Zuständigkeit für die Schülerbeförderung
Hinweise für Lippe: Schülerbeförderung Durchführung
Kinder, die den Schulweg nicht mit Fahrrad oder ÖPNV bewältigen können, nutzen meist den Schülerspezialverkehr. Der wird vom Schulträger organisiert. Für die Schulen des Kreises Lippe ist das der Eigenbetrieb Schulen (EBS).
Kinder, die den Schulweg nicht mit Fahrrad oder ÖPNV bewältigen können, nutzen meist den Schülerspezialverkehr. Der wird vom Schulträger organisiert. Für die Schulen des Kreises Lippe ist das der Eigenbetrieb Schulen (EBS).
Kinder, die den Schulweg nicht mit Fahrrad oder ÖPNV bewältigen können, nutzen meist den Schülerspezialverkehr. Der wird vom Schulträger organisiert. Für die Schulen des Kreises Lippe ist das der Eigenbetrieb Schulen (EBS).
Beschreibung
Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben nach der Schülerfahrkostenverordnung Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen für den Besuch der in § 97 Abs. 1 und 2 SchulG bezeichneten Schulformen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern kommen in Betracht:
1. öffentliche Verkehrsmittel,
2. durch den Schulträger angemietete geeignete Kraftfahrzeuge eines zuverlässigen Beförderungsunternehmers oder geeignete Kraftfahrzeuge des Schulträgers (Schülerspezialverkehr),
3. die von den Eltern oder der Schülerin oder dem Schüler gestellten oder angemieteten Fahrzeuge (Privatfahrzeuge).
Der Schulträger entscheidet über die wirtschaftlichste Beförderung.
Die Durchführung der Fahrkostenübernahme ist Sache des Schulträgers. Bei der Festlegung des Bewilligungszeitraums kann der Schulträger u.a. Sonderregelungen für die Zeit der Schulferien, aus Anlass eines Wohnungs- bzw. Schulwechsels sowie bei vorzeitigem Verlassen der Schule vorsehen.
Die Schulen sollen im Rahmen ihrer Informations- und Beratungspflicht die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern über ihre Antragsberechtigung und die Ausschlussfristen nach Maßgabe des vom Schulträger festgelegten Verfahrens jährlich vor Beginn des Bewilligungszeitraumes eingehend informieren.
Hinweise für Lippe: Schülerbeförderung Durchführung
Wenn Ihr Kind den Schulweg nicht zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurücklegen kann, dann organisiert normalerweise der Schulträger den Transport Ihres Kindes von Zuhause zur Schule und wieder zurück. Erster Ansprechpunkt ist immer die Kita beziehungsweise die Förderschule.
Für die Schulen des Kreises Lippe, insbesondere die Förderschulen für Geistige Entwicklung sowie für Emotionale und Soziale Entwicklung, hat der Eigenbetrieb Schulen (EBS) diese Aufgabe übernommen. Wir organisieren auch die Beförderung für die Kinder im heilpädagogischen Bereich der Kita "Villa Kunterbunt".
Der Transport erfolgt meistens über ein von uns beauftragtes Unternehmen. Dieses holt mit einem Kleinbus die Kinder morgens ab und bringt sie nach dem Tag in der Schule beziehungsweise der Kita wieder zurück. Wo dies im Einzelfall nicht möglich ist, suchen wir in Abstimmung mit Ihnen, den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten, nach einer anderen Lösung.
Wenn Ihr Kind den Schulweg nicht zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurücklegen kann, dann organisiert normalerweise der Schulträger den Transport Ihres Kindes von Zuhause zur Schule und wieder zurück. Erster Ansprechpunkt ist immer die Kita beziehungsweise die Förderschule.
Für die Schulen des Kreises Lippe, insbesondere die Förderschulen für Geistige Entwicklung sowie für Emotionale und Soziale Entwicklung, hat der Eigenbetrieb Schulen (EBS) diese Aufgabe übernommen. Wir organisieren auch die Beförderung für die Kinder im heilpädagogischen Bereich der Kita „Villa Kunterbunt“.
Der Transport erfolgt meistens über ein von uns beauftragtes Unternehmen. Dieses holt mit einem Kleinbus die Kinder morgens ab und bringt sie nach dem Tag in der Schule beziehungsweise der Kita wieder zurück. Wo dies im Einzelfall nicht möglich ist, suchen wir in Abstimmung mit Ihnen, den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten, nach einer anderen Lösung.
Wenn Ihr Kind den Schulweg nicht zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurücklegen kann, dann organisiert normalerweise der Schulträger den Transport Ihres Kindes von Zuhause zur Schule und wieder zurück. Erster Ansprechpunkt ist immer die Kita beziehungsweise die Förderschule.
Für die Schulen des Kreises Lippe, insbesondere die Förderschulen für Geistige Entwicklung sowie für Emotionale und Soziale Entwicklung, hat der Eigenbetrieb Schulen (EBS) diese Aufgabe übernommen. Wir organisieren auch die Beförderung für die Kinder im heilpädagogischen Bereich der Kita „Villa Kunterbunt“.
Der Transport erfolgt meistens über ein von uns beauftragtes Unternehmen. Dieses holt mit einem Kleinbus die Kinder morgens ab und bringt sie nach dem Tag in der Schule beziehungsweise der Kita wieder zurück. Wo dies im Einzelfall nicht möglich ist, suchen wir in Abstimmung mit Ihnen, den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten, nach einer anderen Lösung.
Online-Dienste
Schülerbeförderung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag mit Nachweis der besuchten Schule
- Falls erforderlich Atteste/Gesundheitszeugnisse des Kindes
- Falls erforderlich ausgefüllter Fragebogen für Eltern (Selbstauskunft, Führerschein, Fahrzeug, Arbeitszeiten ggf. Atteste/Bescheinigungen).
Hinweise für Lippe: Schülerbeförderung Durchführung
erfragen Sie bei der Schule.
erfragen Sie bei der Schule.
erfragen Sie bei der Schule.
Formulare
Nein (nicht einheitlich).
Je nach Organisation des Schulträgers sind die Formulare im Schulsekretariat oder in anderen kommunalen Einrichtungen erhältlich (z. B. Bürgeramt), zum Teil auch online.
Voraussetzungen
Antrag der Eltern oder der volljährigen Schülerin bzw. des volljährigen Schülers an den Schulträger (i.d.R. über das Schulsekretariat).
Hinweise für Lippe: Schülerbeförderung Durchführung
Als Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen Sie zustimmen, dass die Kita oder Schule uns den Namen und die Adresse Ihres Kindes übermittelt. Wir geben die Daten dann an das beauftragte Busunternehmen weiter.
Ohne Ihre Einwilligung zur Datenweitergabe kann Ihr Kind nicht befördert werden (dem Busunternehmen muss bekannt sein, welches Kind wo abgeholt werden muss).
Als Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen Sie zustimmen, dass die Kita oder Schule uns den Namen und die Adresse Ihres Kindes übermittelt. Wir geben die Daten dann an das beauftragte Busunternehmen weiter.
Ohne Ihre Einwilligung zur Datenweitergabe kann Ihr Kind nicht befördert werden (dem Busunternehmen muss bekannt sein, welches Kind wo abgeholt werden muss).
Als Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen Sie zustimmen, dass die Kita oder Schule uns den Namen und die Adresse Ihres Kindes übermittelt. Wir geben die Daten dann an das beauftragte Busunternehmen weiter.
Ohne Ihre Einwilligung zur Datenweitergabe kann Ihr Kind nicht befördert werden (dem Busunternehmen muss bekannt sein, welches Kind wo abgeholt werden muss).
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Lippe: Schülerbeförderung Durchführung
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie die Übernahme der Fahrkosten beim Schulträger. In der Regel werden entsprechende Formulare über das Schulsekretariat zur Verfügung gestellt.
Bei vorliegendem Anspruch:
- Schülerzeitkarten: Die Eltern oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler kaufen die Fahrkarte und bekommen den Betrag im Nachhinein auf Antrag erstattet.
- Schülerticket nach § 2 Abs. § SchfkVO: Aushändigung des Tickets erfolgt i.d.R. über die Schule. Die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler leisten einen Eigenanteil. Das konkrete Aushändigungs- und Erstattungsverfahren sollte über die jeweilige Schule kommuniziert werden.
- Schülerspezialverkehr: Es fallen keine Kosten an.
- Beförderung im Privatfahrzeug mit Wegstreckenentschädigung: Die Eltern oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler gehen in Vorleistung und bekommen die Wegstreckenentschädigung im Nachhinein erstattet.
Hinweise für Lippe: Schülerbeförderung Durchführung
Nachdem Ihr Kind in der Kita beziehungsweise Schule aufgenommen wurde, informiert die Schule uns. Wir prüfen, welche Beförderung die wirtschaftlichste ist.
Meistens kommt die Beförderung in einer Buslinie in Frage. Dann erhält das beauftragte Busunternehmen Ihre Kontaktdaten und Informationen dazu, wann und wo Ihr Kind zu- und aussteigen soll.
Wegen der Einzelheiten setzt sich das Busunternehmen dann mit Ihnen in Verbindung.
Nachdem Ihr Kind in der Kita beziehungsweise Schule aufgenommen wurde, informiert die Schule uns. Wir prüfen, welche Beförderung die wirtschaftlichste ist.
Meistens kommt die Beförderung in einer Buslinie in Frage. Dann erhält das beauftragte Busunternehmen Ihre Kontaktdaten und Informationen dazu, wann und wo Ihr Kind zu- und aussteigen soll.
Wegen der Einzelheiten setzt sich das Busunternehmen dann mit Ihnen in Verbindung.
Nachdem Ihr Kind in der Kita beziehungsweise Schule aufgenommen wurde, informiert die Schule uns. Wir prüfen, welche Beförderung die wirtschaftlichste ist.
Meistens kommt die Beförderung in einer Buslinie in Frage. Dann erhält das beauftragte Busunternehmen Ihre Kontaktdaten und Informationen dazu, wann und wo Ihr Kind zu- und aussteigen soll.
Wegen der Einzelheiten setzt sich das Busunternehmen dann mit Ihnen in Verbindung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Pendelnde Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz in NRW haben und Schulen in einem Nachbarland besuchen:
Die Wohnsitzgemeinde zahlt die entsprechenden Fahrkosten an die Schülerin bzw. den Schüler.
Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bei Familienheimfahrten von Heimförderschulen außerhalb NRW:
Der Antrag ist bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes der Eltern zu stellen.
Für Berufsschülerinnen und schüler in Splitterberufen, die Fachklasse außerhalb von NRW besuchen:
Über den Antrag entscheidet die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Schülerin oder der Schüler ursprünglich berufsschulpflichtig war.
Für arbeitslose berufsschulpflichtige Jugendliche, die nach Erfüllung ihrer Vollzeitschulpflicht weiterhin zur Schule gehen:
Der Antrag auf Fahrkostenübernahme ist beim Schulträger der besuchten Schule zu stellen.
Hinweise für Lippe: Schülerbeförderung Durchführung
Für die wirtschaftlichste Beförderung werden mehrere Kinder aus angrenzenden Orten in einem Bus gemeinsam transportiert.
Das heißt, der Bus fährt nicht direkt vom Zustiegsort zur Kita beziehungsweise Förderschule, sondern holt die Kinder einer Buslinie nacheinander ab.
Für die wirtschaftlichste Beförderung werden mehrere Kinder aus angrenzenden Orten in einem Bus gemeinsam transportiert.
Das heißt, der Bus fährt nicht direkt vom Zustiegsort zur Kita beziehungsweise Förderschule, sondern holt die Kinder einer Buslinie nacheinander ab.
Für die wirtschaftlichste Beförderung werden mehrere Kinder aus angrenzenden Orten in einem Bus gemeinsam transportiert.
Das heißt, der Bus fährt nicht direkt vom Zustiegsort zur Kita beziehungsweise Förderschule, sondern holt die Kinder einer Buslinie nacheinander ab.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021
Stichwörter
Schulträgerprinzip, Schülerspezialverkehr, Schülerticket, Schülerfahrkostenverordnung, Schülerzeitkarten, Schulträger, Schülerbeförderung, Schulbus