Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Wenn Ihr Kind vor dem Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule steht, können Sie die Beratungsmöglichkeiten in den Schulen nutzen.

    Beschreibung

    Beendet Ihr Kind die 4. Klasse der Grundschule und wechselt zum neuen Schuljahr auf eine weiterführende Schule? Es wird empfohlen, die Beratungsangebote der besuchten Grundschule und ggf. die der weiterführenden Schule wahrzunehmen.

    In Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Formen der weiterbildenden Schulen:

    • Hauptschule
    • Realschule
    • Gymnasium
    • Gesamtschule
    • Sekundarschule
    • Förderschule

    Die Grundschule empfiehlt mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse Schulformen, die für Ihr Kind geeignet erscheinen. Diese Empfehlung ist jedoch nicht verbindlich, das heißt, Sie als Eltern können Ihr Kind bei der Schule Ihrer Wahl anmelden.

    Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erhalten die Eltern eine Empfehlung für den weiteren Bildungsweg ihres Kindes. Diese begründete Empfehlung soll ihnen helfen, die richtige Schulform für das Kind zu wählen und eine geeignete Schule zu finden. Die Empfehlung ist als Hilfestellung der Grundschule gedacht, aber nicht bindend. Vor dem Übergang von Schülerinnen und Schülern von der Grundschule in eine weiterführende Schule können Eltern Beratungsmöglichkeiten in den Schulen wahrnehmen. Nach der Beratung durch die Grundschule können die Eltern ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl anmelden. Dort wird im Rahmen der Aufnahmekapazität entschieden, ob das Kind aufgenommen wird. Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. In Goch gibt es folgende Formen der weiterbildenden Schulen: Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Förderschule Der Zeitraum zur Durchführung der Anmeldeverfahren umfasst sechs Wochen. Er beginnt mit dem letztmöglichen Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse der Klasse 4 an Grundschulen. An einer Schule oder an mehreren Schulen einer Schulform mit einem erwarteten Anmeldeüberhang oder bei neu genehmigten Schulen im Errichtungsjahr kann ein vorgezogenes Anmeldeverfahren durchgeführt werden. In dem Fall beginnt an diesen Schulen die Anmeldung in der ersten Woche des Anmeldezeitraums. Eine Rückmeldung ob eine Aufnahme erfolgen kann, erfolgt bis zum Ende der zweiten Anmeldewoche. An den Schulen der übrigen Schulformen findet die Anmeldung zwischen der dritten und sechsten Woche des Anmeldezeitraums statt.

    Online-Dienst

    Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gymnasium Goch Städt. Gymnasium mit Sekundarstufen I und II

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubert-Houben-Straße 9

    47574 Goch

    Kontakt

    Fax: 165906@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Collegium Augustinianum Gaesdonck Bischöfliches Gymnasium Staatl.genehmigte Ersatzschule S I u.II

    Adresse

    Hausanschrift

    Gaesdoncker Straße 220

    47574 Goch

    Kontakt

    Fax: 165918@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gesamtschule Mittelkreis Erste Gesamtschule im Kreis Kleve - Sekundarstufen I und II -

    Adresse

    Hausanschrift

    Südring 28

    47574 Goch

    Kontakt

    Fax: 193586@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Leni-Valk-Realschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Leni-Valk-Straße 37

    47574 Goch

    Kontakt

    Fax: 159694@schule.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für Beratung an der weiterführenden Schule

    • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
    • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
    • Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform
    • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
    • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
    • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

    Voraussetzungen

    Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen. Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
    • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleitung über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Anmeldezeitraum, welcher öffentlich bekannt gemacht wird, sind die Schülerinnen und Schüler der 4. Grundschulklassen, die ab dem bevorstehenden Schuljahr eine weiterführende Schule besuchen, durch die Erziehungsberechtigten an einer weiterführenden Schule anzumelden. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch sowie Masernschutznachweis (Impfausweis), das 1. Halbjahreszeugnis und der mit dem Halbjahreszeugnis durch die jeweilige Grundschule in vierfacher Ausfertigung ausgehändigte Anmeldeschein vorzulegen. Bei Vorliegen einer eindeutigen Empfehlung für eine Schulform ist die Anwesenheit des Kindes bei der Anmeldung nicht erforderlich.

    Fristen

    Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Die Beratung sollte vor Beginn des Anmeldeverfahrens erfolgen.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.

    Weitere Informationen

    http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Sekundarschule, Gymnasium, Schulberatung, Realschule, Sekundarstufe I, Gesamtschule, Hauptschule, Förderschule, Grundschule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English