Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle
Der Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten ist begründet in den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung vom 16. April 2005 zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22. Juni 2021 in der jeweils geltenden Fassung.
Seit dem Schuljahr 2001/ 2002 werden Schülerfahrkosten nur noch unter Berücksichtigung der Zahlung eines Eigenanteils der Erziehungsberechtigten bzw. des/der volljährigen Schülers/Schülerin übernommen. Der zu übernehmende Eigenanteil beträgt pro Kind und Kalendermonat zur Zeit 14,00 Euro. Der Eigenanteil für das 2. anspruchsberechtigte, minderjährige Kind ermäßigt sich auf zur Zeit 7,00 Euro, für das 3. und ggf. weitere anspruchsberechtigte Kinder ist kein Eigenanteil zu zahlen. Die Ausgabe der School&Fun-Tickets erfolgt durch die ASEAG. Die Eigenanteile zum Ticket zieht die ASEAG mittels SEPA-Lastschriftmandat ein.
Online-Dienst
Schülerbeförderung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Schul-, Sport- und Kulturamt - A 40
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Schul-, Sport- und Kulturamt - A 40
Beschreibung
A 40 – Schul- Sport- und Kulturamt
Amtsleiter: Thomas Hendriks
Aufgabenprofil:
- Schulangelegenheiten
- Sport und Vereine
- Verwaltung der Sportstätten
- Hallenbäder/Freibad
- Kultur
- Stadtbücherei
Adresse
Hausanschrift
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen