Kinderreisepass Verlängerung

    Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen

    Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie einen neuen normalen Reisepass oder einen Personalausweis, welcher als Ausweisdokument innerhalb der EU vollkommen ausreicht, beantragen.

    Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt oder verlängert werden.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden. Wird vor dem Erreichen des Gültigkeitsablaufs die im Kinderreisepass enthaltene Wohnort-Angabe inaktuell, beispielsweise weil das Kind umgezogen ist, betrifft das die Gültigkeit des Kinderreisepasses nicht. Eine Wohnortänderung darf nach dem 01.01.2024 im Kinderreisepass nicht mehr aktualisiert werden.

    Anschließend können Sie für Ihr Kind einen normalen Reisepass beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für das Kind ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Kinder und Jugendliche deutscher Staatsangehörigkeit kann bis zum 12. Lebensjahr ein Kinderreisepass beantragt werden. Ein Lichtbild ist immer erforderlich.Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2021 nur noch für 1 Jahr ausgestellt und kann auch nur noch für 1 Jahr verlängert werden, allerdings höchstens bis zum 12. Lebensjahr.Der Kinderreisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. Entsprechende Auskünfte erteilt das Auswärtigen Amt (s. weiterführende Links). Der Kinderpass kann verlängert oder aktualisiert werden. Eine Verlängerung kann jedoch nur erfolgen, wenn der Kinderpass noch nicht abgelaufen ist. Es sind die Unterlagen wie bei einer Neuausstellung erforderlich. Die Aktualisierung kann erfolgen, wenn sich das Kind stark verändert hat. (Foto, Größe oder Augenfarbe) In diesem Fall muss der alte Kinderreisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und das Kind mitgebracht werden.

    Online-Dienst

    Kinderreisepass

    ID: L100002_122670705

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    persönliches Erscheinen eines Elternteils mit den Ausweisen und der Einverständniserklärung beider Elternteile. Sind die Eltern geschieden, oder leben seit mindestens einem halben Jahr dauerhaft getrennt, kann das Elternteil bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, den Pass beantragen. Besteht eine Vormundschaft, brauchen Sie eine Bestellungsurkunde (diese stellt das Amtsgericht aus).die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes.1 aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm ohne Rand im Hochformat, ohne abgerundete Ecken, Gesicht mind. 32 mm Höhe, ohne Kopfbedeckung, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck - geschlossener Mund, kein Lachen - und mit unverdeckten Augen, Hintergrund einfarbig - Kontrast zum Gesicht -). Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium des Innern.Anwesenheit des Kindes zur Identifikation ist immer erforderlich.alter Kinderreisepass wenn vorhanden

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erstausstellung 13,00 EuroVerlängerung/Aktualisierung 6,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ablauf, Reisepaß, Pass, Gültigkeit, Passbehörde, Verlängerung beantragen, Kinderreisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de