Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen
    99088011039003

    Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich werden anspruchsberechtigten Schüler*innen nach der Schülerfahrtkostenverordnung NRW SchokoTickets für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch die Schulverwaltung zur Verfügung gestellt.

    Grundsätzlich werden anspruchsberechtigten Schüler*innen nach der Schülerfahrtkostenverordnung NRW SchokoTickets für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch die Schulverwaltung zur Verfügung gestellt.

    Online-Dienst

    Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen

    ID: L100002_121809748

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024
    Technisch geändert am 12.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Bildungspaket

    Adresse

    Hausanschrift

    St.-Anton-Straße 69
    47798 Krefeld

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:30Dienstag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 15:30Mittwoch: 08:30 - 12:30Donnerstag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 17:00Freitag: 08:30 - 12:30

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2025
    Technisch geändert am 03.08.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 02.10.2024

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der für die Beantragung der Leistungen notwendige Globalantrag (falls bisher noch nicht eingereicht) ist in der Servicestelle „Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.

    Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um die Kostenübernahme Schulpauschale zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten auszufüllen:

    • Allgemeiner Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (Globalantrag) - (falls bisher noch nicht eingereicht)

    Dem Formularassistenten können Sie auch die Unterlagen und Nachweise entnehmen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden. Bitte drucken Sie den Antrag nach dem Ausfüllen aus und unterschreiben Sie diesen. Bitte reichen Sie den Antrag anschließend zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der oben genannten Stelle ein.

    Der für die Beantragung der Leistungen notwendige Globalantrag (falls bisher noch nicht eingereicht) ist in der Servicestelle "Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um die Kostenübernahme Schulpauschale zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten auszufüllen:Allgemeiner Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (Globalantrag) - (falls bisher noch nicht eingereicht)Dem Formularassistenten können Sie auch die Unterlagen und Nachweise entnehmen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden. Bitte drucken Sie den Antrag nach dem Ausfüllen aus und unterschreiben Sie diesen. Bitte reichen Sie den Antrag anschließend zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der oben genannten Stelle ein.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten das SchokoTicket (=Eigenanteil) zum ermäßigten Preis durch die Schulverwaltung und zwar

    • 14,00 Euro für das erste anspruchsberechtigte Kind,
    • 7,00 Euro für das zweite anspruchsberechtigte Kind,
    • kostenlos für das dritte und jedes weitere anspruchsberechtigte Kind.

    Wenn Anspruch auf ein ermäßigtes SchokoTicket besteht, werden diese Kosten aus dem Bildungspaket übernommen.

    Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen des ermäßigten SchokoTickets finden Sie auf der Dienstleistungsseite zum Thema Schülerfahrkosten .

    Unterlagen

    Falls noch kein unterschriebener allgemeiner Antrag (Globalantrag) von Ihnen vorliegt, reichen Sie diesen bitte ein.
    Bitte fügen Sie Ihren aktuellen und vollständigen Sozialleistungsbescheid bei. Hierzu zählt der Bescheid vom Jobcenter, Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Asylbewerberleistungen, Sozialhilfebescheid.

    Zusätzlich benötigen wir von Ihnen das SWK-Schreiben sowie Kontoauszüge mit den getätigten Zahlungen.

    Typisierung

    4

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024
    Technisch geändert am 24.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 02.10.2024