Schülerbeförderung Durchführung
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    Schülerbeförderung Durchführung

    Beschreibung

    Hinweise für Königswinter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach § 5 Abs. 2 der Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO) entstehen Fahrkosten notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung mehr als
    2,0 km für Schüler/innen der Primarstufe
    3,5 km der Sekundarstufe I, sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums
    5,0 km der Sekundarstufe II
    beträgt.
    Gemäß § 7 Abs. 1 SchfkVO ist der Schulweg im Sinne dieser Verordnung der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule. Der Schulweg beginnt an der Haustür des Wohngebäudes und endet am nächstliegenden Eingang des Schulgrundstücks.
    Die Stadt Königswinter bedient sich bei der Bemessung des Fußweges dem Falk-Routenplaner.
    An den weiterführenden Schulen der Stadt Königswinter und an der Grundschule am Lauterbach (Stieldorf) ist das Schülerticket eingeführt worden. Dadurch, dass sich der Schulträger gemäß § 12 Abs. 3 der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) für die Einführung des Schülertickets entschieden hat, ist seine Verpflichtung zur Übernahme der notwendigen Beförderungskosten i. S. d. § 13 SchfkVO als erfüllt anzusehen. D.h., durch die Einführung des Schülertickets an den weiterführenden Schulen der Stadt Königswinter und der Grundschule Stieldorf erfolgt keine anderweitige Fahrkostenerstattung mehr.

    Infos zum Schülerticket erhalten Sie hier. (Leistung Schülerticket)
    Nähere Angaben zum Verfahren der Erstattung von Schülerfahrkosten an den übrigen Grundschulen erhalten Sie hier.
    Die erforderlichen Antragsvordrucke erhalten Sie in den Schulsekretariaten.

    Nach § 5 Abs. 2 der Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO) entstehen Fahrkosten notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung mehr als 2,0 km für Schüler/innen der Primarstufe 3,5 km der Sekundarstufe I, sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums 5,0 km der Sekundarstufe IIbeträgt. Gemäß § 7 Abs. 1 SchfkVO ist der Schulweg im Sinne dieser Verordnung der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule. Der Schulweg beginnt an der Haustür des Wohngebäudes und endet am nächstliegenden Eingang des Schulgrundstücks. Die Stadt Königswinter bedient sich bei der Bemessung des Fußweges dem Falk-Routenplaner. An den weiterführenden Schulen der Stadt Königswinter und an der Grundschule am Lauterbach (Stieldorf) ist das Schülerticket eingeführt worden. Dadurch, dass sich der Schulträger gemäß § 12 Abs. 3 der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) für die Einführung des Schülertickets entschieden hat, ist seine Verpflichtung zur Übernahme der notwendigen Beförderungskosten i. S. d. § 13 SchfkVO als erfüllt anzusehen. D.h., durch die Einführung des Schülertickets an den weiterführenden Schulen der Stadt Königswinter und der Grundschule Stieldorf erfolgt keine anderweitige Fahrkostenerstattung mehr. Infos zum Schülerticket erhalten Sie hier. (Leistung Schülerticket) Nähere Angaben zum Verfahren der Erstattung von Schülerfahrkosten an den übrigen Grundschulen erhalten Sie hier.Die erforderlichen Antragsvordrucke erhalten Sie in den Schulsekretariaten.

    Online-Dienste

    Antrag auf Erstattung Schülerfahrkosten – ÖPNV

    ID: L100002_139520802

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    Version

    Technisch erstellt am 25.03.2025

    Technisch geändert am 25.03.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Antrag auf Erstattung Schülerfahrkosten - Privat PKW

    ID: L100002_139438444

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    Technisch erstellt am 24.03.2025

    Technisch geändert am 24.03.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Antrag auf Erstattung Schülerfahrkosten - Schülerspezialverkehr (SSV)

    ID: L100002_139520803

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    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Schülerbeförderung / Digitales Schülerticket

    ID: L100002_123222777

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    Technisch erstellt am 14.10.2024

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Rheinland

    Adresse

    Postanschrift

    Kennedy-Ufer 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 809-0

    E-Mail: post@lvr.de

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024

    Technisch geändert am 24.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Schule und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Drachenfelsstraße 9-11

    53639 Königswinter

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    Kontakt

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    Technisch erstellt am 16.12.2024

    Technisch geändert am 07.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Fristen

    Hinweise für Königswinter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag möglichst vor Beginn des Schuljahres.
    Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag möglichst vor Beginn des Schuljahres.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 24.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024