Förderschule Aufnahme

    Förderschule Aufnahme

    Sie können Ihr Kind an einer Förderschule anmelden, wenn ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde und Sie für Ihr Kind an Stelle des Besuchs einer allgemeinen Schule den Besuch einer Förderschule wählen.

    Beschreibung

    Wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in einem entsprechenden Verfahren (AO-SF-Verfahren) festgestellt wurde, wird sie oder er an einer allgemeinen Schule unterrichtet und sonderpädagogisch gefördert oder besucht eine Förderschule mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt, wenn die Eltern die Förderschule wählen. Das AO-SF-Verfahren legt bei Feststellung eines solchen Bedarfs den oder die Förderschwerpunkt(e) fest. In der Folgezeit wird mindestens einmal jährlich überprüft, ob der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung weiterhin besteht.

    Förderschulen gibt es in allen sieben Förderschwerpunkten (Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Körperliche und motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen).

    Sonderpädagogische Förderung erfolgt entweder zielgleich in den Bildungsgängen der allgemeinen Schule oder zieldifferent in den Bildungsgängen Lernen und Geistige Entwicklung.

    Über die Aufnahme an einer Förderschule entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Manche Schülerinnen und Schüler können mit den Möglichkeiten einer Regelschule nicht hinreichend gefördert werden, sondern bedürfen einer sonderpädagogischen Förderung. Dabei ist zu entscheiden, wo diese Förderung stattfindet (dies bestimmt den "Förderort") und was überwiegend gefördert wird (dies bestimmt den "Förderschwerpunkt") (§§ 19, 20 SchulG). Als Förderorte sind in Nordrhein-Westfalen drei verschiedene Möglichkeiten vorgesehen: Förderschulen, Gemeinsamer Unterricht an einer allgemeinen Schule oder Integrative Lerngruppen an einer allgemeinen Schule in der Sekundarstufe I Über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort entscheidet die für die jeweilige Schulform entsprechend zuständige Schulaufsichtsbehörde (Schulamt oder Bezirksregierung) nach Durchführung eines vorgeschriebenen Begutachtungsverfahrens (AO-SF). Der sonderpädagogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schule zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förderort neu festgelegt.

    Online-Dienst

    Sonderpädagogische Förderung

    ID: L100002_121976978

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    3.1.1: Staatliches Schulamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-1512

    E-Mail: abt31@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (Bescheid der Schulaufsichtsbehörde - § 14 AO-SF)

    Voraussetzungen

    • Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung nach AO-SF-Verfahren (§ 13 AO-SF)
    • Bescheid der Schulaufsichtsbehörde (§ 14 AO-SF)
    • Erklärung, dass gemäß § 20 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz als Ort der sonderpädagogischen Förderung eine Förderschule gewählt wird (bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen, idealerweise vor der Bescheidung)
    • Vorschlag einer entsprechenden Schule durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Förderschwerpunkt Sehen, Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung, Sekundarstufe I, Sonderpädagogischer Förderbedraf, Förderschwerpunkt Lernen, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Zieldifferenter Bildungsgang Lernen, Primarstufe, Berufspraxisstufe, Förderschwerpunkt Sprache, AO-SF, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, AO-SF-Verfahren, Zieldifferenter Bildungsgang geistige Entwicklung, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, Schulamt, Schulaufsicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English