Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Wenn Ihr Kind vor dem Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule steht, können Sie die Beratungsmöglichkeiten in den Schulen nutzen.

    Beschreibung

    Beendet Ihr Kind die 4. Klasse der Grundschule und wechselt zum neuen Schuljahr auf eine weiterführende Schule? Es wird empfohlen, die Beratungsangebote der besuchten Grundschule und ggf. die der weiterführenden Schule wahrzunehmen.

    In Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Formen der weiterbildenden Schulen:

    • Hauptschule
    • Realschule
    • Gymnasium
    • Gesamtschule
    • Sekundarschule
    • Förderschule

    Die Grundschule empfiehlt mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse Schulformen, die für Ihr Kind geeignet erscheinen. Diese Empfehlung ist jedoch nicht verbindlich, das heißt, Sie als Eltern können Ihr Kind bei der Schule Ihrer Wahl anmelden.

    Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

    Hinweise für Rahden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Körperlich oder geistig behinderte Schülerinnen und Schüler werden in NRW nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert. Dabei besteht die Möglichkeit, dass diese Kinder zusammen mit anderen Kindern, die keiner Förderung bedürfen, gemeinsam unterrichtet werden (integrative Beschulung). Einen solchen gemeinsamen Unterricht kann die Schulaufsichtsbehörde in Schulen einrichten, sofern diese personell und sächlich dafür ausgestattet sind. Daneben muss der Schulträger zustimmen. Der Förderbedarf wird von der Schulaufsichtsbehörde festgestellt, die auch die entsprechende Schule zuweist. Weitere Informationen erteilt auch das Schulamt des Kreises Minden-Lübbecke. Der Kreis Minden-Lübbecke ist die Schulaufsichtsbehörde über die Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreisgebiet.

    Online-Dienste

    Integrative Beschulung von Kindern

    ID: L100002_123550627

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Schulen in Rahden

    ID: L100002_123548680

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Städtische Sekundarschule Rahden - Sekundarstufe I -

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Str. 3

    32369 Rahden

    Kontakt

    Fax: 198961@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Bildung, Sport, Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Fax: 05771 73-60

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gymnasium der Stadt Rahden - Sekundarstufen I und II -

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Straße 5

    32369 Rahden

    Kontakt

    Fax: 192491@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für Beratung an der weiterführenden Schule

    • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
    • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
    • Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform
    • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
    • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
    • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

    Voraussetzungen

    Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
    • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleitung über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.

    Fristen

    Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Die Beratung sollte vor Beginn des Anmeldeverfahrens erfolgen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Sekundarschule, Gymnasium, Schulberatung, Realschule, Sekundarstufe I, Gesamtschule, Hauptschule, Förderschule, Grundschule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English