Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis

    Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis

    Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie einen Wechsel der Schulform bis zum Ende der Klasse 8 bei der Schule beantragen.

    Beschreibung

    Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Wechsel der Schulform beantragen.

    Ein Schulformwechsel hat Einfluss auf den Bildungsweg Ihres Kindes. In der 4. Klasse der Grundschule erhält es für die Wahl des weiteren Bildungsganges ab der 5. Klasse eine Empfehlung für die Schulform. Diese Schullaufbahnempfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulform anmelden.

    Vor Abschluss der Erprobungsstufe (am Ende der Klasse 6) wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes, der bisherigen von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin oder des Schülers geprüft, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder die Schulform gewechselt werden soll.

    Sollte sich in der Klasse 7 bis zum Ende der Klasse 8 herausstellen, dass die gewählte Schulform nicht die am besten geeignete für Ihr Kind ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des Wechsels in eine andere Schulform. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen.

    Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind an eine Förderschule wechselt oder im gemeinsamen Lernen an der Grundschule bzw. weiterführenden allgemeinbildenden Schule verbleibt.

    In der Sekundarstufe I prüft die Schule darüber hinaus jährlich, ob den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Wechsel ihres Kindes von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium und von der Realschule zum Gymnasium zu empfehlen ist.

    Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt und die Höchstverweildauer in der Sekundarstufe I noch nicht überschritten haben, müssen in der Regel die Schulform wechseln, wenn sie dieselbe Klasse bereits einmal wiederholt haben und erneut nicht die Versetzung in die nächsthöhere Klasse erreichen.

    Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Wechsel der Schulform beantragen. Ein Schulformwechsel hat Einfluss auf den Bildungsweg Ihres Kindes. In der 4. Klasse der Grundschule erhält es für die Wahl des weiteren Bildungsganges ab der 5. Klasse von der Grundschule eine Empfehlung für die weitere Schulform. Diese Schullaufbahnempfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulform anmelden. Vor Abschluss der Erprobungsstufe (am Ende der Klasse 6) wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes, der bisherigen von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin oder des Schülers geprüft, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder die Schulform gewechselt werden sollte. Sollte sich in der Klasse 7 bis zum Ende der Klasse 8 herausstellen, dass die gewählte Schulform nicht die am besten geeignete für Ihr Kind ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des Wechsels in eine andere Schulform. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen (s.u.). Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind an eine Förderschule wechselt oder im gemeinsamen Lernen an der Grundschule bzw. weiterführenden allgemeinbildenden Schule verbleibt. In der Sekundarstufe I prüft die Schule darüber hinaus jährlich, ob den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Wechsel ihres Kindes von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium und von der Realschule zum Gymnasium zu empfehlen ist. Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt und die Höchstverweildauer in der Sekundarstufe I noch nicht überschritten haben, müssen in der Regel die Schulform wechseln, wenn sie dieselbe Klasse bereits einmal wiederholt haben und erneut nicht die Versetzung in die nächsthöhere Klasse erreichen. Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

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    Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis

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    Schulverwaltung, Sportangelegenheiten

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    Telefon Festnetz: 02823/320 - 0

    E-Mail: schulverwaltungsamt@goch.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Gustav-Adolf-Schule Städt. Gemeinschaftshauptschule - Sekundarstufe I -, Goch

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    Wiesenstraße 87

    47574 Goch

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    Fax: 139828@schule.nrw.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Leni-Valk-Realschule, Goch

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    Leni-Valk-Straße 37

    47574 Goch

    Kontakt

    Fax: 159694@schule.nrw.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Sprache: de

    Astrid-Lindgren-Schule, Förderzentrum d. Kr.Kleve m.d. FSP SQ -Primarstufe-, LE u. ES-Primar.u.Sek.I- i.integr. Verb., Goch

    Adresse

    Hausanschrift

    Leeger-Weezer-Weg 1

    47574 Goch

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    Fax: 189455@schule.nrw.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Freiherr-von-Motzfeld Schule Städt. Gem. Grundschule - Primarstufe -, Goch

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    Hausanschrift

    Hevelingstr. 113

    47574 Goch

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    Fax: 108819@schule.nrw.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Sprache: de

    Gymnasium Goch Städt. Gymnasium mit Sekundarstufen I und II, Goch

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubert-Houben-Straße 9

    47574 Goch

    Kontakt

    Fax: 165906@schule.nrw.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Sprache: de

    Liebfrauenschule Städt. Kath. Grundschule, Goch

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodorstr. 26

    47574 Goch

    Kontakt

    Fax: 108820@schule.nrw.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    St. Georg-Schule Gem. Grundschule, Goch

    Adresse

    Hausanschrift

    Gertrudstraße 40

    47574 Goch

    Kontakt

    Fax: 108832@schule.nrw.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Gesamtschule Mittelkreis Erste Gesamtschule im Kreis Kleve - Sekundarstufen I und II -, Goch

    Adresse

    Hausanschrift

    Südring 28

    47574 Goch

    Kontakt

    Fax: 193586@schule.nrw.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Sprache: de

    Collegium Augustinianum Gaesdonck Bischöfliches Gymnasium Staatl.genehmigte Ersatzschule S I u.II, Goch

    Adresse

    Hausanschrift

    Gaesdoncker Straße 220

    47574 Goch

    Kontakt

    Fax: 165918@schule.nrw.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Niers-Kendel-Schule Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Goch -Primarstufe-, Goch

    Adresse

    Hausanschrift

    Knobbenhof 27

    47574 Goch

    Kontakt

    Fax: 108790@schule.nrw.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gem. Grundschule Arnold-Janssen, Goch

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinter der Mauer 101

    47574 Goch

    Kontakt

    Fax: 192030@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu können Sie den Ausführungen der jeweiligen Schulform entnehmen.

    Voraussetzungen

    • evtl. Zeugnisse
    • Beschluss der Versetzungskonferenz der bisher besuchten Klasse
    • für den Wechsel in eine Förderschule: Nachweis sonderpädagogischer Förderbedarf
    • für den Wechsel ins Gymnasium ab Klasse 8 (G9), ab Klasse 7 (G8): Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    evtl. Zeugnisse Beschluss der Versetzungskonferenz der bisher besuchten Klasse für den Wechsel in eine Förderschule: Nachweis sonderpädagogischer Förderbedarf für den Wechsel ins Gymnasium ab Klasse 8 (G9), ab Klasse 7 (G8): Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
    • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wechsel der Schulform unter verschiedenen Voraussetzungen möglich Eltern können Wechsel beantragen Schule kann empfehlen, dass leistungsstarke Schülerinnen und Schüler in eine höhere Schulform wechseln. Schülerinnen und Schüler, die nicht erneut dieselbe Klasse wiederholen können und noch schulpflichtig sind, müssen in der Regel in eine niedrigere oder in eine integrierte Schulform wechseln. Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter und teilt die Entscheidung über die Anmeldung den Beteiligten schriftlich mit.

    Fristen

    Sie müssen die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse bei der Schule stellen.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse, bei der Schule stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der jeweiligen Schule unmittelbar.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gymnasium, Gesamtschule, Realschule, Hauptschule, Sekundarstufe I, Förderschule, Schulberatung, Sekundarschule

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de