Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis

    Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis

    Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie einen Wechsel der Schulform bis zum Ende der Klasse 8 bei der Schule beantragen.

    Hinweise für Olpe: Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis

    Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie einen Wechsel der Schulform bis zum Ende der Klasse 8 bei der Schule beantragen.

    Beschreibung

    Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Wechsel der Schulform beantragen.

    Ein Schulformwechsel hat Einfluss auf den Bildungsweg Ihres Kindes. In der 4. Klasse der Grundschule erhält es für die Wahl des weiteren Bildungsganges ab der 5. Klasse eine Empfehlung für die Schulform. Diese Schullaufbahnempfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulform anmelden.

    Vor Abschluss der Erprobungsstufe (am Ende der Klasse 6) wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes, der bisherigen von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin oder des Schülers geprüft, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder die Schulform gewechselt werden soll.

    Sollte sich in der Klasse 7 bis zum Ende der Klasse 8 herausstellen, dass die gewählte Schulform nicht die am besten geeignete für Ihr Kind ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des Wechsels in eine andere Schulform. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen.

    Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind an eine Förderschule wechselt oder im gemeinsamen Lernen an der Grundschule bzw. weiterführenden allgemeinbildenden Schule verbleibt.

    In der Sekundarstufe I prüft die Schule darüber hinaus jährlich, ob den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Wechsel ihres Kindes von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium und von der Realschule zum Gymnasium zu empfehlen ist.

    Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt und die Höchstverweildauer in der Sekundarstufe I noch nicht überschritten haben, müssen in der Regel die Schulform wechseln, wenn sie dieselbe Klasse bereits einmal wiederholt haben und erneut nicht die Versetzung in die nächsthöhere Klasse erreichen.

    Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

    Hinweise für Olpe: Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis

    Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Wechsel der Schulform beantragen.

    Ein Schulformwechsel hat Einfluss auf den Bildungsweg Ihres Kindes. In der 4. Klasse der Grundschule erhält es für die Wahl des weiteren Bildungsganges ab der 5. Klasse eine Empfehlung für die Schulform. Diese Schullaufbahnempfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulform anmelden.

    Vor Abschluss der Erprobungsstufe (am Ende der Klasse 6) wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes, der bisherigen von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin oder des Schülers geprüft, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder die Schulform gewechselt werden soll.

    Sollte sich in der Klasse 7 bis zum Ende der Klasse 8 herausstellen, dass die gewählte Schulform nicht die am besten geeignete für Ihr Kind ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des Wechsels in eine andere Schulform. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen.

    Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind an eine Förderschule wechselt oder im gemeinsamen Lernen an der Grundschule bzw. weiterführenden allgemeinbildenden Schule verbleibt.

    In der Sekundarstufe I prüft die Schule darüber hinaus jährlich, ob den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Wechsel ihres Kindes von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium und von der Realschule zum Gymnasium zu empfehlen ist.

    Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt und die Höchstverweildauer in der Sekundarstufe I noch nicht überschritten haben, müssen in der Regel die Schulform wechseln, wenn sie dieselbe Klasse bereits einmal wiederholt haben und erneut nicht die Versetzung in die nächsthöhere Klasse erreichen.

    Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

    Online-Dienst

    Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis für Olpe, Stadt

    ID: L100002_121599026

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    Kreisstadt Olpe

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    Franziskanerstraße 6

    57462 Olpe

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    Telefon Festnetz: 02761 83-0

    Fax: 02761 83-1330

    E-Mail: rathaus@olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinschaftsgrundschule d. Kreisstadt Olpe am Hohenstein, Olpe

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergstr. 18

    57462 Olpe

    Kontakt

    Fax: 134648@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Düringerschule Kath. Grundschule, Olpe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüblinghauser Straße 13

    57462 Olpe

    Kontakt

    Fax: 134600@schule.nrw.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Katholische Grundschule Auf dem Gallenberg der Stadt Olpe - Primarstufe -, Olpe

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Gallenberg 8

    57462 Olpe

    Kontakt

    Fax: 194657@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    LWL-Förderschule Förderschwerpunkt Sehen, Olpe

    Adresse

    Hausanschrift

    Bodelschwinghstr. 13

    57462 Olpe

    Kontakt

    Fax: 187720@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    St.-Franziskus-Gymnasium in Olpe Staatl. genehmigtes Gymnasium für Jungen und Mädchen -Sekundarst. I u. II-, Olpe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kolpingstr. 12

    57462 Olpe

    Kontakt

    Fax: 170264@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Franz-Hitze-Schule Katholische Grundschule der Kreisstadt Olpe, Olpe

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreuzberg 3

    57462 Olpe

    Kontakt

    Fax: 134582@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    St.-Franziskus-Realschule Olpe, Staatl. gen. priv. Realschule -Sek.I- Schule in fr.Trägersch.d.gGesell.d.Franziskanerin, Olpe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kolpingstr. 12

    57462 Olpe

    Kontakt

    Fax: 197956@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sekundarschule der Kreisstadt Olpe Sekundarstufe I, Olpe

    Adresse

    Hausanschrift

    Quellenweg 6-10

    57462 Olpe

    Kontakt

    Fax: 198092@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    LWL-Förderschule Förderschwerpunkt Hören u. Kommunikation, Olpe

    Adresse

    Hausanschrift

    Bodelschwinghstr. 13

    57462 Olpe

    Kontakt

    Fax: 185735@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Max von der Grün-Schule LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Olpe

    Adresse

    Hausanschrift

    Bodelschwinghstraße 9

    57462 Olpe

    Kontakt

    Fax: 185723@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Michael Ende-Schule LWL-Förderschule Förderschwerpunkt Sprache (Sekundarst.I), Olpe

    Adresse

    Hausanschrift

    Bodelschwinghstr. 13

    57462 Olpe

    Kontakt

    Fax: 189716@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Städt. Gymnasium Olpe ( Sek. I/Sek. II ), Olpe

    Adresse

    Hausanschrift

    Seminarstr. 1

    57462 Olpe

    Kontakt

    Fax: 170276@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu können Sie den Ausführungen der jeweiligen Schulform entnehmen.

    Hinweise für Olpe: Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis

    Informationen hierzu können Sie den Ausführungen der jeweiligen Schulform entnehmen.

    Voraussetzungen

    • evtl. Zeugnisse
    • Beschluss der Versetzungskonferenz der bisher besuchten Klasse
    • für den Wechsel in eine Förderschule: Nachweis sonderpädagogischer Förderbedarf
    • für den Wechsel ins Gymnasium ab Klasse 8 (G9), ab Klasse 7 (G8): Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache

    Hinweise für Olpe: Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis

    • evtl. Zeugnisse
    • Beschluss der Versetzungskonferenz der bisher besuchten Klasse
    • für den Wechsel in eine Förderschule: Nachweis sonderpädagogischer Förderbedarf
    • für den Wechsel ins Gymnasium ab Klasse 8 (G9), ab Klasse 7 (G8): Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
    • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist

    Hinweise für Olpe: Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis

    • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
    • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist

    Fristen

    Sie müssen die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse bei der Schule stellen.

    Hinweise für Olpe: Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis

    Sie müssen die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse bei der Schule stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der jeweiligen Schule unmittelbar.

    Hinweise für Olpe: Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis

    Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der jeweiligen Schule unmittelbar.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Olpe: Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis

    keine

    Weitere Informationen

    http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1

    Hinweise für Olpe: Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis

    http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gymnasium, Gesamtschule, Realschule, Hauptschule, Sekundarstufe I, Förderschule, Schulberatung, Sekundarschule

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de