Kinderreisepass Statusabfrage

    Bearbeitungsstatus von Kinderreisepass abfragen

    Ab dem 01.01.2024 können Sie keinen Kinderreisepass mehr beantragen, aktualisieren oder ändern lassen. Auch eine Auskunft über den Bearbeitungsstatus ist daher nicht mehr möglich.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Je nach Reiseziel benötigen Kinder bei Reisen ins Ausland einen Personalausweis (Reisen innerhalb der EU) oder einen normalen Reisepass (weltweite Reisen).

    Online-Dienst

    Ausweisdokumente Statusabfrage

    ID: L100002_123360391

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Fax: 05732 100-9284

    Telefon Festnetz: 05732 100-123

    E-Mail: buergerservice@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Abholung Ihrer neues Ausweis- oder Passdokumente bringen Sie bitte Ihren bisherigen Ausweis bzw. Reisepass mit. Weitere Dokumente müssen nicht vorgelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausstellung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses - Passgesetz (PaßG) Ausstellung eines Personalausweises oder einer eID-Karte - Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausweise und Reisepässe werden durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Ab dem Zeitpunkt der Beantragung Ihrer neuen Ausweis- oder Passdokumente vergehen etwa drei bis fünf Wochen, bis diese im Bürgerbüro zur Abholung bereitliegen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kinderreisepass, Bearbeitungsstand, Auskunft, einholen, Status

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de