Förderschule Aufnahme

    Förderschule Aufnahme

    Sie können Ihr Kind an einer Förderschule anmelden, wenn ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde und Sie für Ihr Kind an Stelle des Besuchs einer allgemeinen Schule den Besuch einer Förderschule wählen.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

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    Beschreibung

    Wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in einem entsprechenden Verfahren (AO-SF-Verfahren) festgestellt wurde, wird sie oder er an einer allgemeinen Schule unterrichtet und sonderpädagogisch gefördert oder besucht eine Förderschule mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt, wenn die Eltern die Förderschule wählen. Das AO-SF-Verfahren legt bei Feststellung eines solchen Bedarfs den oder die Förderschwerpunkt(e) fest. In der Folgezeit wird mindestens einmal jährlich überprüft, ob der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung weiterhin besteht.

    Förderschulen gibt es in allen sieben Förderschwerpunkten (Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Körperliche und motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen).

    Sonderpädagogische Förderung erfolgt entweder zielgleich in den Bildungsgängen der allgemeinen Schule oder zieldifferent in den Bildungsgängen Lernen und Geistige Entwicklung.

    Über die Aufnahme an einer Förderschule entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Neben der Gesamtschule und den Berufskollegs bereiten auch die 3 Förderschulen der Sekundarstufe I des Kreises Lippe ihre Schülerinnen und Schüler auf die Berufs- und Arbeitswelt vor und gestalten den Übergang mit. Aufgrund der individuellen Förderbedarfe bedarf es zusätzlich zu den üblichen Angeboten spezifische Konzepte zur Berufsorientierung und -vorbereitung sowie zur Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf.Im Kreis Lippe gibt es Schulen für unterschiedliche Förderschwerpunkte. Der Eigenbetrieb Schulen (EBS) ist für den Kreis Lippe Träger von sechs kreiseigenen Förderschulen:Astrid-Lindgren-Schule (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Lemgo)Schule am Teutoburger Wald (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Horn-Bad Meinberg)Regenbogenschule (Primarstufe, Dörentrup-Bega) mit Schulstation Grünau (Bad Salzuflen, beide Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung)Christian-Morgenstern-Schule (Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung, Primarstufe, Detmold)Fürstin-Pauline-Schule (Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung, Sek. I-Stufe, Detmold)Irmela-Wendt-Schule (Förderschwerpunkt Sprache, Lage-Pottenhausen)Wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in dem entsprechenden Verfahren (AO-SF-Verfahren) festgestellt wurde, wird sie oder er an einer allgemeinen Schule unterrichtet und sonderpädagogisch gefördert oder besucht eine Förderschule mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt, wenn die Eltern die Förderschule wählen. Das AO-SF-Verfahren legt bei Feststellung eines solchen Bedarfs den oder die Förderschwerpunkt(e) fest. In der Folgezeit wird mindestens einmal jährlich überprüft, ob der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung weiterhin besteht.Falls bei Ihrem Kind eine Lern- oder Entwicklungsstörung festgestellt wird (sonderpädagogischer Förderbedarf), berät die Schulaufsicht Sie, welche Schule für Ihr Kind in Frage kommt. Je nachdem wählen Sie für Ihr Kind das gemeinsame Lernen an einer allgemeinen Schule oder die Beschulung in einer Förderschule.Förderschulen gibt es in allen 7 Förderschwerpunkten (Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Körperliche und motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen).Sonderpädagogische Förderung erfolgt entweder zielgleich in den Bildungsgängen der allgemeinen Schule oder zieldifferent in den Bildungsgängen Lernen und Geistige Entwicklung.Über die Aufnahme an einer Förderschule entscheidet die Schulleitung.

    Online-Dienst

    Schulangelegenheiten

    ID: L100002_123261780

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachgruppe Schule und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Eigenbetrieb Schulen

    Beschreibung

    Der Eigenbetrieb Schulen (EB Schulen) ist Träger der kreiseigenen Schulen und weiterer Einrichtungen. Die Bildungseinrichtungen des Kreises sind in einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zusammengefasst. Die Schulen werden mit eigenem Budget als Teilbetriebe geführt. Damit ist eine auf die einzelnen Standorte bezogene Vollkostenrechnung möglich.Die Kontrolle und Steuerung des EB Schulen erfolgt durch dessen Organe: den Kreistag, den Ausschuss für Bildungsentwicklung, Digitalisierung, Sport und Betriebsausschuss Schulen, den Landrat, den Kämmerer und die Betriebsführung. Die Aufgaben der Organe sind in der Eigenbetriebsverordnung NRW, der Hauptsatzung und der Betriebssatzung festgeschrieben. Der Eigenbetrieb Schulen unterliegt einer umfassenden politischen Steuerung und Kontrolle.Der Eigenbetrieb Schulen wird von der Betriebsleiterin geführt. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt in den Fachgebieten Finanzen und Service sowie Bildung und Inselquartiere. Rund 140 Mitarbeitende kümmern sich um den Betrieb und Ausstattung der kreiseigenen Schulen oder sind bei den weiteren Einrichtungen tätig.Detaillierte Informationen zu den einzelnen Aufgaben und aktuellen Projekten finden Sie im aktuellen Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Schulen.Wir sind für den Kreis Lippe Träger der Inselquartiere, 2 früheren Landschulheimen auf den ostfriesischen Inseln Langeoog bzw. Norderney, die Gruppen und Individualreisenden zur Verfügung stehen, der PHOENIX CONTACT arena, ein Sport-, Kultur- und Veranstaltungszentrum, der Schule im Klinikum, einer Klinikschule mit Standorten in Bad Salzuflen und Detmold. der Villa Kunterbunt, einer inklusiven und heilpädagogischen Kindertageseinrichtung, von 4 Berufskollegs, von 6 Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten, von 1 Gesamtschule. Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 6

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch:07:30 - 12:00 UhrDonnerstag:07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrFreitag:07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1311

    E-Mail: EB400_Zentrale@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (Bescheid der Schulaufsichtsbehörde - § 14 AO-SF)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (Bescheid der Schulaufsichtsbehörde - § 14 AO-SF)

    Voraussetzungen

    • Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung nach AO-SF-Verfahren (§ 13 AO-SF)
    • Bescheid der Schulaufsichtsbehörde (§ 14 AO-SF)
    • Erklärung, dass gemäß § 20 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz als Ort der sonderpädagogischen Förderung eine Förderschule gewählt wird (bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen, idealerweise vor der Bescheidung)
    • Vorschlag einer entsprechenden Schule durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung nach AO-SF-Verfahren (§ 13 AO-SF)Bescheid der Schulaufsichtsbehörde (§ 14 AO-SF)Erklärung, dass gemäß § 20 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz als Ort der sonderpädagogischen Förderung eine Förderschule gewählt wird (bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen, idealerweise vor der Bescheidung)Vorschlag einer entsprechenden Schule durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Förderschwerpunkt Sehen, Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung, Sekundarstufe I, Sonderpädagogischer Förderbedraf, Förderschwerpunkt Lernen, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Zieldifferenter Bildungsgang Lernen, Primarstufe, Berufspraxisstufe, Förderschwerpunkt Sprache, AO-SF, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, AO-SF-Verfahren, Zieldifferenter Bildungsgang geistige Entwicklung, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, Schulamt, Schulaufsicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English