Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Wenn Ihr Kind vor dem Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule steht, können Sie die Beratungsmöglichkeiten in den Schulen nutzen.

    Beschreibung

    Beendet Ihr Kind die 4. Klasse der Grundschule und wechselt zum neuen Schuljahr auf eine weiterführende Schule? Es wird empfohlen, die Beratungsangebote der besuchten Grundschule und ggf. die der weiterführenden Schule wahrzunehmen.

    In Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Formen der weiterbildenden Schulen:

    • Hauptschule
    • Realschule
    • Gymnasium
    • Gesamtschule
    • Sekundarschule
    • Förderschule

    Die Grundschule empfiehlt mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse Schulformen, die für Ihr Kind geeignet erscheinen. Diese Empfehlung ist jedoch nicht verbindlich, das heißt, Sie als Eltern können Ihr Kind bei der Schule Ihrer Wahl anmelden.

    Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung Grundschulen "Schulpflicht" - ein wichtiges Thema, das bei den Eltern der künftigen Schulneulinge viele Fragen aufwirft. Die Wahl der Grundschule steht den Eltern zunächst frei. Die Stadt Herzogenrath hat keine Schuleinzugsbereiche gebildet, daher hat nach dem Motto "kurze Beine - kurze Wege" jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule, allerdings innerhalb der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten (§46 SchulG NRW - Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen). Allgemeines zur Schulanmeldung Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30.September das sechste Lebensjahr vollendet haben am 01.August desselben Kalenderjahres. Erster Schultag ist in der Regel der zweite Tag nach den jeweiligen Sommerferien. Das Schulverwaltungsamt informiert die Eltern schulpflichtiger Kinder im Mai des Vorjahres der Einschulung schriftlich über die Schulpflicht und über die nächstgelegene Grundschule und erfragt den eigentlichen Schulwunsch.Aufgrund der Rückmeldungen erhalten die Eltern der Schulneulinge meist im September/ Oktober des Vorjahres der Einschulung eine Einladung zur eigentlichen Einschulung an der gewünschten Grundschule. Die Aufnahmeentscheidung für das jeweilige Schuljahr erfolgt nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetzes nicht vor Mai des Kalenderjahres. Eine Aufnahme an einer anderen als der nächstgelegenen Grundschule kann nur erfolgen, wenn dem keine Kapazitätsgründe entgegenstehen. Informationen über die einzelnen Schulen, wie Infoabende, Tag der offenen Tür oder Schulkonzepte erhält man auf den Homepages der einzelnen Schulen. Schulärztliche Untersuchung Die schulärztlichen Untersuchungen werden vom Gesundheitsamt der Städteregion Aachen in der Nebenstelle Alsdorf, Luisenstraße 16 durchgeführt. Die Untersuchungstermine werden den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. Terminänderungswünsche können telefonisch unter 02404/554929 vereinbart werden. Vorzeitige Einschulung/ Rückstellung Sollte sich bei der schulärztlichen Untersuchung herausstellen, dass ein Kind aus erheblichen gesundheitlichen Gründen nicht schulfähig ist, trifft die Schulleitung gemeinsam mit den Eltern eine Entscheidung dahingehend, ob das Kind möglicherweise für ein Jahr zurückgestellt wird und noch ein Jahr länger den Kindergarten besuchen kann. Ebenso können Kinder, die nach dem Stichtag, 30.09. das 6. Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Eltern ein Jahr früher eingeschult werden. Hier wird ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt überprüft, ob das Kind schon schulfähig ist. Ein entsprechender Antrag ist frühzeitig bei der gewünschten Schule zu stellen. Bei Fragen zur Einschulung stehen Ihnen die Grundschulen und das Schulverwaltungsamt mit den rechts angegeben Ansprechpartnern gerne zur Verfügung

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Europaschule Herzogenrath Städt. Gesamtschule Sekundarstufen I und II

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Langenpfahl 8

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Fax: 191383@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Städt. Gymnasium Herzogenrath

    Adresse

    Hausanschrift

    Bardenberger Straße 72

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Fax: 167447@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule - Sekundarstufen I und II -

    Adresse

    Hausanschrift

    Kircheichstr. 60

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Fax: 197348@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schul-, Sport- und Kulturamt - A 40

    Beschreibung

    A 40 - Schul- Sport- und Kulturamt Amtsleiter: Thomas Hendriks Aufgabenprofil: Schulangelegenheiten Sport und Vereine Verwaltung der Sportstätten Hallenbäder/Freibad Kultur Stadtbücherei

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Schulverwaltung Abt. 40.1 - A 40 - Schul-, Sport- und Kulturamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für Beratung an der weiterführenden Schule

    • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
    • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
    • Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform
    • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
    • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
    • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

    Voraussetzungen

    Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
    • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleitung über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.

    Fristen

    Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Die Beratung sollte vor Beginn des Anmeldeverfahrens erfolgen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Sekundarschule, Gymnasium, Schulberatung, Realschule, Sekundarstufe I, Gesamtschule, Hauptschule, Förderschule, Grundschule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English