Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis

    Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis

    Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie einen Wechsel der Schulform bis zum Ende der Klasse 8 bei der Schule beantragen.

    Beschreibung

    Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Wechsel der Schulform beantragen.

    Ein Schulformwechsel hat Einfluss auf den Bildungsweg Ihres Kindes. In der 4. Klasse der Grundschule erhält es für die Wahl des weiteren Bildungsganges ab der 5. Klasse eine Empfehlung für die Schulform. Diese Schullaufbahnempfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulform anmelden.

    Vor Abschluss der Erprobungsstufe (am Ende der Klasse 6) wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes, der bisherigen von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin oder des Schülers geprüft, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder die Schulform gewechselt werden soll.

    Sollte sich in der Klasse 7 bis zum Ende der Klasse 8 herausstellen, dass die gewählte Schulform nicht die am besten geeignete für Ihr Kind ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des Wechsels in eine andere Schulform. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen.

    Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind an eine Förderschule wechselt oder im gemeinsamen Lernen an der Grundschule bzw. weiterführenden allgemeinbildenden Schule verbleibt.

    In der Sekundarstufe I prüft die Schule darüber hinaus jährlich, ob den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Wechsel ihres Kindes von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium und von der Realschule zum Gymnasium zu empfehlen ist.

    Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt und die Höchstverweildauer in der Sekundarstufe I noch nicht überschritten haben, müssen in der Regel die Schulform wechseln, wenn sie dieselbe Klasse bereits einmal wiederholt haben und erneut nicht die Versetzung in die nächsthöhere Klasse erreichen.

    Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einschulung Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Rechtzeitig vor Beginn des Anmeldeverfahrens fordert der Fachbereich Schulen die Eltern aller schulpflichtig werdenden Kinder zur Anmeldung auf. Die Anmeldung erfolgt danach direkt in der jeweiligen Schule und zu den vom Schulträger festgesetzten Terminen. Die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsschule oder Bekenntnisschule), an der das Kind in seiner Gemeinde eingeschult werden soll, steht den Eltern frei. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. In Nordrhein-Westfalen findet die Einschulung spätestens am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt, auch dann, wenn der Unterricht in der Mitte der Woche wieder beginnt. Es ist zu empfehlen, sich bei der Schule selbst zu erkundigen, an welchem Tag die Erstklässler eingeschult werden. Vorzeitige Einschulung Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Zurückstellung Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen. Schüler Online Schüler Online ist eine Internet-Plattform zur Unterstützung von Schulaufnahmen und -übergängen und anderen damit verbundenen Verwaltungsvorgängen. Realisiert ist gegenwärtig der Übergang der Schülerinnen und Schüler von den weiterführenden Schulen (Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien) zu den berufsbildenden Schulen sowie zu einer Schule mit gymnasialer Oberstufe. Ebenso kann über Schüler Online die Anmeldung an Weiterbildungskollegs erfolgen. Bis zum Schuljahreswechsel September 2023 wird auch die Anmeldung bzw. der Übergang zu allen weiteren Schulformen, inkl. Grundschule, möglich sein. Lediglich die Anmeldung an einer Förderschule ist noch kein Bestandteil der Entwicklungen, sondern soll in einer weiteren Ausbaustufe bearbeitet werden. Unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Schulen am System teilnehmen, haben Schüler*innen, deren Erziehungsberechtigte oder Sie selbst für sich die Möglichkeit, ihre Bewerbungen für Schulformen und Bildungsgänge auf elektronischem Wege abzugeben. Der Vorteil des Systems liegt darin, dass die Nutzenden jederzeit den Status ihrer Bewerbung verfolgen können. Außerdem bietet es einen umfassenden Überblick aller Bildungsangebote der teilnehmenden aufnehmenden Schulen.

    Online-Dienst

    Schulaufnahme und -wechsel

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    Gebrüder-Grimm-Schule Städt. Gemeinschaftsgrundschule Grevenbroich-Wevelinghoven -Primarstufe-, Grevenbroich

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    Oststraße 20

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Grundschule am Welchenberg Städt. Gemeinschaftsgrundschule Grevenbroich-Neuenhausen -Primarstufe-, Grevenbroich

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    Katholische Grundschule Arche Noah Städt. Kath. Grundschule Grevenbroich - Primarstufe -, Grevenbroich

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    Fröbelstraße 19

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    Diedrich-Uhlhorn-Realschule Realschule der Stadt Grevenbroich - Sekundarstufe I -, Grevenbroich

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    Heyerweg 12

    41516 Grevenbroich

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    Grundschule Erftaue Städt. Gemeinschaftsgrundschule Grevenbroich-Gustorf - Primarstufe -, Grevenbroich

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    Hünselerstraße 3

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    Mosaik-Schule, Förderschule des Rhein-Kreises Neuss, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung,-P, Sek.I u.Sek.II-, Grevenbroich

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    Winzerather Str. 21

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    Kath. Grundschule St. Martin Städt. Kath. Grundschule Grevenbroich - Primarstufe -, Grevenbroich

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    Graf-Kessel-Str. 13

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    Jakobus-Schule Städt. Gemeinschaftsgrundschule Grevenbroich-Neukirchen - Primarstufe -, Grevenbroich

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    An den Hecken 4

    41516 Grevenbroich

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    Pascal-Gymnasium Gymnasium der Stadt Grevenbroich - Sekundarstufen I und II -, Grevenbroich

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    Schwarzer Weg 1

    41515 Grevenbroich

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    Fax: 165724@schule.nrw.de

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    Städtische Gemeinschaftsgrundschule Grevenbroich-Kapellen/Hemmerden - Primarstufe -, Grevenbroich

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    St. -Clemens-Straße 2a

    41516 Grevenbroich

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    Fax: 108017@schule.nrw.de

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    Erich Kästner-Schule Städt. Gemeinschaftsgrundschule Grevebroich-Elsen - Primarstufe -, Grevenbroich

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    Hebbelstraße 1

    41515 Grevenbroich

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    Fax: 107475@schule.nrw.de

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    Erasmus-Gymnasium Gymnasium der Stadt Grevenbroich - Sekundarstufen I und II -, Grevenbroich

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    Röntgenstr. 2-10

    41515 Grevenbroich

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    Fax: 165712@schule.nrw.de

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    Grundschule St. Josef Städt. Katholische Grundschule Grevenbroich-Süd - Primarstufe -, Grevenbroich

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    Erftwerkstraße 50

    41515 Grevenbroich

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    Fax: 107517@schule.nrw.de

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    Wilhelm-von-Humboldt-Gesamtschule Gesamtschule der Stadt Grevenbroich - Sekundarstufen I und II -, Grevenbroich

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    Parkstr. 1

    41515 Grevenbroich

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    Fax: 198146@schule.nrw.de

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    Käthe-Kollwitz-Gesamtschule Gesamtschule der Stadt Grevenbroich - Sekundarstufen I und II -, Grevenbroich

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    Hans-Böckler-Str. 19

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    Fax: 191504@schule.nrw.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Viktoria-Schule, Städt. Gemeinschafts- grundschule Grevenbroich-Frimmersdorf/ Neurath - Primarstufe -, Grevenbroich

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    Weidenpeschstr. 3

    41517 Grevenbroich

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    Fax: 107888@schule.nrw.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu können Sie den Ausführungen der jeweiligen Schulform entnehmen.

    Voraussetzungen

    • evtl. Zeugnisse
    • Beschluss der Versetzungskonferenz der bisher besuchten Klasse
    • für den Wechsel in eine Förderschule: Nachweis sonderpädagogischer Förderbedarf
    • für den Wechsel ins Gymnasium ab Klasse 8 (G9), ab Klasse 7 (G8): Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulgesetz NRW Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
    • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können die Anmeldung zu Schulen und Bildungsgängen über Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben. Die jeweilige Schule oder das jeweilige Berufs- oder Weiterbildungskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Fristen

    Sie müssen die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse bei der Schule stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der jeweiligen Schule unmittelbar.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gymnasium, Gesamtschule, Realschule, Hauptschule, Sekundarstufe I, Förderschule, Schulberatung, Sekundarschule

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de