Zuständigkeit für die Schülerbeförderung
Der Schulträger der besuchten Schule entscheidet im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung über Art und Umfang der Schülerbeförderung und über das zweckmäßigste Antragsverfahren. Ihm obliegt keine Pflicht zur Beförderung.
Beschreibung
Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben nach der Schülerfahrkostenverordnung Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen für den Besuch der in § 97 Abs. 1 und 2 SchulG bezeichneten Schulformen.
Für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern kommen in Betracht:
- öffentliche Verkehrsmittel,
- durch den Schulträger angemietete geeignete Kraftfahrzeuge eines zuverlässigen Beförderungsunternehmers oder geeignete Kraftfahrzeuge des Schulträgers (Schülerspezialverkehr),
- die von den Eltern oder der Schülerin oder dem Schüler gestellten oder angemieteten Fahrzeuge (Privatfahrzeuge).
Der Schulträger entscheidet über die wirtschaftlichste Beförderung.
Die Durchführung der Fahrkostenübernahme ist Sache des Schulträgers. Bei der Festlegung des Bewilligungszeitraums kann der Schulträger u.a. Sonderregelungen für die Zeit der Schulferien, aus Anlass eines Wohnungs- bzw. Schulwechsels sowie bei vorzeitigem Verlassen der Schule vorsehen.
Die Schulen sollen im Rahmen ihrer Informations- und Beratungspflicht die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern über ihre Antragsberechtigung und die Ausschlussfristen nach Maßgabe des vom Schulträger festgelegten Verfahrens jährlich vor Beginn des Bewilligungszeitraumes eingehend informieren.
Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle
In der Ratssitzung am Donnerstag, 15. Juni 2023, haben die Ratsfrauen und Ratsherren mit breiter Mehrheit einen Dringlichkeitsbeschluss zur Einführung des Deutschlandtickets als Schülerticket gefasst. Ab dem Schuljahr 2023/2024 bis zum Ende des Kalenderjahres 2024 führt die Stadt Dormagen das Deutschlandticket für freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler mit einem Eigenanteil in Höhe von 14 bzw. 7 bzw. 0 Euro ein, die eine Schule in Dormagen besuchen. Darüber hinaus erhalten alle selbstzahlenden Schülerinnen und Schüler einer weiterführenden Schule das Ticket zum Preis von 14 Euro. Damit ist die Stadt Dormagen landesweit eine der ersten Kommunen, die Schülerinnen und Schülern ein stark vergünstigtes Deutschlandticket anbietet.
Kontaktdaten Verkehrsunternehmen:
Stadtbad- und Verkehrsgesellschaft Dormagen
Willy-Brandt-Platz 1
41539 Dormagen
Telefon 02133 272612
Online-Dienste
Antrag auf Erstattung Schülerfahrkosten – ÖPNV
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Antrag auf Erstattung Schülerfahrkosten - Privat PKW
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Antrag auf Erstattung Schülerfahrkosten - Schülerspezialverkehr (SSV)
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Schülerbeförderung / Schülerticket
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zuständige Stelle
Zuständiger Schulträger
Zuständigkeit
Zuständiger Schulträger
Ansprechpartner
Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Rheinland
Adresse
Postanschrift
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Kontakt
E-Mail: post@lvr.de
Telefon Festnetz: 0221 809-0
Formulare
Nein (nicht einheitlich)
Je nach Organisation des Schulträgers sind die Formulare im Schulsekretariat oder in anderen kommunalen Einrichtungen erhältlich (z. B. Bürgeramt), zum Teil auch online.
Voraussetzungen
Antrag der Eltern oder der volljährigen Schülerin bzw. des volljährigen Schülers an den Schulträger (i.d.R. über das Schulsekretariat)
Handlungsgrundlage(n)
§97 SchulG NRW: 01.08.2025 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) | RECHT.NRW.DE
§§ 3, 4, 13, 14, 15, 16 VV Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO: 02.07.2021 Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO -) | RECHT.NRW.DE
Rechtsbehelf
- in der Regel Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Übernahme der Fahrkosten beim Schulträger. In der Regel werden entsprechende Formulare über das Schulsekretariat zur Verfügung gestellt.
Bei vorliegendem Anspruch:
- Schülerzeitkarten: Die Eltern oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler kaufen die Fahrkarte und bekommen den Betrag im Nachhinein auf Antrag erstattet.
- Schülerticket nach § 2 Abs. § SchfkVO: Aushändigung des Tickets erfolgt i.d.R. über die Schule. Die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler leisten einen Eigenanteil. Das konkrete Aushändigungs- und Erstattungsverfahren sollte über die jeweilige Schule kommuniziert werden.
- Schülerspezialverkehr: Es fallen keine Kosten an.
- Beförderung im Privatfahrzeug mit Wegstreckenentschädigung: Die Eltern oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler gehen in Vorleistung und bekommen die Wegstreckenentschädigung im Nachhinein erstattet.
Fristen
Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle
Hinweise (Besonderheiten)
Pendelnde Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz in NRW haben und Schulen in einem Nachbarland besuchen:
Die Wohnsitzgemeinde zahlt die entsprechenden Fahrkosten an die Schülerin bzw. den Schüler.
Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bei Familienheimfahrten von Heimförderschulen außerhalb NRW:
Der Antrag ist bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes der Eltern zu stellen.
Für Berufsschülerinnen und –schüler in Splitterberufen, die Fachklasse außerhalb von NRW besuchen:
Über den Antrag entscheidet die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Schülerin oder der Schüler ursprünglich berufsschulpflichtig war.
Für arbeitslose berufsschulpflichtige Jugendliche, die nach Erfüllung ihrer Vollzeitschulpflicht weiterhin zur Schule gehen:
Der Antrag auf Fahrkostenübernahme ist beim Schulträger der besuchten Schule zu stellen.
Weitere Informationen
Fragen und Antworten zu § 97 SchulG und zur Schülerfahrkostenverordnung: Fragen und Antworten zu Schülerfahrkosten und Schülerticket | Bildungsportal NRW
Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Schulträgern.
Typisierung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.05.2022
Stichwörter
Antrag, Übertragung der Zuständigkeit, Antragsformular, Schülerticket, Schülerspezialverkehr, Kostenträger, Schülerfahrkostenverordnung, Schülerbeförderung, Schulträger, Schulträgerprinzip, Schülerzeitkarten