Kinderreisepass Ausstellung

    Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.

    Beschreibung

    Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Änderung zu Kinderreisepässen Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.Das Bundesministerium des Innern und für Heimat informiert hierzuDas Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Ebenso ist für die Einreise eines Kindes in einen anderen Staat ein Reisedokument erforderlich.Möglichkeiten Ausstellung eines Kinderreisepasses (bis 31.12.2023) Ausstellung eines Reisepasses Ausstellung eines Personalausweises Die Passbehörde erteilt keine verbindlichen Auskünfte über Einreisebestimmungen.Sie finden Hinweise zu den Einreisebestimmungen beim Auswärtigen Amt.Antragsteller*in Der Antrag auf Ausstellung, Verlängerung oder Aktualisierung eines (Kinder-)Reisepasses muss von beiden Elternteilen gestellt werden (gemeinsames Sorgerecht). Kinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen Antrag und Pass selbst unterschreiben. Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, wird die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis benötigt. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts sollte bei der Antragstellung vorgelegt werden.Gültigkeitsdauer Ein Jahr Der Pass gilt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres

    Online-Dienst

    Kinderreisepass beantragen

    ID: L100002_123926316

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    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Backoffice-Kfz

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    August-Wagner-Platz 2-4

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

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    Brackeler Hellweg 170

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    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Deutsch

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    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kinderreisepass, mit Kindern verreisen, Urlaub, Ausstellung, Passbehörde, Kinderreisepass für Auslandsdeutsche, Namensänderung, Diebstahl Kinderreisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass gestohlen, Bürgeramt, Identifikation, Unzuständige Behörde, Änderung der Daten Kinderreisepass, Verlust Kinderreisepass

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    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English