Ganztagsschule Förderung

    Ganztagsschule Förderung

    Sie möchten als Schulträger für die Ganztags- und/oder Betreuungsangebote an Ihrer/Ihren Schulen Fördergelder des Landes beantragen.

    Beschreibung

    Offener Ganztag im Primarbereich:

    Das Förderprogramm richtet sich an die Schulträgerinnen und -träger der "offenen Ganztagsschule" im Primarbereich und ermöglicht zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen und bei Bedarf in den Ferien Angebote außerhalb der Unterrichtszeit. In Kooperation mit vielfältigen Partnerinnen und Partner, insbesondere aus der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports und der Kultur soll die offene Ganztagsschule  zur Erfüllung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrags eine bessere Förderung für alle Kinder ermöglichen. Die offene Ganztagsschule eröffnet Schüler*innen Hilfen zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und unterstützt Eltern in ihrer Erziehungsarbeit.

    Gefördert wird die Zahl der zum 15.10. des Schuljahres besetzten Ganztagsplätze. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Die Fördersätze je Ganztagsplatz werden jedes Jahr zum 01.08. für das kommende Schuljahr erhöht.

    Geld oder Stelle:

    Mit dem Programm "Geld oder Stelle" stellt das Land NRW den Schulen Lehrerstellenanteile und/oder Barmittel zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit Nachmittagsunterricht sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs-, Kultur- und Förderangebote im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten zur Verfügung.

    Den Schulträgern wird bei einer Kapitalisierung der Lehrerstellen eine Pauschale auf der Grundlage der Allgemeinen Schuldaten des Vorjahres für Personalausgaben zur Verfügung gestellt.

    Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Die Fördersätze je Ganztagsplatz werden jedes Jahr, zum 01.08. für das kommende Schuljahr erhöht.

    Hinweise für Rahden: Inhalte der zuständigen Stelle

    An den vier Grundschulen im Stadtgebiet Rahden wird der Offene Ganztag angeboten. Mit diesen Offenen Ganztagsangeboten wird ein verlässlicher, verbindlicher, zeitlicher und organisatorischer Rahmen für Unterricht und außerunterrichtliche Angebote geschaffen. Im Zuge des Schulanmeldeverfahrens sind die Schüler*innen von den Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten zur Teilnahme an den Angeboten der Offenen Ganztagsgrundschule schriftlich anzumelden. Bei freien Kapazitäten ist eine Aufnahme nach Rücksprache mit der Schulleitung auch unterjährig möglich. Die Anmeldung eines Kindes zur Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten bindet für die Dauer eines Schuljahres. Zwischen den Erziehungsberechtigten und dem jeweiligen Träger des Offenen Ganztags wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Dieser verlängert sich automatisch um ein Schuljahr, wenn er nicht spätestens bis zum 01.03. eines Jahres zum Schuljahresende gekündigt wird. Die Anmeldung für den Offenen Ganztag ist freiwillig. Es werden nur Kinder aufgenommen, soweit freie Plätze vorhanden sind. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Über die Aufnahme in den Offenen Ganztag entscheidet die Schulleitung. An einigen Standorten werden ebenfalls alternative Betreuungsformen (Randstunden-/Übermittagbetreuung) angeboten. Für die Teilnahme an den außerunterrichtlichen und alternativen Angeboten werden monatliche Beiträge für die Betreuung sowie für das Mittagessen erhoben. Ab dem Schuljahr 2023/2024 werden für alle Standorte die monatlichen Elternbeiträge durch die Stadt Rahden festgesetzt und eingezogen. Die Gebühr für das Mittagsessen wird weiterhin durch den jeweiligen Träger eingezogen.

    Online-Dienst

    Offener Ganztag (OGS)

    ID: L100002_123549673

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bildung, Sport, Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Fax: 05771 73-60

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Offener Ganztag im Primarbereich:

    Vorzulegen ist das vom Ministerium für Schule und Bildung mit den Förderrichtlinien erstellte Antragformular zusammen mit einem Kostenplan.

    Geld oder Stelle:

    Vorzulegen ist das vom Ministerium für Schule und Bildung mit den Förderrichtlinien erstellte Antragformular.

    Hinweise für Rahden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen Einkommensteuerbescheide vom Finanzamt Verdienstabrechnungen diverse Leistungsbescheide (z. B. ALG I oder II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Krankengeld etc.) SEPA-Lastschriftmandat

    Formulare

    Die notwendigen Formulare stehen digital unter 

    https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/finanzielle-foerderung

    zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Offener Ganztag im Primarbereich:

    Die Vorlage eines genehmigten Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgerinnen bzw. -trägern, die soziale Staffelung von Elternbeiträgen und die Finanzierung des Eigenanteils des Schulträgers bzw. der Schulträgerin sind Grundvoraussetzungen.

    Geld oder Stelle:

    Die Vorlage eines Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgern sind Grundvoraussetzungen. Die Kapitalisierung von Lehrerstellen setzt eine freie und besetzbare Lehrerstelle für Ganztagsangebote voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO.

    Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 13.12.2018
    Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010, ABl. NRW. 1-11S. 38 in der Fassung vom 13.12.2018, BASS 12 -63 Nr. 2
    Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 31.07.2008, ABl. NRW. S. 403, 10-08 S. 524 in der Fassung vom 09.03.2016, BASS 11-02 Nr. 24
    Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2  und  BASS 11-02 Nr. 24 vom 25.01.2017
    Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2 und BASS 11-09 Nr. 24 vom 16.02.2018

    Hinweise für Rahden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Elternbeitragssatzung für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Offenen Ganztag ab dem 01.08.2023 Elternbeitragssatzung für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an alternativen Betreuungsformen ab dem 01.08.2023

    Verfahrensablauf

    • Die Anträge werden geprüft. Anschließend werden die Fördergelder beim MSB angemeldet.
    • Sobald die Fördergelder zur Verfügung stehen, werden die Bewilligungsbescheide verschickt und die Gelder zum Stichtag 01.09. ausgezahlt.
    • Zum Stichtag 15.10. melden die Schulträger die Schülerzahlen.
    • Nach Überprüfung der gemeldeten Schülerzahlen ergeht ggf. ein Änderungsbescheid.
    • Zum 01.03. werden die Fördergelder für das zweite Schulhalbjahr gezahlt.

    Hinweise für Rahden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweis für Beantragungen ohne Benutzerkonto (Gastzugang)Für diesen Antrag benötigen Sie zwar keine hinterlegten Benutzerkontodaten, aber wir empfehlen Ihnen dennoch, sich mit dem Servicekonto.NRW zu registrieren. Durch das Registrieren erhalten Sie folgende Vorteile: Sie brauchen bei weiteren Anträgen nicht mehr alle Felder zu Ihrer Person auszufüllen. Sämtliche Anträge und die dazugehörige Korrespondenz finden Sie unter "Mein Postkorb". Sie erhalten Benachrichtigungen per E-Mail über Einträge in Ihrer Auftragsliste. Sämtliche Nachrichten werden im Serviceportal immer verschlüsselt versandt. Diesen Sicherheitsanspruch erfüllt eine normale E-Mail nicht.

    Fristen

    31.03. bzw. 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres für das darauffolgende Schuljahr

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    http://www.schulministerium.nrw.de/ https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/finanzielle-foerderung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Offener Ganztag, Acht bis eins, Außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote, Silentien, Dreizehn plus, Geld oder Stelle, Gebundener Ganztag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English