Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Wenn Ihr Kind vor dem Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule steht, können Sie die Beratungsmöglichkeiten in den Schulen nutzen.

    Beschreibung

    Beendet Ihr Kind die 4. Klasse der Grundschule und wechselt zum neuen Schuljahr auf eine weiterführende Schule? Es wird empfohlen, die Beratungsangebote der besuchten Grundschule und ggf. die der weiterführenden Schule wahrzunehmen.

    In Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Formen der weiterbildenden Schulen:

    • Hauptschule
    • Realschule
    • Gymnasium
    • Gesamtschule
    • Sekundarschule
    • Förderschule

    Die Grundschule empfiehlt mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse Schulformen, die für Ihr Kind geeignet erscheinen. Diese Empfehlung ist jedoch nicht verbindlich, das heißt, Sie als Eltern können Ihr Kind bei der Schule Ihrer Wahl anmelden.

    Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als Eltern oder Erziehungsberechtigte von schulpflichtigen Kindern werden Sie zur Schulanmeldung eingeladen. Hierbei ist zunächst ausschlaggebend, ob das Kind bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres das 6. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz in Petershagen hat. Grundsätzlichen können Sie die Grundschule und die Schulart frei wählen, wobei ein Anspruch auf Aufnahme an der nächstgelegenen Grundschule besteht, sofern die vom Schulträger festgesetzte Aufnahmekapazität nicht überschritten wird. In der Einladung teilt die Verwaltung Ihnen die für Ihr Kind nächstgelegene Grundschule mit, das weitere Verfahren wird dann von der Schule direkt mit den Eltern abgewickelt. Eine Übersicht der Schulen in Petershagen sowie die entsprechenden Seiten finden Sie im Schulportal der Stadt Petershagen. Wenn Sie sich über die Beförderung Ihrer Kinder zur Schule sowie über mögliche Kostenerstattungen informieren möchten, öffnen Sie die Dienstleistung Schülerbeförderung. Informationen zum Thema Einschuluntersuchung finden Sie hier.

    Online-Dienst

    Schulanmeldungen

    ID: L100002_123512231

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Städtische Sekundarschule Petershagen - Sekundarstufe I -

    Adresse

    Hausanschrift

    Bultweg

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Fax: 197993@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Städt. Gymnasium Petershagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 15

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Fax: 169006@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bildung und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßfreiheit 2-4

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: info@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für Beratung an der weiterführenden Schule

    • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
    • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
    • Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform
    • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
    • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
    • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

    Voraussetzungen

    Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulgesetz NRW (SchulG NRW) Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO)

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
    • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleitung über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.

    Fristen

    Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Die Beratung sollte vor Beginn des Anmeldeverfahrens erfolgen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Sekundarschule, Gymnasium, Schulberatung, Realschule, Sekundarstufe I, Gesamtschule, Hauptschule, Förderschule, Grundschule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English