Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Wenn Ihr Kind vor dem Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule steht, können Sie die Beratungsmöglichkeiten in den Schulen nutzen.

    Beschreibung

    Beendet Ihr Kind die 4. Klasse der Grundschule und wechselt zum neuen Schuljahr auf eine weiterführende Schule? Es wird empfohlen, die Beratungsangebote der besuchten Grundschule und ggf. die der weiterführenden Schule wahrzunehmen.

    In Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Formen der weiterbildenden Schulen:

    • Hauptschule
    • Realschule
    • Gymnasium
    • Gesamtschule
    • Sekundarschule
    • Förderschule

    Die Grundschule empfiehlt mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse Schulformen, die für Ihr Kind geeignet erscheinen. Diese Empfehlung ist jedoch nicht verbindlich, das heißt, Sie als Eltern können Ihr Kind bei der Schule Ihrer Wahl anmelden.

    Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Den Lagenser Schülerinnen und Schülern aller Altersgruppen stehen wohnortnahe Grundschulen mit einer verlässlichen OGS-Betreuung sowie ein umfassendes Angebot an weiterführenden Schulen zur Verfügung. Acht Lagenser Grundschulstandorte in städtischer Trägerschaft sowie ein Gymnasium, eine Realschule und eine Sekundarschule bieten umfassende Möglichkeiten des Lernens. Besonders die im Jahre 2013 neu errichtete Sekundarschule Lage entspricht dem Wunsch vieler Eltern nach einem längeren gemeinsamen Lernen ihrer Kinder. Darüber hinaus werden die Schülerinnen und Schüler der Förderschule Lernen in Lage-Hagen und auch der Förderschule für Sprache in Lage-Pottenhausen, die dem Kreis Lippe zugehörig ist, intensiv gefördert und gefordert.Unter dem Motto "Eine Stadt, drei Schulsysteme, jede Perspektive!" besteht die Möglicheit, sich über die weiterführenden Schulen der Stadt Lage zu informieren. Über die Internetplattform "Lage - Keine Frage!" stellen sich die Realschule, die Sekundarschule und das Gymnasium der Stadt Lage vor und können so eine erste Entscheidungshilfe für Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern darstellen.

    Online-Dienst

    Schulangelegenheiten

    ID: L100002_123256725

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gymnasium der Stadt Lage Sekundarstufen I und II

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Str. 30

    32791 Lage

    Kontakt

    Fax: 168701@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Freiligrath-Schule Realschule der Stadt Lage Sekundarstufe I

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Straße 3

    32791 Lage

    Kontakt

    Fax: 162139@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachgruppe Schule und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sekundarschule der Stadt Lage - Sekundarstufe I -

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstr. 33

    32791 Lage

    Kontakt

    Fax: 198249@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für Beratung an der weiterführenden Schule

    • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
    • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
    • Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform
    • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
    • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
    • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

    Voraussetzungen

    Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
    • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleitung über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.

    Fristen

    Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Die Beratung sollte vor Beginn des Anmeldeverfahrens erfolgen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Sekundarschule, Gymnasium, Schulberatung, Realschule, Sekundarstufe I, Gesamtschule, Hauptschule, Förderschule, Grundschule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English