Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen

    Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Übernahme von Schülerfahrkosten in begründeten Ausnahmefällen. Die Höchstbetragsbegrenzung von 100 Euro gilt nicht für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler sowie für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

    Beschreibung

    Diese Regelung gilt für Schülerinnen und Schülern, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Sie betrifft Schülerinnen und Schülern der allgemein bildenden Schulen, Förderschulen, Schulen für Kranke oder Berufskollegs in Vollzeitform.

    Der Schulträger erstattet unter bestimmten Voraussetzungen die kostengünstigste Variante der Beförderung zur nächstgelegenen Schule und zurück. In der Regel gilt die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln als die kostengünstigste Beförderungsart.

    Fahrkosten werden unabhängig von der Länge des Schulweges erstattet, wenn dieser nach objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen für Schülerinnen und Schüler ungeeignet ist.

    In begründeten Ausnahmefällen können darüber hinaus Schülerfahrkosten übernommen werden:

    • wenn die nächstgelegene Schule außerhalb Nordrhein-Westfalens liegt,
    • wenn für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang der Berufsschule eine entsprechende Beschulungsmöglichkeit in Nordrhein-Westfalen fehlt,
    • für arbeitslose Berufsschulpflichtige.

    Wenn die Beförderung mit einem Privatfahrzeug der Eltern oder eine andere geeignete Mitfahrgelegenheit ausscheidet, kann in besonders begründeten Ausnahmefällen eine Wegstreckenentschädigung bis zur Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten für die Beförderung einer Schülerin oder eines Schülers mit einem Taxi oder Mietwagen gezahlt werden. Die Erstattung muss beantragt werden.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unter bestimmten Voraussetzungen können wir die Kosten für das Deutschlandticket Schule für Schüler*innen der weiterführenden städtischen Schulen anteilig zurückerstatten.

    Online-Dienst

    Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen

    ID: L100002_125162321

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    Bürgeramt Kalk

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalker Hauptstraße 247-273

    51103 Köln

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten des Bürgeramtes: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung Bürgerberatung: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr Montag bis Donnerstag, 14 bis 16 Uhr Kundenzentrum für Pass-, Ausweis-, Führerschein- und Meldeangelegenheiten: Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-98347

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: buergeramt-kalk@stadt-koeln.de

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    Amt für Schulentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Huppertz-Straße 7

    51063 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr Dienstag, 8 bis 18 Uhr Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-29241

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-29203

    E-Mail: Schulentwicklungsamt@stadt-koeln.de

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    Bürgeramt Porz

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    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten des Bürgeramtes: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung Bürgerberatung: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr Montag bis Donnerstag, 14 bis 16 Uhr Kundenzentrum für Pass-, Ausweis-, Führerschein- und Meldeangelegenheiten: Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-97439

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: buergeramt-porz@stadt-koeln.de

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    Bürgeramt Nippes

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    Neusser Straße 450

    50733 Köln

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten des Bürgeramtes: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung Bürgerberatung: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr Montag bis Donnerstag, 14 bis 16 Uhr Kundenzentrum für Pass-, Ausweis-, Führerschein- und Meldeangelegenheiten: Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-95447

    E-Mail: buergeramt-nippes@stadt-koeln.de

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    Bürgeramt Innenstadt

    Adresse

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    Ludwigstraße 8

    50667 Köln

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten des Bürgeramtes: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung Kundenzentrum für Pass-, Ausweis-, Führerschein- und Meldeangelegenheiten: Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung Bezirksausländeramt, Bezirkssozialamt und Bezirksjugendamt: Montag und Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr. Mittwoch geschlossen. Donnerstag und Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr. sowie nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-26592

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: buergeramt-innenstadt@stadt-koeln.de

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    Bürgeramt Chorweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Platz 1

    50765 Köln

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten des Bürgeramtes: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung Bürgerberatung: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr Montag bis Donnerstag, 14 bis 16 Uhr Kundenzentrum für Pass-, Ausweis-, Führerschein- und Meldeangelegenheiten: Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-96400

    E-Mail: buergeramt-chorweiler@stadt-koeln.de

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    Bürgeramt Rodenkirchen

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    Hausanschrift

    Industriestraße 161 - Haus

    50999 Köln

    - Haus 1

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten des Bürgeramtes (Industriestraße 161, Haus 1): Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung Bürgerberatung Persönliche und telefonische Beratung und Anleitung für Antragstellungen (Mannesmannstraße 10): Montag, 7:30 bis 12 Uhr Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr Freitag, 7:30 bis 12 Uhr Kundenzentrum (Mannesmannstraße 10) für Pass-, Ausweis-, Führerschein- und Meldeangelegenheiten: Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-92210

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: buergeramt-rodenkirchen@stadt-koeln.de

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    Bürgeramt Ehrenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten des Bürgeramtes: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung Kundenzentrum für Pass-, Ausweis-, Führerschein- und Meldeangelegenheiten: Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-94342

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: buergeramt-ehrenfeld@stadt-koeln.de

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    Bürgeramt Mülheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Platz 2a

    51065 Köln

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten des Bürgeramtes: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung Bürgerberatung: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr Montag bis Donnerstag, 14 bis 16 Uhr Kundenzentrum für Pass-, Ausweis-, Führerschein- und Meldeangelegenheiten: Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-99412

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    E-Mail: buergeramt-muelheim@stadt-koeln.de

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    Bürgeramt Lindenthal

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    Aachener Strasse 220

    50931 Köln

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten des Bürgeramtes: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung Kundenzentrum für Pass-, Ausweis-, Führerschein- und Meldeangelegenheiten: Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-93250

    E-Mail: buergeramt-lindenthal@stadt-koeln.de

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    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der besuchten Schule
    • Weitere Nachweise je nach Ausnahmefall.
    • Falls erforderlich Atteste/Gesundheitszeugnisse des Kindes
    • Falls erforderlich ausgefüllter Fragebogen für Eltern (Selbstauskunft, Führerschein, Fahrzeug, Arbeitszeiten ggf. Atteste/Bescheinigungen).

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsformular Deutschlandticket SchuleDas Antragsformular erhalten Sie im Schulsekretariat, bei den Kundencentern der Kölner Verkehrsbetriebe oder online auf der Seite der Kölner Verkehrsbetriebe. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag geben Sie bitte in der Schule ab. Dort wird der SchAntragsformular auf anteilige Kostenrückerstattung Das Antragsformular zur anteiligen Kostenrückerstattung für das Deutschlandticket Schule finden Sie im Bereich "Downloads und Infos". Sie können das Antragsformular herunterladen und am Bildschirm ausfüllen. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene

    Formulare

    Analoger Antrag über die Schulsekretariate.

    Voraussetzungen

    Ein Ausnahmefall liegt vor (individuelle Prüfung notwendig).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Kommune und je nach Ausnahmefall.

    Generell:

    • Beantragung
    • Materielle Prüfung
    • Entscheidung.

    Fristen

    Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag auf Fahrkostenübernahme möglichst vor Beginn des Schuljahres beim Schulträger. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis drei Monate nach Schuljahresende gestellt wird.

    Kosten

    Atteste sind auf eigene Kosten beizubringen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für den Antrag auf Rückerstattung fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • individuelle Anwendung
    • spezielle Verfahrensprüfung

    Weitere Informationen

    - Fragen und Antworten zu Schülerfahrkosten: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulrecht/fragen-und-antworten-zum-schulrecht/fragen-und-antworten-zu - Informationen zur Finanzierung von Schülertickets: https://infoportal.mobil.nrw/organisation-finanzierung/finanzierung-von-schuelertickets.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Schülerticket, Schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, Schülerspezialverkehr, Schülerverkehr, Notwendige Fahrkosten, Fahrkostenübernahme, Wegstreckenentschädigung, Fahrkostenerstattung, Schulweg, Fahrkosten, Zumutbarkeit, Kostenträger, Schülerzeitkarte, Schülerfahrkosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English