Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen

    Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen

    Hier erhalten Sie Informationen zur Übernahme von Schülerfahrkosten in begründeten Ausnahmefällen. Die Höchstbetragsbegrenzung von 100 Euro gilt nicht für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler sowie für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

    Beschreibung

    Diese Regelung gilt für Schülerinnen und Schülern, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Sie betrifft Schülerinnen und Schülern der allgemein bildenden Schulen, Förderschulen, Schulen für Kranke oder Berufskollegs in Vollzeitform.

    Der Schulträger erstattet unter bestimmten Voraussetzungen die kostengünstigste Variante der Beförderung zur nächstgelegenen Schule und zurück. In der Regel gilt die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln als die kostengünstigste Beförderungsart.

    Fahrkosten werden unabhängig von der Länge des Schulweges erstattet, wenn dieser nach objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen für Schülerinnen und Schüler ungeeignet ist.

    In begründeten Ausnahmefällen können darüber hinaus Schülerfahrkosten übernommen werden:

    • wenn die nächstgelegene Schule außerhalb Nordrhein-Westfalens liegt,
    • wenn für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang der Berufsschule eine entsprechende Beschulungsmöglichkeit in Nordrhein-Westfalen fehlt,
    • für arbeitslose Berufsschulpflichtige.

    Wenn die Beförderung mit einem Privatfahrzeug der Eltern oder eine andere geeignete Mitfahrgelegenheit ausscheidet, kann in besonders begründeten Ausnahmefällen eine Wegstreckenentschädigung bis zur Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten für die Beförderung einer Schülerin oder eines Schülers mit einem Taxi oder Mietwagen gezahlt werden. Die Erstattung muss beantragt werden.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich werden anspruchsberechtigten Schüler*innen nach der Schülerfahrtkostenverordnung NRW SchokoTickets für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch die Schulverwaltung zur Verfügung gestellt.

    Online-Dienst

    Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen

    ID: L100002_121809748

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bildungspaket

    Adresse

    Hausanschrift

    St.-Anton-Straße 56

    47798 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:30Dienstag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 15:30Mittwoch: 08:30 - 12:30Donnerstag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 17:00Freitag: 08:30 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3161

    Fax: 0 21 51 / 86-3165

    E-Mail: bildungspaket@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der besuchten Schule
    • Weitere Nachweise je nach Ausnahmefall.
    • Falls erforderlich Atteste/Gesundheitszeugnisse des Kindes
    • Falls erforderlich ausgefüllter Fragebogen für Eltern (Selbstauskunft, Führerschein, Fahrzeug, Arbeitszeiten ggf. Atteste/Bescheinigungen).

    Formulare

    Analoger Antrag über die Schulsekretariate.

    Voraussetzungen

    Ein Ausnahmefall liegt vor (individuelle Prüfung notwendig).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Kommune und je nach Ausnahmefall.

    Generell:

    • Beantragung
    • Materielle Prüfung
    • Entscheidung.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der für die Beantragung der Leistungen notwendige Globalantrag (falls bisher noch nicht eingereicht) ist in der Servicestelle "Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um die Kostenübernahme Schulpauschale zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten auszufüllen:Allgemeiner Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (Globalantrag) - (falls bisher noch nicht eingereicht)Dem Formularassistenten können Sie auch die Unterlagen und Nachweise entnehmen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden. Bitte drucken Sie den Antrag nach dem Ausfüllen aus und unterschreiben Sie diesen. Bitte reichen Sie den Antrag anschließend zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der oben genannten Stelle ein.

    Fristen

    Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag auf Fahrkostenübernahme möglichst vor Beginn des Schuljahres beim Schulträger. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis drei Monate nach Schuljahresende gestellt wird.

    Kosten

    Atteste sind auf eigene Kosten beizubringen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • individuelle Anwendung
    • spezielle Verfahrensprüfung

    Weitere Informationen

    - Fragen und Antworten zu Schülerfahrkosten: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulrecht/fragen-und-antworten-zum-schulrecht/fragen-und-antworten-zu - Informationen zur Finanzierung von Schülertickets: https://infoportal.mobil.nrw/organisation-finanzierung/finanzierung-von-schuelertickets.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Schülerticket, Schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, Schülerspezialverkehr, Schülerverkehr, Notwendige Fahrkosten, Fahrkostenübernahme, Wegstreckenentschädigung, Fahrkostenerstattung, Schulweg, Fahrkosten, Zumutbarkeit, Kostenträger, Schülerzeitkarte, Schülerfahrkosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English