Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen
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    Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben einen Anspruch auf Kostenübernahme für die nächstgelegene Schule, nicht die gewünschte Schule.

    Eine Erstattung kommt unter anderem in Betracht, wenn der einfache Schulweg

    • zur Grundschule mehr als 2 km
    • zur weiterführenden Schule in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und
    • in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.

    Auch können Behinderungen oder die besondere Gefährlichkeit des Schulweges einen Erstattungsanspruch begründen.

    Für genauere Informationen zu den Voraussetzungen sowie zur Abwicklung des Antrags auf Kostenübernahme können Sie gerne Kontakt zu dem u. g. Ansprechpartner aufnehmen.

    Sie haben einen Anspruch auf Kostenübernahme für die nächstgelegene Schule, nicht die gewünschte Schule. Eine Erstattung kommt unter anderem in Betracht, wenn der einfache Schulweg zur Grundschule mehr als 2 km zur weiterführenden Schule in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt. Auch können Behinderungen oder die besondere Gefährlichkeit des Schulweges einen Erstattungsanspruch begründen. Für genauere Informationen zu den Voraussetzungen sowie zur Abwicklung des Antrags auf Kostenübernahme können Sie gerne Kontakt zu dem u. g. Ansprechpartner aufnehmen.

    Online-Dienst

    Schülerbeförderung

    ID: L100002_123511298

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2024
    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Bildung und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßfreiheit 2-4
    32469 Petershagen

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    Kontakt

    E-Mail: info@petershagen.de

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    Version

    Technisch erstellt am 16.07.2025
    Technisch geändert am 03.08.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 97 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sollten einen Antrag auf Übernahme der Fahrkosten unverzüglich zu Beginn des Bewilligungszeitraumes bei der Schulverwaltung stellen. Eine nachträgliche Erstattung ist nur möglich, wenn Sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes (31.10.) stellen.
    Sie sollten einen Antrag auf Übernahme der Fahrkosten unverzüglich zu Beginn des Bewilligungszeitraumes bei der Schulverwaltung stellen. Eine nachträgliche Erstattung ist nur möglich, wenn Sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes (31.10.) stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Schülerbeförderung der Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Minden-Lübbecke ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig. Die Schülerbeförderung wird durch einen vom Schulträger eingerichteten Schülerspezialverkehr durchgeführt, das heißt durch angemietete Taxen, Mietwagen oder Busse. Bei Nichtbenutzung des Schülerspezialverkehrs entfällt jegliche Erstattung von Fahrkosten. Schulverwaltung Kreis Minden-Lübbecke Portastraße 13 32423 Minden Telefon: 0571 807-21182 Fax: 0571 807-31182 schulamt@minden-luebbecke.de   Für die Schülerbeförderung der Berufsschulen in Trägerschaft des Kreises Minden-Lübbecke sind die Schulbüros der jeweiligen Schulen zuständig.
    Für die Schülerbeförderung der Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Minden-Lübbecke ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig. Die Schülerbeförderung wird durch einen vom Schulträger eingerichteten Schülerspezialverkehr durchgeführt, das heißt durch angemietete Taxen, Mietwagen oder Busse. Bei Nichtbenutzung des Schülerspezialverkehrs entfällt jegliche Erstattung von Fahrkosten. Schulverwaltung Kreis Minden-Lübbecke Portastraße 13 32423 Minden Telefon: 0571 807-21182 Fax: 0571 807-31182 schulamt@minden-luebbecke.de Für die Schülerbeförderung der Berufsschulen in Trägerschaft des Kreises Minden-Lübbecke sind die Schulbüros der jeweiligen Schulen zuständig.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Stadt Petershagen beteiligt sich ab dem 01. Februar 2022 längstens bis zum Ablauf des Schuljahres 2023/2024 an dem Pilotprojekt SchülerTicket Westfalen. Das Ticket wird sowohl für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe als auch der Sekundarstufe I und II der städtischen Schulen beschafft. Mit dem neuen SchülerTicket Westfalen können die Schülerinnen und Schüler westfalenweit das gesamte vorhandene Liniennetz des öffentlichen Nahverkehrs von Petershagen nach Dortmund, Münster oder gar bis ins niederländische Enschede und zurück rund um die Uhr (keine zeitliche Begrenzung) an allen Tagen des Jahres nutzen. Das Ticket kann sowohl für den Schulweg als auch für die Freizeit genutzt werden. Soweit im Westfalentarif vorgesehen, kann mit dem Ticket auch mit der Bahn, z.B. mit einem Regionalexpress, gefahren werden. Eine Erweiterung des Liniennetzes ist nicht vorgesehen.Bei der geplanten Einführung des Schülertickets (Solidarmodell) erhalten mit wenigen Ausnahmen alle Schülerinnen und Schüler ein entsprechendes Ticket, also auch Schülerinnen und Schüler, die bisher keinen Anspruch auf eine Fahrkostenerstattung nach Schülerfahrkosten VO NRW hatten.

    Typisierung

    4

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024
    Technisch geändert am 24.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 02.10.2024