Zurückstellung vom Schulbesuch Zustimmung

    Zurückstellung vom Schulbesuch Zustimmung

    Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen von der Schulleitung für ein Jahr zurückgestellt werden. Sie können dies bei der Grundschulanmeldung beantragen.

    Beschreibung

    In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.

    Sie als Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch zu stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule aus erheblichen gesundheitlichen Gründen nicht entsprechen kann oder eine erhebliche gesundheitliche Belastung zu befürchten ist.

    Schulpflichtige Kinder können in NRW nur für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Sie als Eltern sind anzuhören. Schulleitungen treffen die Entscheidung über eine Zurückstellung nicht nur auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens, sondern berücksichtigen auch weitere, von Ihnen beigebrachte fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen zu berücksichtigen, die erhebliche Anhaltspunkte mit einem belegten gesundheitlichen Bezug für eine Zurückstellung enthalten. Dabei können auch präventive Gesichtspunkte mit einbezogen werden.

    Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulbewerbung.de ist eine Internet-Plattform zur Unterstützung von Schulaufnahmen und -übergängen und anderen damit verbundenen Verwaltungsvorgängen. Realisiert ist gegenwärtig der Übergang der Schülerinnen und Schüler von den weiterführenden Schulen (Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien) zu den berufsbildenden Schulen sowie zu einer Schule mit gymnasialer Oberstufe. Ebenso kann über schulbewerbung.de die Anmeldung an Berufsschulen (duale Ausbildung) erfolgen. Für die Anmeldung zum Schuljahr 2025/2026 wird auch die Anmeldung bzw. der Übergang zu allen weiteren Schulformen möglich sein. In einem weiteren Schritt wird dann auch die Anmeldung an einer Grundschule digitalisiert. Unabhängig zu dem elektronischen Verfahren können Sie sich oder Ihr Kind aber auch vor Ort anmelden Schüler und Schülerinnen, deren Erziehungsberechtigte oder Sie selbst haben für sich die Möglichkeit, ihre Bewerbungen für Schulformen und Bildungsgänge auf elektronischem Wege abzugeben. Der Vorteil des Systems liegt darin, dass die Nutzenden jederzeit den Status ihrer Bewerbung verfolgen können. Außerdem bietet es einen umfassenden Überblick aller Bildungsangebote der teilnehmenden aufnehmenden Schulen. Für Kommunen und Schulen ist schulbewerbung.de mehr als nur ein Informations- und Anmeldeportal. Die Plattform ist vielmehr auch als Steuerungs- und Planungsinstrument, eignet zur Überwachung der Schulpflicht und der Anschlusssicherung von Schüler*innen sowie als Statistik-Tool. Auch Ausbildungsbetriebe können am System partizipieren und ihre Auszubildenden an Berufsschulen anmelden.

    Online-Dienst

    Schulübergang Grundschule zur weiterführenden Schule/Sekundarstufe II

    ID: L100002_123331617

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, in deren Bezirk Sie wohnen.

    Ansprechpartner

    Für Leverkusen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Schulärztliches Gutachten
    • Weitere Unterlagen wie fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen, die Sie zur Unterstützung Ihres Antrages erbringen

    Voraussetzungen

    • Feststellung, dass Ihr Kind aus erheblichen gesundheitlichen Gründen den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entspricht

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulgesetz NRW Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können die Anmeldung zu Schulen und Bildungsgängen über Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben. Die jeweilige Schule oder das jeweilige Berufs- oder Weiterbildungskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    broschüren.nrw/grundschule/home/#!/Home Informationen zur Anmeldung zur Grundschule, Ministerium für Schule und Bildung NRW https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Anmeldung/index.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Fördermaßnahmen, Einschulung, Erste Klasse, Schuleingangsuntersuchung, Beeinträchtigung, Grundschulanmeldung, Schulfähigkeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de