beschreibung

Das Stadt- und Kreisarchiv Paderborn versteht sich als "Gedächtnis der Stadt und des Kreises". Das Archiv verwahrt Unterlagen, die aus der Arbeit der Stadt- und Kreisverwaltung entstanden sind. Zur Ergänzung dieser amtlichen Unterlagen werden Fotos, Karten, Pläne, Filme, Tonaufnahmen, Plakate und Ansichtskarten zur Lokal- und Regionalgeschichte, außerdem Dokumente von Wirtschaftsunternehmen, Vereinen oder Familien sowie die örtlichen Zeitungen gesammelt. Nähere Angaben zu den Beständen finden Sie hier. Die dem Archiv angebotenen Unterlagen werden auf "Archivwürdigkeit" geprüft. Archivwürdige Unterlagen werden übernommen, erschlossen und auf Dauer verwahrt. Mit der Präsenzbibliothek steht außerdem ein einmaliger Buchbestand zur Stadt- und Landesgeschichte für Nachforschungen zur Verfügung. Das Stadt- und Kreisarchiv trägt selbst zur Auswertung der Quellen bei, indem Forschungsergebnisse veröffentlicht und Stadtgeschichte in Einzelpublikationen und Publikationsreihen vermittelt werden. Auf Wunsch werden in unserem Haus Reproduktionen von Archivalien für Sie angefertigt. Bei Fragen stehen wir gern auch per E-Mail zur Verfügung: stadt-und-kreisarchiv@paderborn.de

Adresse

Hausanschrift

Pontanusstraße 55

33102 Paderborn

Version

Technisch geändert am 16.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

Für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen sind bestimmte Unterlagen notwendig:

gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

Kopie des Personalausweises Hinweis auf das Abschlussjahr Aktuelle Adresse

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

Archivgesetz Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2010Gebührensatzung des Stadt- und Kreisarchivs vom 02.11.2016Gebührentarif des Stadt- und Kreisarchivs vom 02.11.2016

Verfahrensablauf

Um ein Ersatzzeugnis zu beantragen, wenden Sie sich an die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat und vereinbaren einen Termin im dortigen Schulsekretariat.

Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor und beantragen die Erstellung eines Ersatzzeugnisses.

Ist eine Zweitschrift des Zeugnisses noch in der Schule, erstellt Ihnen die Schule ein Ersatzzeugnis.

Fristen

Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

Abgangszeugnisse werden 50 Jahre aufbewahrt, danach werden sie in der Regel vernichtet.

Bearbeitungsdauer

Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

Je nach Arbeitsanfall 1-2 Wochen

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

In bestimmten Fällen kann nur eine Zeugnisersatzbescheinigung ausgestellt werden. Nämlich dann, wenn nur Stammkarten der Zeugnisse erhalten sind.

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021

Version

Technisch geändert am 21.12.2024

Stichwörter

abhanden gekommenes Zeugnis, Zeugnisverlust, zerstörtes Zeugnis, Ersatzzeugnis, verlorenes Zeugnis

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de