Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen

    Übernahme von Schülerfahrkosten in begründeten Ausnahmefällen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Übernahme von Schülerfahrkosten in begründeten Ausnahmefällen. Die Höchstbetragsbegrenzung von 100 Euro gilt nicht für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler sowie für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

    Beschreibung

    Diese Regelung gilt für Schülerinnen und Schülern, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Sie betrifft Schülerinnen und Schülern der allgemein bildenden Schulen, Förderschulen, Schulen für Kranke oder Berufskollegs in Vollzeitform.

    Der Schulträger erstattet unter bestimmten Voraussetzungen die kostengünstigste Variante der Beförderung zur nächstgelegenen Schule und zurück. In der Regel gilt die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln als die kostengünstigste Beförderungsart.

    Fahrkosten werden unabhängig von der Länge des Schulweges erstattet, wenn dieser nach objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen für Schülerinnen und Schüler ungeeignet ist.

    In begründeten Ausnahmefällen können darüber hinaus Schülerfahrkosten übernommen werden:

    • wenn die nächstgelegene Schule außerhalb Nordrhein-Westfalens liegt,
    • wenn für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang der Berufsschule eine entsprechende Beschulungsmöglichkeit in Nordrhein-Westfalen fehlt,
    • für arbeitslose Berufsschulpflichtige.

    Wenn die Beförderung mit einem Privatfahrzeug der Eltern oder eine andere geeignete Mitfahrgelegenheit ausscheidet, kann in besonders begründeten Ausnahmefällen eine Wegstreckenentschädigung bis zur Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten für die Beförderung einer Schülerin oder eines Schülers mit einem Taxi oder Mietwagen gezahlt werden. Die Erstattung muss beantragt werden.

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Übernahme der Schülerfahrtkosten erfolgt i.d.R durch Erwerb des Deutschlandtickets. Mit dem Deutschlandticket ist der öffentliche Nahverkehr in ganz Deutschland, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, nutzbar.Das Deutschlandticket wird mittels Bestellschein der OVAG (erhältlich im Sekretariat der jeweiligen Schule) beantragt.Sofern am Wohnort des Kindes ein Schülerspezialverkehr genutzt werden kann, erhalten die Schüler*innen Auskunft hierüber im Schulsekretariat.Die Schule leitet den Bestellschein an das Schulverwaltungsamt weiter. Dort wird der Status der Freifahrtberechtigung festgelegt, bevor der Antrag an die OVAG weitergegeben wird.Das Abonnement beginnt am 1. eines jeden Monats. Damit das Ticket fristgemäß ausgestellt werden kann, muss der Antrag der OVAG bis zum 10. des Vormonats vorliegen.Die Kosten des Tickets trägt, unter Berücksichtigung der Eigenanteile, die Marktstadt Waldbröl als Schulträger.
    Die Übernahme der Schülerfahrtkosten erfolgt i.d.R durch Erwerb des Deutschlandtickets. Mit dem Deutschlandticket ist der öffentliche Nahverkehr in ganz Deutschland, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, nutzbar.Das Deutschlandticket wird mittels Bestellschein der OVAG (erhältlich im Sekretariat der jeweiligen Schule) beantragt.Sofern am Wohnort des Kindes ein Schülerspezialverkehr genutzt werden kann, erhalten die Schüler*innen Auskunft hierüber im Schulsekretariat.Die Schule leitet den Bestellschein an das Schulverwaltungsamt weiter. Dort wird der Status der Freifahrtberechtigung festgelegt, bevor der Antrag an die OVAG weitergegeben wird.Das Abonnement beginnt am 1. eines jeden Monats. Damit das Ticket fristgemäß ausgestellt werden kann, muss der Antrag der OVAG bis zum 10. des Vormonats vorliegen.Die Kosten des Tickets trägt, unter Berücksichtigung der Eigenanteile, die Marktstadt Waldbröl als Schulträger.

    Online-Dienst

    Schülerbeförderung

    ID: L100002_123778745

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2024

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1 - Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2024

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    OVAG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 237

    51645 Gummersbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02261 9260-0

    E-Mail: info@ovaginfo.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2024

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der besuchten Schule
    • Weitere Nachweise je nach Ausnahmefall.
    • Falls erforderlich Atteste/Gesundheitszeugnisse des Kindes
    • Falls erforderlich ausgefüllter Fragebogen für Eltern (Selbstauskunft, Führerschein, Fahrzeug, Arbeitszeiten ggf. Atteste/Bescheinigungen).

    Formulare

    Analoger Antrag über die Schulsekretariate.

    Voraussetzungen

    Ein Ausnahmefall liegt vor (individuelle Prüfung notwendig).

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bestellschein_Deutschlandticket_Schuelerticket_weiterfuehrende_Schulen_interaktiv_2025mP.pdf
    Bestellschein_Deutschlandticket_Schuelerticket_weiterfuehrende_Schulen_interaktiv_2025mP.pdf

    Verfahrensablauf

    Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Kommune und je nach Ausnahmefall.

    Generell:

    • Beantragung
    • Materielle Prüfung
    • Entscheidung.

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Übernahme der Schülerfahrtkosten erfolgt i.d.R durch Erwerb des Deutschlandtickets. Mit dem Deutschlandticket ist der öffentliche Nahverkehr in ganz Deutschland, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, nutzbar.Das Deutschlandticket wird mittels Bestellschein der OVAG (erhältlich im Sekretariat der jeweiligen Schule) beantragt.Sofern am Wohnort des Kindes ein Schülerspezialverkehr genutzt werden kann, erhalten die Schüler*innen Auskunft hierüber im Schulsekretariat.Die Schule leitet den Bestellschein an das Schulverwaltungsamt weiter. Dort wird der Status der Freifahrtberechtigung festgelegt, bevor der Antrag an die OVAG weitergegeben wird.Das Abonnement beginnt am 1. eines jeden Monats. Damit das Ticket fristgemäß ausgestellt werden kann, muss der Antrag der OVAG bis zum 10. des Vormonats vorliegen.Die Kosten des Tickets trägt, unter Berücksichtigung der Eigenanteile, die Marktstadt Waldbröl als Schulträger.
    Die Übernahme der Schülerfahrtkosten erfolgt i.d.R durch Erwerb des Deutschlandtickets. Mit dem Deutschlandticket ist der öffentliche Nahverkehr in ganz Deutschland, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, nutzbar.Das Deutschlandticket wird mittels Bestellschein der OVAG (erhältlich im Sekretariat der jeweiligen Schule) beantragt.Sofern am Wohnort des Kindes ein Schülerspezialverkehr genutzt werden kann, erhalten die Schüler*innen Auskunft hierüber im Schulsekretariat.Die Schule leitet den Bestellschein an das Schulverwaltungsamt weiter. Dort wird der Status der Freifahrtberechtigung festgelegt, bevor der Antrag an die OVAG weitergegeben wird.Das Abonnement beginnt am 1. eines jeden Monats. Damit das Ticket fristgemäß ausgestellt werden kann, muss der Antrag der OVAG bis zum 10. des Vormonats vorliegen.Die Kosten des Tickets trägt, unter Berücksichtigung der Eigenanteile, die Marktstadt Waldbröl als Schulträger.

    Fristen

    Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag auf Fahrkostenübernahme möglichst vor Beginn des Schuljahres beim Schulträger. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis drei Monate nach Schuljahresende gestellt wird.

    Kosten

    Atteste sind auf eigene Kosten beizubringen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • individuelle Anwendung
    • spezielle Verfahrensprüfung

    Weitere Informationen

    - Fragen und Antworten zu Schülerfahrkosten: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulrecht/fragen-und-antworten-zum-schulrecht/fragen-und-antworten-zu - Informationen zur Finanzierung von Schülertickets: https://infoportal.mobil.nrw/organisation-finanzierung/finanzierung-von-schuelertickets.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Stichwörter

    Schulweg, Schülerfahrkosten, Zumutbarkeit, Schülerverkehr, Schülerticket, Fahrkosten, Schülerzeitkarte, Schülerspezialverkehr, Wegstreckenentschädigung, Notwendige Fahrkosten, Schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, Fahrkostenerstattung, Fahrkostenübernahme, Kostenträger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024