Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen
Beschreibung
Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle
Sie haben einen Anspruch auf Kostenübernahme für die nächstgelegene Schule, nicht die gewünschte Schule.
Eine Erstattung kommt unter anderem in Betracht, wenn der einfache Schulweg
- zur Grundschule mehr als 2 km
- zur weiterführenden Schule in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und
- in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.
Auch können Behinderungen oder die besondere Gefährlichkeit des Schulweges einen Erstattungsanspruch begründen.
Für genauere Informationen zu den Voraussetzungen sowie zur Abwicklung des Antrags auf Kostenübernahme können Sie gerne Kontakt zu dem u. g. Ansprechpartner aufnehmen.
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Schülerbeförderung
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Handlungsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Typisierung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen