ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

    ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

    Beschreibung

    Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Gesundheitsfachberuf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen. Für die Anerkennung überprüft zuerst die Bezirksregierung Münster, ob Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation entspricht. Grundlage dieser Prüfung sind Ihre Zeugnisse und einschlägigen Berufserfahrungen. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten objektiven Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Erst im Anschluss können Sie die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung bei uns beantragen. Sie erhalten Ihre Urkunde, wenn Sie die subjektiven Voraussetzungen erfüllen.

    Online-Dienst

    Anerkennung ausländischer Berufsausbildung in nichtakademischen Gesundheitsfachberufen - Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

    ID: L100002_123427808

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die für den jeweiligen Beruf zuständige Stelle. Über den "Anerkennungs-Finder" finden Sie mit wenigen Klicks auch die Stelle, die für die Anerkennung Ihrer Qualifikation zuständig ist.

    Zuständigkeit

    Telefonische Beratung zur Anerkennung auf Deutsch und Englisch finden Sie unter der

    Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland"

    Tel.: +49 30 1815-1111

    Erreichbarkeit:

    Mo 09:00 - 15:00 Uhr
    Di 09:00 - 15:00 Uhr
    Mi 09:00 - 15:00 Uhr
    Do 09:00 - 15:00 Uhr
    Fr 09:00 - 15:00 Uhr

    Ansprechpartner

    Fachbereich Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Steinberg 55

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten
    • Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
    • Identitätsnachweis
    • im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
    • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
    • Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben
    • ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit

    Abhängig vom jeweiligen Beruf können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.Alle Unterlagen müssen Sie in der Regel im Original oder als beglaubigte Kopie vorlegen. Alle Unterlagen müssen Sie in der Regel in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einem öffentlich bestellten Übersetzer. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Anträge und Formulare finden Sie auf der Internetseite der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Es gilt das die Ausübung des jeweiligen Berufes regelnde Bundes- bzw. Landesrecht. Informationen dazu finden Sie auch im Portal "Anerkennung in Deutschland".

    Darüber hinaus können je nach Beruf weitere Gesetze gelten. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Verfahrensablauf

    Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für den von Ihnen gewählten Beruf entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen. Für akademische Qualifikationen können Sie eine Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen.

    Weitere Informationen zu den deutschen Berufen, zu den Anerkennungsverfahren und auch zu den dafür zuständigen Stellen finden Sie auch auf dem Portal "Anerkennung-in-Deutschland". Dieses Internetportal gibt schnell und einfach Antworten auf Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:

    • Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?    
    • Lohnt sich die Anerkennung für mich?
    • Darf ich den Antrag stellen? Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
    • An welche Behörde muss ich mich wenden?
    • Wie sieht das Verfahren aus?
    • Welche Dokumente sind nötig? Welche Form müssen die Dokumente haben?
    • Wie lange dauert das Verfahren?
    • Was kostet das Verfahren?  
    • Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?
    • In Berufen, für deren Ausübung eine Erlaubnis benötigt wird, kann das Anerkennungsverfahren auch über den einheitlichen Ansprechpartner erfolgen (zur Zeit im Geltungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie, ab 18. Januar 2016 auch im vollen Anwendungsbereich der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie).HINWEIS: Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ausstellung der Urkunde: 60,00 € Sollte ein Sprachtest notwendig sein, fällt eine zusätzliche Gebühr von 80,00 € an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Service-Stellen des  Netzwerkes "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MW LSA, Referat 44I, Dieckmann am 06.08.2015

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Niederlassungsfreiheit, Berufsanerkennungsrichtlinie, Anerkennung in Deutschland, Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung, Reglementierter Beruf, ZAB, Ausländische Qualifikation, Berufszugang mit ausländischen Qualifikationen, Diplomanerkennung, BQFG, BQRL, Nicht reglementierter Beruf, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, BQ-Portal, Anerkennungsgesetz, Anabin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English