Schülerbeförderung Durchführung
    99088011058000

    Schülerbeförderung Durchführung

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Auf Antrag werden die notwendigen Fahrkosten von Schüler*innen zur nächstgelegenen Schule übernommen. Die Bewilligung erfolgt in der Regel für ein Schuljahr.
    Sollten Sie keinen Anspruch auf eine Übernahme haben, können Sie mit dem Online-Antrag das DeutschlandTicket-Schule als Selbstzahler beantragen.
    Weitere Informationen rund um das Ticket finden Sie unter
    https://www.rheinbahn.de/deutschlandticket/deutschlandticket-schule
    oder direkt in einem Kundencenter der Rheinbahn.
    Auf Antrag werden die notwendigen Fahrkosten von Schüler*innen zur nächstgelegenen Schule übernommen. Die Bewilligung erfolgt in der Regel für ein Schuljahr. Sollten Sie keinen Anspruch auf eine Übernahme haben, können Sie mit dem Online-Antrag das DeutschlandTicket-Schule als Selbstzahler beantragen.Weitere Informationen rund um das Ticket finden Sie unter https://www.rheinbahn.de/deutschlandticket/deutschlandticket-schuleoder direkt in einem Kundencenter der Rheinbahn.

    Online-Dienste

    Antrag auf Erstattung Schülerfahrkosten – ÖPNV

    ID: L100002_139520802

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 25.03.2025

    Technisch geändert am 25.03.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Antrag auf Erstattung Schülerfahrkosten - Privat PKW

    ID: L100002_139438444

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2025

    Technisch geändert am 24.03.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Antrag auf Erstattung Schülerfahrkosten - Schülerspezialverkehr (SSV)

    ID: L100002_139520803

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 25.03.2025

    Technisch geändert am 25.03.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    DeutschlandTicket-Schule – Übernahme von Schülerfahrkosten

    ID: L100002_121994894

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 12.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Schülerreisendenliste (Schülersammelliste)

    ID: L100002_124987633

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2024

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Rheinland

    Adresse

    Postanschrift

    Kennedy-Ufer 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 809-0

    E-Mail: post@lvr.de

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024

    Technisch geändert am 24.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Amt für Schule und Bildung Abteilung 40/1 - Schülerfahrkosten

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Becker-Allee 10

    40227 Düsseldorf

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    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 18.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3

    Adresse

    Hausanschrift

    Erkrather Straße 377-389

    40231 Düsseldorf

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-21020

    Fax: 0211 89-29309

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2025

    Technisch geändert am 24.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweis: Bitte stellen Sie zu dem Online-Antrag keinen zusätzlichen Antrag in Papierform, da sich sonst die Antragsbearbeitung deutlich verzögert!

    Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bis spätestens Ende Mai dem Amt für Schule und Bildung zu, damit die Anspruchsvoraussetzungen rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres geprüft werden können.
    Die Beantragung kann online erfolgen.
    Für den Online-Antrag benötigen Sie die Schüler-Schild-ID. Diese erhalten Sie im Sekretariat der besuchten Schule.
    Weitere Belege (Attest, Kopie Düsselpass usw.) senden Sie bitte an das
    Amt für Schule und Bildung,
    Sachgebiet Schülerfahrtkosten,
    40200 Düsseldorf.
    Hierbei bitte die Antragsnummer auf dem Beleg notieren (die Angabe erfolgt am Ende in der Zusammenfassung).
    Alternativ erhalten Sie den Antrag im Sekretariat der besuchten Schule.

    Hinweis: Bitte stellen Sie zu dem Online-Antrag keinen zusätzlichen Antrag in Papierform, da sich sonst die Antragsbearbeitung deutlich verzögert! Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bis spätestens Ende Mai dem Amt für Schule und Bildung zu, damit die Anspruchsvoraussetzungen rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres geprüft werden können.Die Beantragung kann online erfolgen. Für den Online-Antrag benötigen Sie die Schüler-Schild-ID. Diese erhalten Sie im Sekretariat der besuchten Schule.Weitere Belege (Attest, Kopie Düsselpass usw.) senden Sie bitte an das Amt für Schule und Bildung, Sachgebiet Schülerfahrtkosten, 40200 Düsseldorf. Hierbei bitte die Antragsnummer auf dem Beleg notieren (die Angabe erfolgt am Ende in der Zusammenfassung).Alternativ erhalten Sie den Antrag im Sekretariat der besuchten Schule.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Entfernung zur Schule
    Die Schülerfahrkosten werden übernommen, wenn der einfache Fußweg von der Wohnung
    • in der Primarstufe (Klassen 1 – 4 an Grundschulen) sowie der entsprechenden Klassen der Förderschulen mehr als 2 km
    • in den Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen in der Sekundarstufe I, der entsprechenden Klassen der Förderschulen sowie bis zur Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mehr als 3,5 km
    • in den Gesamtschulen in der Sekundarstufe II, den Gymnasien und Berufskollegs ab der Jahrgangsstufe 11 mehr als 5 km
    bis zur nächstgelegenen Schule für die Schülerinnen und Schüler beträgt.
    Gesundheitliche Gründe
    Unabhängig von der Entfernung kann ein Anspruch aus gesundheitlichen Gründen bestehen. Dem Antrag ist in diesem Fall ein ärztliches Attest beizufügen, aus dem eindeutig erkennbar ist:
    • Umfang der Krankheit oder Behinderung
    • Dauer der Krankheit oder Behinderung
    • Die Benutzung eines Verkehrsmittels ist zwingend geboten
    Schulweg
    Darüber hinaus kann ein Anspruch bestehen, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder ungeeignet im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist.
    Entfernung zur SchuleDie Schülerfahrkosten werden übernommen, wenn der einfache Fußweg von der Wohnung in der Primarstufe (Klassen 1 - 4 an Grundschulen) sowie der entsprechenden Klassen der Förderschulen mehr als 2 km in den Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen in der Sekundarstufe I, der entsprechenden Klassen der Förderschulen sowie bis zur Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mehr als 3,5 km in den Gesamtschulen in der Sekundarstufe II, den Gymnasien und Berufskollegs ab der Jahrgangsstufe 11 mehr als 5 km bis zur nächstgelegenen Schule für die Schülerinnen und Schüler beträgt.Gesundheitliche GründeUnabhängig von der Entfernung kann ein Anspruch aus gesundheitlichen Gründen bestehen. Dem Antrag ist in diesem Fall ein ärztliches Attest beizufügen, aus dem eindeutig erkennbar ist: Umfang der Krankheit oder Behinderung Dauer der Krankheit oder Behinderung Die Benutzung eines Verkehrsmittels ist zwingend geboten SchulwegDarüber hinaus kann ein Anspruch bestehen, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder ungeeignet im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Amt für Schule und Bildung Link zur SchülefahrkostenVO Rheinbahn DeutschlandTicket-Schule

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 24.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024