Kinderreisepass Verlängerung

    Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen

    Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie einen neuen normalen Reisepass oder einen Personalausweis, welcher als Ausweisdokument innerhalb der EU vollkommen ausreicht, beantragen.

    Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt oder verlängert werden.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden. Wird vor dem Erreichen des Gültigkeitsablaufs die im Kinderreisepass enthaltene Wohnort-Angabe inaktuell, beispielsweise weil das Kind umgezogen ist, betrifft das die Gültigkeit des Kinderreisepasses nicht. Eine Wohnortänderung darf nach dem 01.01.2024 im Kinderreisepass nicht mehr aktualisiert werden.

    Anschließend können Sie für Ihr Kind einen normalen Reisepass beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für das Kind ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der frühere Kinderausweis wird seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt. Er wurde ersetzt durch den Kinderreisepass. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar. Er wird für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt und ist mit einem Lichtbild zu versehen. Bereits seit dem 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Der Kinderreisepass ist seit dem 01.01.2021 nur noch 1 Jahr gültig. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist bei einem gültigen Dokument nach wie vor möglich. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich einen Kinderreisepass zu beantragen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) und/oder einen Reisepass zu beantragen. Bitte beachten Sie ebenso die Hinweise aus dem "Merkblatt Kinderreisepass". Sie finden dieses im Downloadbereich. Downloadbereich Antrag Kinderreisepass Merkblatt Kinderreisepass WICHTIGE INFORMATION: Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt!

    Online-Dienst

    Kinderreisepass

    ID: L100002_124518985

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alter Kinderreisepass oder bei der erstmaligen Beantragung die Geburtsurkunde des Kindes. Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Gültiges Ausweisdokument der Sorgeberechtigten. Bei gemeinsamem Sorgerecht: Zustimmungserklärung (siehe Download) und Ausweise beider Sorgeberechtigten. Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzungen Hauptwohnsitz in Monschau Das Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Vorsprache des Kindes ist grundsätzlich immer erforderlich, unabhängig vom Alter. Vorlage der schriftlichen Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Passgesetze des Bundes und des Landes NRW

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall zur Beantragung / Verlängerung einen Termin unter Online Terminvereinbarung Stadt Monschau

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ablauf, Reisepaß, Pass, Gültigkeit, Passbehörde, Verlängerung beantragen, Kinderreisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de