Schülerbeförderung Durchführung

    Schülerbeförderung Durchführung

    Hier finden Sie Informationen zur Durchführung der Schülerbeförderung.

    Beschreibung

    Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben nach der Schülerfahrkostenverordnung Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen für den Besuch der in § 97 Abs. 1 und 2 SchulG bezeichneten Schulformen.

    Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern kommen in Betracht:

    1. öffentliche Verkehrsmittel,

    2. durch den Schulträger angemietete geeignete Kraftfahrzeuge eines zuverlässigen Beförderungsunternehmers oder geeignete Kraftfahrzeuge des Schulträgers (Schülerspezialverkehr),

    3. die von den Eltern oder der Schülerin oder dem Schüler gestellten oder angemieteten Fahrzeuge (Privatfahrzeuge).

    Der Schulträger entscheidet über die wirtschaftlichste Beförderung.

    Die Durchführung der Fahrkostenübernahme ist Sache des Schulträgers. Bei der Festlegung des Bewilligungszeitraums kann der Schulträger u.a. Sonderregelungen für die Zeit der Schulferien, aus Anlass eines Wohnungs- bzw. Schulwechsels sowie bei vorzeitigem Verlassen der Schule vorsehen.

    Die Schulen sollen im Rahmen ihrer Informations- und Beratungspflicht die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern über ihre Antragsberechtigung und die Ausschlussfristen nach Maßgabe des vom Schulträger festgelegten Verfahrens jährlich vor Beginn des Bewilligungszeitraumes eingehend informieren.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Entsprechend der Schülerfahrkostenverordnung werden die notwendigen Schülerfahrkosten übernommen, wenn der Schulweg (kürzester Fußweg)zur nächstgelegenen Grundschule mehr als 2 km,zur nächstgelegenen weiterführenden Schule in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.Die Sekundarstufe 1 umfasst bei Gesamtschulen die Klassen 5 bis 10. Bei Gymnasien umfasst die Sekundarstufe 1 nach dem G8-System die Klassen 5 bis 9 und nach dem G9-System die Klassen 5 bis 10. Die Sekundarstufe 2 umfasst bei Gesamtschulen sowie Gymnasien die Klassen EF bis Q2.DeutschlandTicket SchuleSchüler:innen an einer weiterführenden Schule wird das DeutschlandTicket Schule zur Verfügung gestellt.SchokoticketSchüler:innen der Grundschulen erhalten ein Schokoticket (gültig im gesamten VRR-Bereich).Selbstzahler-TicketSchüler:innen, die keinen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten haben, können ein "Selbstzahler-Ticket" erhalten. Diese Tickets sind ebenfalls bezuschusst und müssen per Schulstempel bzw. mit Schulbescheinigung bestätigt werden. HöchstbetragDer Schulträger (Stadt Willich) übernimmt die Schülerfahrkosten bin zu einem Höchstbetrag von monatlich 100 Euro.

    Online-Dienst

    Schülerbeförderung Durchführung

    ID: L100002_127237718

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Willich wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag mit Nachweis der besuchten Schule
    • Falls erforderlich Atteste/Gesundheitszeugnisse des Kindes
    • Falls erforderlich ausgefüllter Fragebogen für Eltern (Selbstauskunft, Führerschein, Fahrzeug, Arbeitszeiten ggf. Atteste/Bescheinigungen).

    Formulare

    Nein (nicht einheitlich).

    Je nach Organisation des Schulträgers sind die Formulare im Schulsekretariat oder in anderen kommunalen Einrichtungen erhältlich (z. B. Bürgeramt), zum Teil auch online.

    Voraussetzungen

    Antrag der Eltern oder der volljährigen Schülerin bzw. des volljährigen Schülers an den Schulträger (i.d.R. über das Schulsekretariat).

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Länge des Schulwegesggfs. besonders gefährlicher Schulwegggfs. Behinderung oder Krankheit (länger als 8 Wochen)nächstgelegene Schule der gewählten Schulform

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Beantragen Sie die Übernahme der Fahrkosten beim Schulträger. In der Regel werden entsprechende Formulare über das Schulsekretariat zur Verfügung gestellt.

    Bei vorliegendem Anspruch:

    • Schülerzeitkarten: Die Eltern oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler kaufen die Fahrkarte und bekommen den Betrag im Nachhinein auf Antrag erstattet.
    • Schülerticket nach § 2 Abs. § SchfkVO: Aushändigung des Tickets erfolgt i.d.R. über die Schule. Die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler leisten einen Eigenanteil. Das konkrete Aushändigungs- und Erstattungsverfahren sollte über die jeweilige Schule kommuniziert werden.
    • Schülerspezialverkehr: Es fallen keine Kosten an.
    • Beförderung im Privatfahrzeug mit Wegstreckenentschädigung: Die Eltern oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler gehen in Vorleistung und bekommen die Wegstreckenentschädigung im Nachhinein erstattet.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Übernahme der Schülerfahrkosten muss mit einem entsprechenden Antragsvordruck beantragt werden. Antragsvordrucke erhalten Sie im Sekretariat der jeweiligen Schule. Den Antrag füllen Sie bitte aus und geben ihn im Schulsekretariat ab. Sofern die Schülerfahrkosten als Schokoticket bzw Deutschlandticket übernommen werden, erhalten Sie das Ticket durch das Verkehrsunternehmen per Post.Bitte beachten Sie das es für jede Schule einen gesonderten Antrag gibt! Leonardo-da-Vinci-Schule (LDV) und Standort (Depandance) AnrathBVR (Busverkehr Rheinland) SchülerportalFür Schüler:innen aus Viersen / Vorst / Willich / Meerbusch und Kaarst - Linien 071, X49 und 094SWK (Stadtwerke Krefeld) SchülerportalFür Schüler:innen der LDV, Klosterweg aus Willich und Krefeld - Linien 055, 056 Für Schüler:innen der LDV Depandance aus Krefeld - Linie 054NEW Bestellformulare (siehe unter "Dokumente")Bitte verwenden Sie den "Antrag auf Übernahme der Fahrkosten" und "NEW Eigenanteil Deutschlandticket" auf dieser Seite (siehe "Dokumente"):Für Schüler:innen aus Schiefbahn und Mönchengladbach - Linien 038 und 036Robert-Schumann-EuropaschuleBVR Schülerportal:Für Schüler:innen aus Anrath / Viersen / Vorst / Willich / Meerbusch und Kaarst - Linien 071, X49 und 094SWK Schülerportal: Für Schüler:innen aus Neersen / Schiefbahn / Willich / Krefeld und Tönisvorst - Linie 053, 055 und 056NEW Bestellformulare (bitte die Dokumente "Antrag auf Übernahme der Fahrkosten" und "NEW Eigenanteil Deutschlandticket" benutzen):Für Schüler:innen aus Schiefbahn und Mönchengladbach - Linien 038 und 036Lise-Meitner-GymnasiumBVR SchülerportalFür Schüler:innen aus Anrath / Viersen / Willich / Meerbusch und Kaarst - Linien 071, X49 und 094SWK SchülerportalFür Schüler:innen aus Krefeld - Linie 054NEW Bestellformulare (bitte die Dokumente "Antrag auf Übernahme der Fahrkosten" und "NEW Eigenanteil Deutschlandticket" benutzen):Für Schüler:innen aus Neersen / Schiefbahn und Mönchengladbach - Linien 038 und 036

    Fristen

    Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag auf Fahrkostenübernahme möglichst vor Beginn des Schuljahres beim Schulträger. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis drei Monate nach Schuljahresende gestellt wird.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag auf Fahrkostenübernahme möglichst vor Beginn des Schuljahres beim Schulträger. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis drei Monate nach Schuljahresende gestellt wird.

    Bearbeitungsdauer

    Im Normalfall: zum 1. des nächsten Monats bzw. Schulbeginn, wenn möglich unverzüglich In Sonderfällen: abhängig vom zeitlichen Ausmaß der Anspruchsprüfung.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Woche

    Kosten

    keine

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    DeutschlandTicket-Schule: Erstes Kind: 14,00€ DeutschlandTicket-Schule: Zweites Kind: 7,00€ DeutschlandTicket-Schule: Für das Dritte und jedes weitere Kind: 0,00€ DeutschlandTicket-Schule: Für volljährige Schüler:innen: 14,00€ DeutschlandTicket-Schule: Besteht Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt: 0,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Pendelnde Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz in NRW haben und Schulen in einem Nachbarland besuchen:

    Die Wohnsitzgemeinde zahlt die entsprechenden Fahrkosten an die Schülerin bzw. den Schüler.

    Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bei Familienheimfahrten von Heimförderschulen außerhalb NRW:

    Der Antrag ist bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes der Eltern zu stellen.

    Für Berufsschülerinnen und schüler in Splitterberufen, die Fachklasse außerhalb von NRW besuchen:

    Über den Antrag entscheidet die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Schülerin oder der Schüler ursprünglich berufsschulpflichtig war.

    Für arbeitslose berufsschulpflichtige Jugendliche, die nach Erfüllung ihrer Vollzeitschulpflicht weiterhin zur Schule gehen:

    Der Antrag auf Fahrkostenübernahme ist beim Schulträger der besuchten Schule zu stellen.

    Weitere Informationen

    Fragen und Antworten zu § 97 SchulG und zur Schülerfahrkostenverordnung: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulrecht/fragen-und-antworten-zum-schulrecht/fragen-und-antworten-zu Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Schulträgern.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Schülerfahrkostenverordnung, Schulbus, Schülerzeitkarten, Schülerbeförderung, Schülerspezialverkehr, Schulträger, Schülerticket, Schulträgerprinzip

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English