Schülerbeförderung Durchführung

    Zuständigkeit für die Schülerbeförderung

    Hier finden Sie Informationen zur Durchführung der Schülerbeförderung.

    Hinweise für Lippe: Schülerbeförderung Durchführung

    Kinder, die den Schulweg nicht mit Fahrrad oder ÖPNV bewältigen können, nutzen meist den Schülerspezialverkehr. Der wird vom Schulträger organisiert. Für die Schulen des Kreises Lippe ist das der Eigenbetrieb Schulen (EBS).

    Kinder, die den Schulweg nicht mit Fahrrad oder ÖPNV bewältigen können, nutzen meist den Schülerspezialverkehr. Der wird vom Schulträger organisiert. Für die Schulen des Kreises Lippe ist das der Eigenbetrieb Schulen (EBS).

    Kinder, die den Schulweg nicht mit Fahrrad oder ÖPNV bewältigen können, nutzen meist den Schülerspezialverkehr. Der wird vom Schulträger organisiert. Für die Schulen des Kreises Lippe ist das der Eigenbetrieb Schulen (EBS).

    Beschreibung

    Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben nach der Schülerfahrkostenverordnung Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen für den Besuch der in § 97 Abs. 1 und 2 SchulG bezeichneten Schulformen.

    Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern kommen in Betracht:

    1. öffentliche Verkehrsmittel,

    2. durch den Schulträger angemietete geeignete Kraftfahrzeuge eines zuverlässigen Beförderungsunternehmers oder geeignete Kraftfahrzeuge des Schulträgers (Schülerspezialverkehr),

    3. die von den Eltern oder der Schülerin oder dem Schüler gestellten oder angemieteten Fahrzeuge (Privatfahrzeuge).

    Der Schulträger entscheidet über die wirtschaftlichste Beförderung.

    Die Durchführung der Fahrkostenübernahme ist Sache des Schulträgers. Bei der Festlegung des Bewilligungszeitraums kann der Schulträger u.a. Sonderregelungen für die Zeit der Schulferien, aus Anlass eines Wohnungs- bzw. Schulwechsels sowie bei vorzeitigem Verlassen der Schule vorsehen.

    Die Schulen sollen im Rahmen ihrer Informations- und Beratungspflicht die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern über ihre Antragsberechtigung und die Ausschlussfristen nach Maßgabe des vom Schulträger festgelegten Verfahrens jährlich vor Beginn des Bewilligungszeitraumes eingehend informieren.

    Hinweise für Lippe: Schülerbeförderung Durchführung

    Wenn Ihr Kind den Schulweg nicht zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurücklegen kann, dann organisiert normalerweise der Schulträger den Transport Ihres Kindes von Zuhause zur Schule und wieder zurück. Erster Ansprechpunkt ist immer die Kita beziehungsweise die Förderschule.

    Für die Schulen des Kreises Lippe, insbesondere die Förderschulen für Geistige Entwicklung sowie für Emotionale und Soziale Entwicklung, hat der Eigenbetrieb Schulen (EBS) diese Aufgabe übernommen. Wir organisieren auch die Beförderung für die Kinder im heilpädagogischen Bereich der Kita "Villa Kunterbunt".

    Der Transport erfolgt meistens über ein von uns beauftragtes Unternehmen. Dieses holt mit einem Kleinbus die Kinder morgens ab und bringt sie nach dem Tag in der Schule beziehungsweise der Kita wieder zurück. Wo dies im Einzelfall nicht möglich ist, suchen wir in Abstimmung mit Ihnen, den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten, nach einer anderen Lösung.

    Wenn Ihr Kind den Schulweg nicht zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurücklegen kann, dann organisiert normalerweise der Schulträger den Transport Ihres Kindes von Zuhause zur Schule und wieder zurück. Erster Ansprechpunkt ist immer die Kita beziehungsweise die Förderschule.

    Für die Schulen des Kreises Lippe, insbesondere die Förderschulen für Geistige Entwicklung sowie für Emotionale und Soziale Entwicklung, hat der Eigenbetrieb Schulen (EBS) diese Aufgabe übernommen. Wir organisieren auch die Beförderung für die Kinder im heilpädagogischen Bereich der Kita „Villa Kunterbunt“.

    Der Transport erfolgt meistens über ein von uns beauftragtes Unternehmen. Dieses holt mit einem Kleinbus die Kinder morgens ab und bringt sie nach dem Tag in der Schule beziehungsweise der Kita wieder zurück. Wo dies im Einzelfall nicht möglich ist, suchen wir in Abstimmung mit Ihnen, den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten, nach einer anderen Lösung.

    Wenn Ihr Kind den Schulweg nicht zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurücklegen kann, dann organisiert normalerweise der Schulträger den Transport Ihres Kindes von Zuhause zur Schule und wieder zurück. Erster Ansprechpunkt ist immer die Kita beziehungsweise die Förderschule.

    Für die Schulen des Kreises Lippe, insbesondere die Förderschulen für Geistige Entwicklung sowie für Emotionale und Soziale Entwicklung, hat der Eigenbetrieb Schulen (EBS) diese Aufgabe übernommen. Wir organisieren auch die Beförderung für die Kinder im heilpädagogischen Bereich der Kita „Villa Kunterbunt“.

    Der Transport erfolgt meistens über ein von uns beauftragtes Unternehmen. Dieses holt mit einem Kleinbus die Kinder morgens ab und bringt sie nach dem Tag in der Schule beziehungsweise der Kita wieder zurück. Wo dies im Einzelfall nicht möglich ist, suchen wir in Abstimmung mit Ihnen, den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten, nach einer anderen Lösung.

    Online-Dienste

    Schülerbeförderung

    ID: L100002_123261771

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2024

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Schülerbeförderung

    ID: L100002_140090132

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.04.2025

    Technisch geändert am 02.04.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Fachgruppe Schule und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2024

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag mit Nachweis der besuchten Schule
    • Falls erforderlich Atteste/Gesundheitszeugnisse des Kindes
    • Falls erforderlich ausgefüllter Fragebogen für Eltern (Selbstauskunft, Führerschein, Fahrzeug, Arbeitszeiten ggf. Atteste/Bescheinigungen).

    Hinweise für Lippe: Schülerbeförderung Durchführung

    erfragen Sie bei der Schule.

    erfragen Sie bei der Schule.

    erfragen Sie bei der Schule.

    Formulare

    Nein (nicht einheitlich).

    Je nach Organisation des Schulträgers sind die Formulare im Schulsekretariat oder in anderen kommunalen Einrichtungen erhältlich (z. B. Bürgeramt), zum Teil auch online.

    Voraussetzungen

    Antrag der Eltern oder der volljährigen Schülerin bzw. des volljährigen Schülers an den Schulträger (i.d.R. über das Schulsekretariat).

    Hinweise für Lippe: Schülerbeförderung Durchführung

    Als Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen Sie zustimmen, dass die Kita oder Schule uns den Namen und die Adresse Ihres Kindes übermittelt. Wir geben die Daten dann an das beauftragte Busunternehmen weiter.
    Ohne Ihre Einwilligung zur Datenweitergabe kann Ihr Kind nicht befördert werden (dem Busunternehmen muss bekannt sein, welches Kind wo abgeholt werden muss).

    Als Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen Sie zustimmen, dass die Kita oder Schule uns den Namen und die Adresse Ihres Kindes übermittelt. Wir geben die Daten dann an das beauftragte Busunternehmen weiter.
    Ohne Ihre Einwilligung zur Datenweitergabe kann Ihr Kind nicht befördert werden (dem Busunternehmen muss bekannt sein, welches Kind wo abgeholt werden muss).

    Als Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen Sie zustimmen, dass die Kita oder Schule uns den Namen und die Adresse Ihres Kindes übermittelt. Wir geben die Daten dann an das beauftragte Busunternehmen weiter.
    Ohne Ihre Einwilligung zur Datenweitergabe kann Ihr Kind nicht befördert werden (dem Busunternehmen muss bekannt sein, welches Kind wo abgeholt werden muss).

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Beantragen Sie die Übernahme der Fahrkosten beim Schulträger. In der Regel werden entsprechende Formulare über das Schulsekretariat zur Verfügung gestellt.

    Bei vorliegendem Anspruch:

    • Schülerzeitkarten: Die Eltern oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler kaufen die Fahrkarte und bekommen den Betrag im Nachhinein auf Antrag erstattet.
    • Schülerticket nach § 2 Abs. § SchfkVO: Aushändigung des Tickets erfolgt i.d.R. über die Schule. Die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler leisten einen Eigenanteil. Das konkrete Aushändigungs- und Erstattungsverfahren sollte über die jeweilige Schule kommuniziert werden.
    • Schülerspezialverkehr: Es fallen keine Kosten an.
    • Beförderung im Privatfahrzeug mit Wegstreckenentschädigung: Die Eltern oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler gehen in Vorleistung und bekommen die Wegstreckenentschädigung im Nachhinein erstattet.

    Hinweise für Lippe: Schülerbeförderung Durchführung

    Nachdem Ihr Kind in der Kita beziehungsweise Schule aufgenommen wurde, informiert die Schule uns. Wir prüfen, welche Beförderung die wirtschaftlichste ist.
    Meistens kommt die Beförderung in einer Buslinie in Frage. Dann erhält das beauftragte Busunternehmen Ihre Kontaktdaten und Informationen dazu, wann und wo Ihr Kind zu- und aussteigen soll.
    Wegen der Einzelheiten setzt sich das Busunternehmen dann mit Ihnen in Verbindung.

    Nachdem Ihr Kind in der Kita beziehungsweise Schule aufgenommen wurde, informiert die Schule uns. Wir prüfen, welche Beförderung die wirtschaftlichste ist.
    Meistens kommt die Beförderung in einer Buslinie in Frage. Dann erhält das beauftragte Busunternehmen Ihre Kontaktdaten und Informationen dazu, wann und wo Ihr Kind zu- und aussteigen soll.
    Wegen der Einzelheiten setzt sich das Busunternehmen dann mit Ihnen in Verbindung.

    Nachdem Ihr Kind in der Kita beziehungsweise Schule aufgenommen wurde, informiert die Schule uns. Wir prüfen, welche Beförderung die wirtschaftlichste ist.
    Meistens kommt die Beförderung in einer Buslinie in Frage. Dann erhält das beauftragte Busunternehmen Ihre Kontaktdaten und Informationen dazu, wann und wo Ihr Kind zu- und aussteigen soll.
    Wegen der Einzelheiten setzt sich das Busunternehmen dann mit Ihnen in Verbindung.

    Fristen

    Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag auf Fahrkostenübernahme möglichst vor Beginn des Schuljahres beim Schulträger. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis drei Monate nach Schuljahresende gestellt wird.

    Bearbeitungsdauer

    Im Normalfall: zum 1. des nächsten Monats bzw. Schulbeginn, wenn möglich unverzüglich In Sonderfällen: abhängig vom zeitlichen Ausmaß der Anspruchsprüfung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Pendelnde Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz in NRW haben und Schulen in einem Nachbarland besuchen:

    Die Wohnsitzgemeinde zahlt die entsprechenden Fahrkosten an die Schülerin bzw. den Schüler.

    Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bei Familienheimfahrten von Heimförderschulen außerhalb NRW:

    Der Antrag ist bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes der Eltern zu stellen.

    Für Berufsschülerinnen und schüler in Splitterberufen, die Fachklasse außerhalb von NRW besuchen:

    Über den Antrag entscheidet die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Schülerin oder der Schüler ursprünglich berufsschulpflichtig war.

    Für arbeitslose berufsschulpflichtige Jugendliche, die nach Erfüllung ihrer Vollzeitschulpflicht weiterhin zur Schule gehen:

    Der Antrag auf Fahrkostenübernahme ist beim Schulträger der besuchten Schule zu stellen.

    Hinweise für Lippe: Schülerbeförderung Durchführung

    Für die wirtschaftlichste Beförderung werden mehrere Kinder aus angrenzenden Orten in einem Bus gemeinsam transportiert.
    Das heißt, der Bus fährt nicht direkt vom Zustiegsort zur Kita beziehungsweise Förderschule, sondern holt die Kinder einer Buslinie nacheinander ab.

    Für die wirtschaftlichste Beförderung werden mehrere Kinder aus angrenzenden Orten in einem Bus gemeinsam transportiert.
    Das heißt, der Bus fährt nicht direkt vom Zustiegsort zur Kita beziehungsweise Förderschule, sondern holt die Kinder einer Buslinie nacheinander ab.

    Für die wirtschaftlichste Beförderung werden mehrere Kinder aus angrenzenden Orten in einem Bus gemeinsam transportiert.
    Das heißt, der Bus fährt nicht direkt vom Zustiegsort zur Kita beziehungsweise Förderschule, sondern holt die Kinder einer Buslinie nacheinander ab.

    Weitere Informationen

    Fragen und Antworten zu § 97 SchulG und zur Schülerfahrkostenverordnung: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulrecht/fragen-und-antworten-zum-schulrecht/fragen-und-antworten-zu Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Schulträgern.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Schulträgerprinzip, Schülerspezialverkehr, Schülerticket, Schülerfahrkostenverordnung, Schülerzeitkarten, Schulträger, Schülerbeförderung, Schulbus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024