Kinderreisepass Verlängerung

    Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen

    Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie einen neuen normalen Reisepass oder einen Personalausweis, welcher als Ausweisdokument innerhalb der EU vollkommen ausreicht, beantragen.

    Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt oder verlängert werden.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden. Wird vor dem Erreichen des Gültigkeitsablaufs die im Kinderreisepass enthaltene Wohnort-Angabe inaktuell, beispielsweise weil das Kind umgezogen ist, betrifft das die Gültigkeit des Kinderreisepasses nicht. Eine Wohnortänderung darf nach dem 01.01.2024 im Kinderreisepass nicht mehr aktualisiert werden.

    Anschließend können Sie für Ihr Kind einen normalen Reisepass beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für das Kind ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Hinweise für Moers: Inhalte der zuständigen Stelle

    Terminvergabe online Die Neuausstellung und Verlängerung bzw. Aktualisierung von Kinderreisepässen ist seit dem 31.12.2023 nicht mehr möglich. Sollte ein Ausweisdokument benötigt werden, können Sie für Ihr Kind einen Personalausweis bzw. Reisepass beantragen. Weitere Informationen zur Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen finden Sie unter Personalausweise Reisepass oder der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Alle bereits ausgestellten Kinderreisepässe sind bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums weiterhin gültig.

    Online-Dienst

    Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen

    ID: L100002_121826003

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    04.2 Fachdienst - Bürgerservice und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-648 und 201-653

    Fax: 0 28 41 / 201-1 61 02

    E-Mail: Buergerservice@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Reisepaß, Gültigkeit, Kinderreisepass, Pass, Verlängerung beantragen, Passbehörde, Ablauf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English