Kinderreisepass Verlängerung

    Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen

    Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie einen neuen normalen Reisepass oder einen Personalausweis, welcher als Ausweisdokument innerhalb der EU vollkommen ausreicht, beantragen.

    Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt oder verlängert werden.

    Hinweise für Ennepetal: Kinderreisepass Verlängerung

    Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden. Wird vor dem Erreichen des Gültigkeitsablaufs die im Kinderreisepass enthaltene Wohnort-Angabe inaktuell, beispielsweise weil das Kind umgezogen ist, betrifft das die Gültigkeit des Kinderreisepasses nicht. Eine Wohnortänderung darf nach dem 01.01.2024 im Kinderreisepass nicht mehr aktualisiert werden.

    Anschließend können Sie für Ihr Kind einen normalen Reisepass beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für das Kind ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Hinweise für Ennepetal: Kinderreisepass Verlängerung

    Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind je nach Land verpflichtet, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitzuführen. Für Kinder unter 12 Jahren wird ein Kinderreisepass als Passersatz ausgestellt. Für einige Länder ist auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass erforderlich. Aufgrund der ständigen Änderungen der Bestimmungen ist es ratsam, im Einzelfall beim Bürgerbüro bzw. der entsprechenden Botschaft nachzufragen. Der Kinderreisepass wird mit Lichtbild ausgestellt und ist für 1 Jahr und nach Verlängerung längstens bis zum 12. Lebensjahr gültig.Bei jeder Antragstellung und Verlängerung muss das Kind persönlich anwesend sein. Als Identitätsnachweis wird die Geburtsurkunde, oder wenn vorhanden, der alte Kinderausweis bzw. Kinderreisepass benötigt.Eine Zustimmungserklärung der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten ist bei der Beantragung vorzulegen. Sollte sich ein Elternteil durch Vollmacht vertreten lassen, muss dem Bevollmächtigten der Pass oder Personalausweis im Original mitgegeben werden.Ist die Ehe der Eltern geschieden ist das Scheidungsurteil mit Sorgerechtsregelung oder bei alleinigem Sorgerecht der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.Bei nichtverheirateten Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge ist die Sorgeerklärung vorzulegen.Aussiedler haben bei erstmaliger Ausstellung den Registrierschein/die Namenserklärung (§94 BfVG) zur Antragstellung vorzulegen.

    Online-Dienst

    Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen für Ennepetal, Stadt der Kluterthöhle

    ID: L100002_121599038

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Voerder Straße 39

    58256 Ennepetal

    Kontakt

    Fax: 02333 - 979 263

    Telefon Festnetz: 02333 - 979 252

    E-Mail: buergerbuero@ennepetal.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ennepetal: Kinderreisepass Verlängerung

    - Schriftliche Einverständniserklärung und Ausweis (oder Ausweiskopie) aller gesetzlichen Vertreter- aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)- Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes (nur bei Ausstellung des ersten Ausweisdokumentes oder zur Datenkorrektur im Melderegister)- Sorgerechtserklärung (nur bei alleinigem Sorgerecht)

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Hinweise für Ennepetal: Kinderreisepass Verlängerung

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ennepetal: Kinderreisepass Verlängerung

    Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.

    Fristen

    Hinweise für Ennepetal: Kinderreisepass Verlängerung

    keine

    Kosten

    Hinweise für Ennepetal: Kinderreisepass Verlängerung

    Kinderreisepass (Gültigkeit 1 Jahr, max. bis zum 12. Lebensjahr)Betrag: 13,00 €Verlängerung des Kinderreisepasses 6,00 €Bearbeitungsdauer Sofort

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ennepetal: Kinderreisepass Verlängerung

    Gültigkeit:

    • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
    • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

    Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ablauf, Reisepaß, Pass, Gültigkeit, Passbehörde, Verlängerung beantragen, Kinderreisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de