Schülerbeförderung Erstattung

    Schülerbeförderung Erstattung

    Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Kosten für die Schülerbeförderung erstattet werden.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nur in Einzelfällen gibt es für Schülerinnen und Schüler der kreiseigenen Schulen einen Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten. Erfahren Sie hier mehr.

    Beschreibung

    Die Schülerfahrkostenverordnung und das Prinzip der Übernahme der notwendigen Schülerfahrkosten durch den Schulträger der besuchten Schule gilt für Schülerinnen und Schülern, die Ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Sie betrifft Schülerinnen und Schülern der allgemein bildenden Schulen, Förderschulen, Schulen für Kranke oder Berufskollegs in Vollzeitform.

    Der Schulträger erstattet auf der Grundlage der Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung die kostengünstigste Variante der Beförderung zur nächstgelegenen Schule und zurück. In der Regel gilt die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln als die kostengünstigste Beförderungsart.

    Der jeweilige Schulträger ist nicht dazu verpflichtet, ein Beförderungsmittel anzubieten, aber dazu, die Kosten für die Beförderung zu übernehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.Im Regelfall werden die Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule erstattet.

    Bei Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind Schülerfahrkosten nur die Kosten, die für die preisgünstigste Verkehrsverbindung zwischen Wohnung, Schule und Unterrichtsort notwendig entstehen.

    Ist die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder unwirtschaftlicher als die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs oder ist die Benutzung dieser Verkehrsmittel nicht zumutbar, sind Schülerfahrkosten nur die Kosten, die bei der Beförderung mit einem Schülerspezialverkehr notwendig entstehen. Die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs liegt im Ermessen des Schulträgers. Für die Eltern bzw. die volljährige Schülerin oder den volljährigen Schüler fallen keine Kosten an, Die Erstattung der Schülerfahrkosten ist damit abgegolten.

    Ist die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit Schülerspezialverkehren nicht möglich oder ist die Benutzung dieser Verkehrsmittel nicht zumutbar, so hat der Schulträger die Kosten einer Beförderung mit Privatfahrzeugen (einschließlich Taxen und Mietwagen) zu tragen, sofern nur durch diese Art der Beförderung der regelmäßige Schulbesuch gewährleistet ist.

    Die Wegstreckenentschädigung je Kilometer beträgt bei notwendiger Benutzung eines

    1. Personenkraftwagens 0,13 Euro

    2. sonstigen Kraftfahrzeugs 0,05 Euro

    3. Fahrrads 0,03 Euro.

    Daneben gibt es Sonderfälle:

    Wenn die Beförderung mit einem Privatfahrzeug der zur Beförderung verpflichteten Eltern oder eine andere geeignete Mitfahrgelegenheit ausscheidet, kann in besonders begründeten Ausnahmefällen (wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung) eine Wegstreckenentschädigung bis zur Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten für die Beförderung einer Schülerin oder eines Schülers mit einem Taxi oder Mietwagen gezahlt werden.

    Unabhängig von der Länge des Schulweges entstehen Fahrkosten notwendig, wenn die Schülerin oder der Schüler nicht nur vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muss.

    Unabhängig von der Länge des Schulweges entstehen Fahrkosten notwendig, wenn der Schulweg nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen für Schülerinnen und Schüler ungeeignet ist.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Normalerweise sind Schulen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Schülerinnen und Schülern einer kreiseigenen Schule (ab Sekundarstufe I) erhalten in der Regel das Deutschlandticket.Auszubildende, die das Berufskolleg im Rahmen der dualen Ausbildung besuchen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Fahrtkostenübernahme. Für den Besuch von Bezirksfachklassen gelten abweichende Regelungen.Die Kosten für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs können wir nur in Ausnahmefällen erstatten.Ihr erster Ansprechpunkt ist immer das Schulbüro. Die abschließende Bearbeitung der Anträge für die Berufskollegs, die Förderschulen und die Gesamtschule des Kreises Lippe erfolgt im Eigenbetrieb Schulen.

    Online-Dienst

    Schülerbeförderung

    ID: L100002_123255786

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachgruppe Schule und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Eigenbetrieb Schulen

    Beschreibung

    Der Eigenbetrieb Schulen (EB Schulen) ist Träger der kreiseigenen Schulen und weiterer Einrichtungen. Die Bildungseinrichtungen des Kreises sind in einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zusammengefasst. Die Schulen werden mit eigenem Budget als Teilbetriebe geführt. Damit ist eine auf die einzelnen Standorte bezogene Vollkostenrechnung möglich.Die Kontrolle und Steuerung des EB Schulen erfolgt durch dessen Organe: den Kreistag, den Ausschuss für Bildungsentwicklung, Digitalisierung, Sport und Betriebsausschuss Schulen, den Landrat, den Kämmerer und die Betriebsführung. Die Aufgaben der Organe sind in der Eigenbetriebsverordnung NRW, der Hauptsatzung und der Betriebssatzung festgeschrieben. Der Eigenbetrieb Schulen unterliegt einer umfassenden politischen Steuerung und Kontrolle.Der Eigenbetrieb Schulen wird von der Betriebsleiterin geführt. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt in den Fachgebieten Finanzen und Service sowie Bildung und Inselquartiere. Rund 140 Mitarbeitende kümmern sich um den Betrieb und Ausstattung der kreiseigenen Schulen oder sind bei den weiteren Einrichtungen tätig.Detaillierte Informationen zu den einzelnen Aufgaben und aktuellen Projekten finden Sie im aktuellen Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Schulen.Wir sind für den Kreis Lippe Träger der Inselquartiere, 2 früheren Landschulheimen auf den ostfriesischen Inseln Langeoog bzw. Norderney, die Gruppen und Individualreisenden zur Verfügung stehen, der PHOENIX CONTACT arena, ein Sport-, Kultur- und Veranstaltungszentrum, der Schule im Klinikum, einer Klinikschule mit Standorten in Bad Salzuflen und Detmold. der Villa Kunterbunt, einer inklusiven und heilpädagogischen Kindertageseinrichtung, von 4 Berufskollegs, von 6 Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten, von 1 Gesamtschule. Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 6

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch:07:30 - 12:00 UhrDonnerstag:07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrFreitag:07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1311

    E-Mail: EB400_Zentrale@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag mit Nachweis der besuchten Schule
    • Falls erforderlich Atteste/Gesundheitszeugnisse des Kindes
    • Falls erforderlich ausgefüllter Fragebogen für Eltern (Selbstauskunft, Führerschein, Fahrzeug, Arbeitszeiten ggf. Atteste/Bescheinigungen).

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsformular

    Formulare

    Jeder Schulträger hat in der Regel seine eigenen Formulare, die häufig auch über die Schule erhältlich sind.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrkosten Schüler GrundantragFahrkosten Schüler AbrechnungFahrkosten Praktikum Antrag

    Voraussetzungen

    • Länge des Schulwegs
    • Ggf. besonders gefährlicher Schulweg
    • Ggf. Behinderung oder Krankheit (länger als 8 Wochen)
    • Nächstgelegene Schule der gewählten Schulform.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind Schülerin oder Schüle einer kreiseigenen Schule (ab Sekundarstufe I) oder besuchen eine Bezirksfachklasse.Die Kosten für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs werden nur in begründeten Ausnahmefällen erstattet.Bitte informieren Sie sich in Ihrem Schulbüro.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)

    Verfahrensablauf

    Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Kommune oder Region und nach Fall.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beantragen Sie mit dem Grundantrag eine Fahrkarte im Schulbüro. Sie erhalten diese dann später ebenfalls im Schulbüro.Falls sich Änderungen ergeben und kein Anspruch mehr besteht, müssen Sie die Fahrkarte zurückgeben.Für Praktikumsfahrten werden gegebenenfalls Mehrkosten für Bus beziehungsweise Bahn erstattet - nutzen Sie den Erstattungsantrag Praktikumsfahrten.Wenn Fahrten mit einem privaten Kraftfahrzeug erforderlich sind, müssen Sie diese im Voraus beantragen(für den Schulweg mit dem Grundantrag, für den Weg Weg zur Praktikumsstelle mit dem Erstattungsantrag Praktikumsfahrten).Die Kosten dafür werden bis zu einem Höchstwert von EUR 100,00 pro Monat rückwirkend über die Pauschale oder nach tatsächlicher Nutzung erstattet. Nutzen Sie den Antragsvordruck Abrechnung.

    Fristen

    Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag auf Fahrkostenübernahme möglichst vor Beginn des Schuljahres beim Schulträger. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis drei Monate nach Schuljahresende gestellt wird. Eine Erstattung kann nicht beantragt werden, wenn der Schulträger oder das Verkehrsunternehmen Fahrausweise für öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt hat.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragstellung regelmäßig vor Schuljahresbeginnbei Pkw-Nutzung im Praktikum: 4 Wochen vor PraktikumsbeginnEine Kostenerstattung für Fahrten mit dem Pkw (-> Abrechnung) kann maximal 3 Monate nach Schuljahresende beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Kommune oder Region und nach Fall.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    ungefähr 1-2 Wochen

    Kosten

    Der Schulträger übernimmt höchstens 100 Euro der Schülerfahrkosten pro Monat. Darüber hinaus gehende Kosten übernehmen Sie. Für Schülerinnen und Schüler von Bezirksfachklassen und bezirksübergreifenden Fachklassen werden Schülerfahrkosten, soweit sie einen Eigenanteil von 50 Euro pro Monat übersteigen, bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro übernommen. Für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler sowie für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gelten andere Regelungen. Richtet der Schulträger einen Schülerspezialverkehr ein, fallen für Sie keine gesonderten Kosten an. Stellt der Schulträger Schülertickets zur Verfügung, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Benutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen, kann er einen von den Eltern oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler zu tragenden Eigenanteil von bis zu 14 Euro je Beförderungsmonat festsetzen. Von Eltern mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern dürfen Eigenanteile nur für zwei Kinder in der Reihenfolge ihres Alters erhoben werden, für das zweite Kind nur bis zu 7 Euro je Beförderungsmonat.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wir übernehmen maximal EUR 100,00 pro Monat. Darüber hinaus müssen Sie einen Eigenanteil zahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In besonders begründeten Ausnahmefällen, wenn die nächstgelegene Schule außerhalb des Landes liegt oder für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang der Berufsschule eine entsprechende Beschulungsmöglichkeit im Lande fehlt sowie für arbeitslose Berufsschulpflichtige, können vom Land Schülerfahrkosten übernommen werden.

    Ohne Höchstbetragsbegrenzung, jedoch gegebenenfalls vermindert um den vom Schulträger festgesetzten Eigenanteil, werden Schülerfahrkosten übernommen für

    • Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die eine allgemeine Schule oder eine Förderschule einschließlich des Förderschulkindergartens besuchen sowie für
    • schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler im Sinne des Sozialgesetzbuches IX.

    Wenn die Beförderung mit einem Privatfahrzeug der zur Beförderung verpflichteten Eltern oder eine andere geeignete Mitfahrgelegenheit ausscheidet, kann in besonders begründeten Ausnahmefällen eine Wegstreckenentschädigung bis zur Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten für die Beförderung einer Schülerin oder eines Schülers mit einem Taxi oder Mietwagen gezahlt werden.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Verlust einer Schüler-Fahrkarte kann in Ausnahmefällen, gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr bei der OWL-Verkehr GmbH, ein Ersatz geleistet werden. Die Schülerfahrkarte gilt für die Dauer eines Schuljahres. Der Geltungsbereich der Schülerfahrkarten ist durch die aufgedruckte Tarifzone festgelegt. Die Fahrkarte kann an sieben Tagen in der Woche zu jeder Zeit genutzt werden.

    Weitere Informationen

    Fragen und Antworten zu § 97 SchulG und zur Schülerfahrkostenverordnung: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulrecht/fragen-und-antworten-zum-schulrecht/fragen-und-antworten-zu Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Schulträgern.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Schülerticket, Schülerverkehr, Schülerzeitkarte, Schulweg, Schülerspezialverkehr, Schülerfahrtkosten, Fahrkosten, Wegstreckenentschädigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de