Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen
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    Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler des Siebengebirgsgymnsiums Schülerinnen und Schüler des Siebengebirgsgymnasiums haben die Möglichkeit, ein Deutschlandticket als Schülerticket bei der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft zu beantragen. Dieses kann entweder kostenfrei nach den Regelungen zur Erstattung von Schülerfahrkosten (siehe unten) oder zu einem vergünstigten Preis von derzeit 29€ erworben werden. Ihren Antrag stellen Sie online über den angegebenen Link direkt bei der RSVG, daraufhin prüfen und bestätigen die Schule und der Schulträger Ihre Angaben und leiten dies der RSVG weiter. Erstattung von Schülerfahrkosten Schülerfahrkosten werden nach den Regelungen des Schulgesetzes NRW vom Schulträger der Schule übernommen, die von den Schülerinnen und Schülern besucht wird. Maßgeblich hierfür ist unter anderem, dass die gesetzlich bestimmten Schulweglängen (einfacher Schulweg) überschritten werden. Diese beträgt: für Grundschulen mehr als 2 km für die Sekundarstufe I (5. - 10. Schuljahr) mehr als 3,5 km für die Sekundarstufe II (11. - 13. Schuljahr) mehr als 5 km Wenn Sie beziehungsweise Ihr Kind eine Privatschule besuchen, können Sie einen Anspruch gegenüber dem Träger geltend machen. Beim Besuch der Grundschulen ist eine Kostentragung durch die Stadt Bad Honnef in der Regel nicht möglich, da ein kostenfreier Schülerspezialverkehr eingerichtet wurde. Bei Fragen rund um die Erstattung von Schülerfahrkosten können Sie sich gerne an Bildung@bad-honnef.de wenden

    Online-Dienst

    Schülerbeförderung

    ID: L100002_122622490

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Für Bad Honnef (Landkreis Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formloser Antrag auf Kostenerstattung von Schülerfahrkosten Nachweise der getätigten Zahlungen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzung für die Erstattung von Schülerfahrkosten ist, dass die besuchte Schule eine Schule in Trägerschaft der Stadt Bad Honnef ist. Sollte es sich um eine Privatschule handeln, ist der jeweilige Träger für die Erstattung der Fahrkosten verantwortlich.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulgesetz NRW Schülerfahrtkostenverordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gerne können Sie bereits vorab eine Einschätzung hinsichtlich eines möglichen Erstattungsanspruchs prüfen lassen. Übersenden Sie uns hierzu bitte den Namen des möglicherweise Anspruchsberechtigten, Ihre Adresse und den Namen der besuchten Schule an die E-Mail-Adresse: Bildung@bad-honnef.de. Einreichung des Antrages und der notwendigen Unterlagen Prüfung Ihrer Angaben Erstattung oder Ablehnung der Erstattung von Schülerfahrkosten

    Fristen

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf Fahrkostenübernahme soll unverzüglich zu Beginn des Bewilligungszeitraums beim Schulträger gestellt werden. Eine nachträgliche Übernahme der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums (i.d.R. das Schuljahr) gestellt wird.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungsdauer hängt von der Gestaltung des Einzelfalls ab. In der Regel werden Anträge auf Fahrkostenübernahme innerhalb eines Monats bearbeitet.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 24.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024